Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Alno will gegen Ex-Vorstände vorgehen
Vorstand beantragt Aufhebung der Eigenverwaltung und Überführung in ein Regelinsolvenzverfahren
RAVENSBURG - Doch keine Sanierung in eigener Regie: Der Vorstand des insolventen Küchenbauers Alno hat beim Insolvenzgericht Hechingen beantragt, die zuvor angeordnete Sanierung in Eigenverwaltung aufzuheben. Das teilte das Unternehmen aus Pfullendorf am Dienstagmittag mit. Der zum Sachwalter bestellte Martin Hörmann von der Kanzlei Anchor soll demnach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt werden und das Insolvenzverfahren als Regelinsolvenz durchführen. Neben der Alno AG betrifft der Antrag auch die Töchter Alno Logistik & Service, Gustav Wellmann sowie Pino Küchen.
Wie Alno weiter mitteilte wolle man „mit diesem Schritt der freiwilligen Rücknahme der Anträge auf Eigenverwaltung die weitere Fortführung der Unternehmen im Insolvenzverfahren sicherstellen“. Ziel bleibe es, die Alno-Gruppe zu erhalten, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erzielen. Darüber hinaus trage der Antrag der erheblichen Verunsicherung bei Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmern der Alno-Gruppe Rechnung.
„Es handelt sich um ein sehr komplexes und ausgesprochen schwieriges Verfahren. Dennoch sehe ich durchaus Chancen für eine Sanierung und Fortführung von Alno und seiner Töchter“, sagte Insolvenzverwalter Hörmann in einer ersten Stellungnahme. Der Markt und die Nachfrage seien im In- und Ausland vorhanden und die Marke Alno genieße hohes Ansehen bei Händlern, Großkunden und Endkunden.
Bei der Rücknahme der Anträge auf Eigenverwaltung hätten Erkenntnisse zu Vorgängen in der Vergangenheit eine wichtige Rolle gespielt, hieß es in einer Mitteilung der Kanzlei Anchor. Demnach habe Hörmann zusammen mit dem Alno-Gläubigerausschuss und externen Wirtschaftsprüfern die Geschäfte von Alno im Vorfeld des Insolvenzantrags durchleuchtet. Herausgekommen seien Hinweise über „mögliche Verfehlungen ehemaliger Vorstände“. Auf Basis dieser Erkenntnisse ist Alno zuversichtlich, Ansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Alno AG „in erheblichem Umfang“geltend machen zu können. Da die abschließende Ermittlung Jahre dauern werde und somit einen Insolvenzplan aufgrund der gebotenen Geschwindigkeit unmöglich mache, sei die Eigenverwaltung nicht mehr die richtige und passende Verfahrensart, hieß es weiter.
In einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, wie es Alno ursprünglich angestrebt hat, müssen strauchelnde Unternehmen das Ruder nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben. Hat das Unternehmen gute Überlebenschancen und sind Gläubiger und Gericht einverstanden, kann die Geschäftsleitung im Amt bleiben. Ein sogenannter Sachwalter überprüft dabei den Gesundungsprozess. Damit sollen die Sanierung von Unternehmen und der Erhalt von Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen.