Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Union uneins über Wahlrecht
CDU-Staatssekretärin kritisiert Landtagsabgeordnete
STUTTGART (tja) - Die Bundesvorsitzende der Frauen Union, Annette Widmann-Mauz, ist enttäuscht von den Landtagsabgeordneten ihrer Partei. Diese hatten am Dienstag gegen eine Reform des Landtagswahlrechts gestimmt und damit gegen eine Forderung des CDU-Frauenverbandes. „100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts reicht es nicht mehr aus, nur Nein zu sagen“, sagte die Tübinger Staatssekretärin der „Schwäbischen Zeitung“. Sie erwarte konstruktive Vorschläge von den Abgeordneten, wie man mehr Frauen den Weg ins Parlament ebnen könne.
Die Grünen pochten am Mittwoch auf die Koalitionsvereinbarung. Diese sieht eine Reform des Wahlrechts vor. Aus Ärger über das CDU-Votum sagten die Grünen vorerst alle gemeinsamen Sitzungen ab. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) berief in der Sache für heute ein Spitzentreffen mit der CDU ein.
RICKENBACH (lsw) - Knapp ein halbes Jahr nach dem Tod eines 15-Jährigen, der im Zeltlager im Schwarzwald von einem Baum erschlagen wurde, hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Es habe kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden können, teilte die Behörde in Waldshut-Tiengen (Kreis Waldshut) am Mittwoch mit. Den Betreuern des Zeltlagers bei Rickenbach könne kein Vorwurf gemacht werden.
Das Unglück hatte sich Anfang August vergangenen Jahres ereignet. Ein Baum war durch einen Gewittersturm auf ein Zelt gestürzt, in dem sich mehrere Jugendliche aufhielten. Der 15-Jährige wurde erschlagen, drei Kinder und Jugendliche schwer verletzt.
Mit dem Unglück habe niemand rechnen können, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Baum, eine Weißtanne, sei durch eine plötzliche und unerwartete Sturmböe zu Fall gebracht worden. Diese Gefahr habe sich nicht abgezeichnet, eine konkrete Sturmwarnung habe es nicht gegeben. Den Betreuern könne kein Vorwurf gemacht werden.
Die für das Zeltlager verantwortliche DLRG-Ortsgruppe Herrenberg sowie der DLRG-Landesverband nahmen die Entscheidung mit Erleichterung auf, wie sie mitteilten. „Gerade für die Betreuer des Zeltlagers ist die Bestätigung wichtig, dass ihnen weder die Verletzung von Sorgfaltspflichten noch der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden“, sagte ein Sprecher. Die Betroffenheit über das Unglück sei aber weiter groß.