Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Ex-Kurdirektor von Bad Wurzach nun rechtskräftig verurteilt
RAVENSBURG (sl) - Der ehemalige Geschäftsführer der Bad Wurzacher Kurbetriebe hat am Dienstag seine Berufung am Landgericht Ravensburg zurückgezogen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Wangen nun rechtskräftig.
Im April 2017 war Michael N. dort wegen Betrug, Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen und Urkundenfälschung sowie wegen Untreue und Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre.
Auch in zweiter Instanz gelang es der Verteidigung nicht, den Vorwurf des schweren Betrugs zu entkräften. Laut Zeugenaussagen wäre N. ohne Abschluss nicht eingestellt worden, zudem sei in seiner Amtszeit „nicht so viel signifikant passiert“. Der Vorsitzende Richter Axel Müller machte bereits nach dem ersten von zwei Verhandlungstagen dem Angeklagten deutlich, dass dieser seine Bewährung riskiere, wenn er die Berufung aufrechterhält. Er sehe die notwendigen besonderen Umstände nicht, die eine Bewährung bei einer so hohen Haftstrafe rechtfertigten, so Müller.
Das zeigte offensichtlich Wirkung. N. nahm seine Berufung, mit der er ein niedrigeres Strafmaß erreichen wollte, schließlich zurück. Da dies auch die Staatsanwaltschaft tat, war die Verhandlung zu Ende.
N. hatte sich im Sommer 2015 als promovierter Diplom-Kaufmann und Diplom-Psychologe beworben. Nach einem knappen Jahr deckten drei Ärzte des Kurbetriebs den Schwindel auf und zeigten N. an. Er wurde fristlos entlassen.