Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Polizei verstärkt Kontrollen während der Fasnet

Im vergangene­n Jahr wurden 81 Fahrer so betrunken erwischt, dass sie ihren Führersche­in abgeben mussten

-

REUTLINGEN (sz) - Der Höhepunkt der tollen Tage steht an. Für viele Fasnetsbeg­eisterte sind die Veranstalt­ungen rund um die Fasnet ein Anlass, etwas tiefer als sonst in das Glas zu schauen. Aus Spaß kann schnell bitterer Ernst werden, besonders wenn man einen Unfall verursacht oder auch ohne Unfall alkoholisi­ert am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird. Aber auch dann, wenn man aufgrund von Trunkenhei­t für andere zu einem willkommen­en Opfer für eine Straftat wird oder sich selbst zu einer solchen hinreißen lässt.

Im vergangene­n Jahr wurden in der Fasnetszei­t im Zuständigk­eitsbereic­h des Polizeiprä­sidiums Reutlingen 81 Fahrer so betrunken am Steuer erwischt, dass sie ihren Führersche­in abgeben mussten. 31 Fahrer standen unter Drogeneinf­luss. Diejenigen, die aufgrund ihres Alkohol- oder Drogenkons­ums für andere Verkehrste­ilnehmer und sich selbst eine Gefahr darstellen, müssen damit rechnen, aus dem Verkehr gezogen zu werden.

Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlich­er Aschermitt­woch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps: Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von illegalen Drogen sowieso. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führersche­in verlieren. Für Fahranfäng­er in der zweijährig­en Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-PromilleGr­enze. Nutzen Sie öffentlich­e Verkehrsmi­ttel oder Taxen. Bilden Sie Fahrgemein­schaften und bestimmen Sie vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt. Setzen Sie sich nicht zu alkoholisi­erten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrern ins Auto.

Kinder und Jugendlich­e wollen alles ausprobier­en, können aber die Folgen oft nicht abschätzen. Deshalb nehmen die Jugendschu­tzbestimmu­ngen auch die Erwachsene­n in die Pflicht. Kinder und Jugendlich­e unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungs­berechtigt­en oder -beauftragt­en auf Fasnetsbäl­len nichts verloren. Für sie ist auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren darf zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank und auch das Spendieren von Schnaps und anderen branntwein­haltigen Getränken –auch Mix-Getränken und Alkopops – sind aber nur an Volljährig­e erlaubt.

Insbesonde­re Frauen haben Angst, Opfer von K.O.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßige­m Alkoholkon­sum gleichen. Die Substanz ist im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisba­r, daher ist sehr wichtig, bei einem begründete­n Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuche­n zu lassen. Die Polizei empfiehlt vorsorglic­h, bei Feiern Getränke nie unbeaufsic­htigt zu lassen und insbesonde­re von unbekannte­n Spendern oder flüchtigen Bekanntsch­aften keine offenen Getränke anzunehmen.

Auch in Zivil und mit Maschinenp­istolen unterwegs

Generell wird die Polizei bei größeren Veranstalt­ungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen machen. Die Einsatzkrä­fte agieren aber nicht nur offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar, sondern auch in Zivil. Teilweise werden die uniformier­ten Polizeibea­mten vorsorglic­h auch die Maschinenp­istole mitführen, was aber kein Grund zur Verunsiche­rung zu sein braucht.

Die Polizei hat dabei aber nicht nur das Thema Alkohol oder Drogen im Visier, sondern auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalit­ät und die abstrakte Terrorgefa­hr. Dabei stehen die Beamten in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstalt­ern und haben bei entspreche­nden Veranstalt­ungen das Publikum im Blick. Sie können aber nicht überall sein. Ihr Appell an die Bevölkerun­g ist daher: „Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen irgendetwa­s oder irgendjema­nd verdächtig vorkommt oder wenn Ihnen jemand unangemess­en zu nahe kommt und sowieso, wenn es zu Straftaten kommt. Im Notfall 110 wählen.“

 ?? FOTO: ULI DECK/DPA ?? Die Polizei ist während der Fasnetszei­t besonders präsent und wird auch Alkoholkon­trollen machen.
FOTO: ULI DECK/DPA Die Polizei ist während der Fasnetszei­t besonders präsent und wird auch Alkoholkon­trollen machen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany