Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Einsichtsstelle wird bereits genutzt
Seit Ende Mai ist Notariat kein Grundbuchamt mehr – Stadt hat Sichtstelle eingerichtet
RIEDLINGEN (sz/uno) - Am 22. Mai dieses Jahres wurde das Grundbuchamt in Riedlingen im Zuge der Notariatsreform aufgelöst und ins zentrale Amt in Ravensburg eingegliedert. Seither ist es nicht mehr möglich, im Notariat Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Doch die Stadt Riedlingen hat eine sogenannte Sichtstelle eingerichtet, wo die digitalen Akten angesehen werden können. Und dies werde auch schon genutzt, heißt es von der Verwaltung.
Wer einen Blick in die elektronischen Grundbücher werfen will, muss allerdings ein „berechtigtes Interesse“haben, sagt Markus Rieder vom Steuer- und Liegenschaftsamt. Berechtigtes Interesse haben etwa Grundstückseigentümer, die sehen wollen, wer alles in der Grundschuld eingetragen ist. Aber auch potenzielle Käufer einer Immobilie können mit entsprechenden Unterlagen, wie einem Vorvertrag oder einer Ermächtigung des Eigentümers, Einsicht nehmen. „Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht“, heißt es von der Stadt.
Die Akten sind allerdings nicht mehr physisch vorhanden. Die Grundbücher sind digitalisiert worden und liegen nun in elektronischer Form vor. Wer benötigt, kann einen Grundbuchauszug erhalten – in einfacher oder in amtlicher Form. Beides ist kostenpflichtig. Aufgrund des bisherigen Aufkommens beim Notariat geht die Stadt von rund 1000 Einsichtnahmen im Jahr aus.
Von Notariatsseite wird vielfach die Aufsplittung der Notariate im Zuge der Reform bedauert. Die Amtsnotariate waren für vier Aufgabengebiete zuständig: Nachlassgericht, Betreuungsgericht, Beurkundungstätigkeit und Grundbuchamt. So konnten auch gebietsübergreifende Fragestellungen auf kurzem Wege und mit einem Blick in die Akten vor Ort gelöst werden. Die Einsicht bei der Grundbucheinsichtstelle ist in der Kämmerei und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bei Fragen können sich Interessiete an Frau Schmid wenden. Sie ist unter Telefonnummer 07371/ 183-46 oder per E-Mail: mschmid@riedlingen.de erreichbar.
Auf der Internetseite der Stadt www.riedingen.de stehen Anträge auf Unterschriftsbeglaubigung und auf Einsicht zum Herunterladen bereit.