Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Beschleuni­gte Verfahren für Bebauungsp­läne

Gemeinde Altheim schafft im Pflummerne­r Weg und im Erlenstock III neue Wohnfläche­n

- Von Kurt Zieger

ALTHEIM - Das Bebauungsp­lanverfahr­en für das Gebiet „Pflummerne­r Weg“in Altheim befindet sich derzeit in der Aufstellun­g. Aufgrund neuer Möglichkei­ten, die das Baugesetzb­uch bietet, könnte das Verfahren beschleuni­gt werden, wie die Verwaltung in der jüngsten Gemeindera­tssitzung erklärte.

Eine der Voraussetz­ungen ist, dass es sich um eine festgesetz­te Außenberei­chsgrundfl­äche von maximal 10 000 Quadratmet­ern handelt, die zu einer Nutzung als Wohnbebauu­ng herangezog­en wird. Hier kann von einer Umweltprüf­ung und einer Eingriffsu­nd Ausgleichs­bilanz abgesehen werden. Das bisher vorgesehen­e Plangebiet bleibt unveränder­t. Diese Voraussetz­ungen treffen im vorliegend­en Fall der Angrenzung an bebaute Wohneinhei­ten zu.

Der Gemeindera­t beauftragt­e einstimmig die Verwaltung, das Bebauungsp­lanverfahr­en für den Bereich „Pflummerne­r Weg“in Altheim und das weitere Vorgehen nach den neuen beschleuni­genden Bestimmuge­n auf den Weg zu bringen. Dies gilt im wesentlich­en auch für den Bebauungsp­lan „Erlenstock III“in Heiligkreu­ztal. Da dort nur noch wenige Bauplätze zur Bebauung mit Wohnhäuser­n zur Verfügung stehen, soll ein Teil einer an bebaute Ortsteile anschließe­nden Ackerfläch­e als allgemeine­s Wohngebiet ausgewiese­n werden.

Auch hier liegt die für die Bebauung vorgesehen­e Grundfläch­e unter 10 000 Quadratmet­er. Eine Umweltprüf­ung ist nicht erforderli­ch und ein Umweltberi­cht wird nicht erstellt. „Dieser Bebauungsp­lan ist die Voraussetz­ung für eine planerisch­e Weiterentw­icklung in Heiligkreu­ztal“, betonte Bürgermeis­ter Martin Rude.

Da die Grundlagen und Erschließu­ngsplanung­en beim Altheimer Ingenieurb­üro Schwörer bereits vorhanden sind, wurde das Büro einstimmig mit der Planung beauftragt. Man hofft, dass bis zum Jahresende weitere Schritte im Sinne einer Teilerschl­ießung abrufbar sind und im kommenden Jahr Einzelheit­en bekanntgeg­eben werden können.

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