Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kein Asyl für die Enten
Vorsorgeprinzip macht Hoffnung auf Genehmigung zunichte
LAUPHEIM - Das Netz steht Kopf: Die Laupheimer Bürger diskutieren in den sozialen Netzwerken ausgiebig und sehr emotional über die Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen (RP), die im Januar in die Schlossparkweiher eingesetzten Zierenten wieder aus ihrer neuen Umgebung zu entfernen. Derweil sind die ersten Wasservögel schon „ausgezogen“.
Friedrich Scheffold ist derzeit allmorgendlich im Schlosspark zu finden – durch Anfüttern will er die von ihm im Januar in den Achterweiher eingesetzten Mandarin- und Brautenten wieder zutraulich machen. „Mittlerweile watscheln sie mir schon wieder um die Füße“, sagt der Vorsitzende des Geflügelzucht- und Vogelschutzvereins Laupheim und wirft ein wenig Futter ins Wasser. Prompt schwimmt eine ganze Entenschar laut quakend herbei – die braunen, die weißen und die bunten Tiere in einheitlicher Formation auf ihrem Weg zur unverhofften Nahrungsquelle. Und tatsächlich: Auf einmal hüpft ein Mandarinerpel aus dem Wasser und kommt bis auf rund einen Meter an Scheffolds Füße heran. Durch dieses Vorgehen soll das Einfangen der Tiere nach Scheffolds Aussage möglichst stressarm werden, denn: Die Enten müssen raus. Das hat das RP entschieden.
Scheffold bleibt angesichts der Wellen, die die Geschichte in Laupheim schlägt, relativ besonnen. Lediglich zu einer kleinen Bemerkung lässt er sich hinreißen: „Der Amtsschimmel wiehert.“Denn die vom RP beanstandeten Mandarin- und Brautenten gibt es schon seit rund 50 Jahren im Laupheimer Schlosspark. „Das haben wir 1959 mit Graf Leutrum so vereinbart“, sagt Scheffold und verweist auf die damaligen Protokolle. „Über 50 Jahre ist nichts passiert, ich selbst habe auch noch nie Jungtiere dieser beiden Arten im Park gesehen.“
Die Laupheimer Bürger, so lässt der kollektive Aufschrei im Internet vermuten, stehen der Entscheidung des RP fassungslos gegenüber. In den sozialen Netzwerken wird „Enten-asyl“gefordert, verstehen die Leute nicht, dass Tiere, die ja schon seit Jahrzehnten auf den Weihern schwimmen, auf einmal unwillkommene Eindringlinge sein sollen. Auch die Passanten, die an diesem Morgen im Schlosspark unterwegs sind, outen sich alle „pro Ente“: „Die sollen bleiben“, sagt eine Frau. Und ein Mann meint: „Die Goldfische hier im Teich hat man doch auch irgendwann mal eingesetzt, warum müssen die Enten dann raus?“
Ihre Entscheidung „kontra Ente“begründen die Behörden mit dem Paragrafen 40 des Bundesnaturschutzgesetzes. Er besagt, dass die Genehmigung einer Ansiedlung von Neozoen (Tieren, die ursprünglich nicht in der Region angesiedelt waren) versagt werden soll, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen sei. Eine Verordnung, die durchaus Sinn ergibt, um die heimische Flora und Fauna zu schützen.
Auch den Naturschutzbund Laupheim beschäftigt das „Entendrama“: „Wir befürworten grundsätzlich keine Ansiedlung von nicht heimischen Arten“, sagt Nabu-Mitglied Georg Walcher. „Das RP hatte bei seiner Entscheidung keine Wahl, es muss nach dem Gesetz entscheiden.“Zumal das Problem der Neozoen immer mehr zunehme. Allerdings sieht er „keine nennenswerten Gefahren für andere Arten“durch die Zierenten und rät zur Besonnenheit: „Das Einfangen der Tiere jetzt, mitten in der Balzzeit, wäre aus meiner Sicht nicht gerade tierfreundlich. Das könnte man auch langsam auslaufen lassen.“Sprich: Einfach dafür sorgen, dass nach den jetzt eingesetzten Enten keine mehr folgen.
Derweil sorgen sich Laupheimer Bürger , was aus den Tieren wird, die ihres neuen Lebensraums beraubt werden. „Zwei Paare habe ich schon eingefangen“, sagt Scheffold und versichert, dass sie an Züchter vermittelt wurden, die sie artgerecht halten können. Er will versuchen, auch die anderen Enten so gut unterzubringen, eventuell auch bei verantwortungsvollen Tierfreunden, die ein entsprechendes Umfeld bieten können. Im schlimmsten Fall jedoch „landen sie in der Küche“, macht der Geflügelzüchter klar. Natürlich wäre es ihm aber viel lieber, wenn die Tiere eine neue Heimat finden würden – oder das RP sich doch noch zu einer Ausnahmegenehmigung für die Enten durchringen könnte.
Eine Hoffnung, die das RP klar zunichte macht. Die Behörde sieht zwar keine konkrete Gefahr für den Schlosspark, beruft sich aber auf das Vorsorgeprinzip (siehe Stellungnahme).