Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Polizei verstärkt Kontrollen während der Fasnet
Im vergangenen Jahr wurden 81 Fahrer so betrunken erwischt, dass sie ihren Führerschein abgeben mussten
REUTLINGEN (sz) - Der Höhepunkt der tollen Tage steht an. Für viele Fasnetsbegeisterte sind die Veranstaltungen rund um die Fasnet ein Anlass, etwas tiefer als sonst in das Glas zu schauen. Aus Spaß kann schnell bitterer Ernst werden, besonders wenn man einen Unfall verursacht oder auch ohne Unfall alkoholisiert am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird. Aber auch dann, wenn man aufgrund von Trunkenheit für andere zu einem willkommenen Opfer für eine Straftat wird oder sich selbst zu einer solchen hinreißen lässt.
Im vergangenen Jahr wurden in der Fasnetszeit im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen 81 Fahrer so betrunken am Steuer erwischt, dass sie ihren Führerschein abgeben mussten. 31 Fahrer standen unter Drogeneinfluss. Diejenigen, die aufgrund ihres Alkohol- oder Drogenkonsums für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst eine Gefahr darstellen, müssen damit rechnen, aus dem Verkehr gezogen zu werden.
Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps: Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von illegalen Drogen sowieso. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-PromilleGrenze. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen. Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt. Setzen Sie sich nicht zu alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrern ins Auto.
Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Fasnetsbällen nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank und auch das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken –auch Mix-Getränken und Alkopops – sind aber nur an Volljährige erlaubt.
Insbesondere Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen. Die Substanz ist im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar, daher ist sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.
Auch in Zivil und mit Maschinenpistolen unterwegs
Generell wird die Polizei bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen machen. Die Einsatzkräfte agieren aber nicht nur offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar, sondern auch in Zivil. Teilweise werden die uniformierten Polizeibeamten vorsorglich auch die Maschinenpistole mitführen, was aber kein Grund zur Verunsicherung zu sein braucht.
Die Polizei hat dabei aber nicht nur das Thema Alkohol oder Drogen im Visier, sondern auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr. Dabei stehen die Beamten in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern und haben bei entsprechenden Veranstaltungen das Publikum im Blick. Sie können aber nicht überall sein. Ihr Appell an die Bevölkerung ist daher: „Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen irgendetwas oder irgendjemand verdächtig vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemessen zu nahe kommt und sowieso, wenn es zu Straftaten kommt. Im Notfall 110 wählen.“