Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne
Gemeinde Altheim schafft im Pflummerner Weg und im Erlenstock III neue Wohnflächen
ALTHEIM - Das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Pflummerner Weg“in Altheim befindet sich derzeit in der Aufstellung. Aufgrund neuer Möglichkeiten, die das Baugesetzbuch bietet, könnte das Verfahren beschleunigt werden, wie die Verwaltung in der jüngsten Gemeinderatssitzung erklärte.
Eine der Voraussetzungen ist, dass es sich um eine festgesetzte Außenbereichsgrundfläche von maximal 10 000 Quadratmetern handelt, die zu einer Nutzung als Wohnbebauung herangezogen wird. Hier kann von einer Umweltprüfung und einer Eingriffsund Ausgleichsbilanz abgesehen werden. Das bisher vorgesehene Plangebiet bleibt unverändert. Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Fall der Angrenzung an bebaute Wohneinheiten zu.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren für den Bereich „Pflummerner Weg“in Altheim und das weitere Vorgehen nach den neuen beschleunigenden Bestimmugen auf den Weg zu bringen. Dies gilt im wesentlichen auch für den Bebauungsplan „Erlenstock III“in Heiligkreuztal. Da dort nur noch wenige Bauplätze zur Bebauung mit Wohnhäusern zur Verfügung stehen, soll ein Teil einer an bebaute Ortsteile anschließenden Ackerfläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Auch hier liegt die für die Bebauung vorgesehene Grundfläche unter 10 000 Quadratmeter. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich und ein Umweltbericht wird nicht erstellt. „Dieser Bebauungsplan ist die Voraussetzung für eine planerische Weiterentwicklung in Heiligkreuztal“, betonte Bürgermeister Martin Rude.
Da die Grundlagen und Erschließungsplanungen beim Altheimer Ingenieurbüro Schwörer bereits vorhanden sind, wurde das Büro einstimmig mit der Planung beauftragt. Man hofft, dass bis zum Jahresende weitere Schritte im Sinne einer Teilerschließung abrufbar sind und im kommenden Jahr Einzelheiten bekanntgegeben werden können.