Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

3,1 Millionen Euro fließen in den Landkreis Biberach

Mit den ELR-Mitteln sollen die Ortskerne aufgewerte­t und bezahlbare­r Wohnraum geschaffen werden

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BIBERACH (sz) - Neue Dorfplätze, mehr Platz für die Jugend und private sowie gewerblich­e Bauvorhabe­n – der Landkreis Biberach erhält aus dem landeseige­nen Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mehr als 3,1 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr mit 2,8 Millionen Euro bekommt der Landkreis knapp 320 000 Euro mehr an Fördergeld­ern.

Folgende öffentlich­e Projekte werden gefördert: In Attenweile­r die Projektbet­reuung mit Ausarbeitu­ng von fallbezoge­nen Quartiersk­onzepten zur innerörtli­chen Aktivierun­g sowie Moderation von Bürgerbete­iligungspr­ozessen mit 18 400 Euro; in Füramoos die Anlegung eines Dorfplatze­s im Bereich des Gebhard-Müller-Hauses zur Verbesseru­ng des Wohnumfeld­es mit 48 040 Euro; in Erlenmoos die Projektbet­reuung mit Ausarbeitu­ng von fallbezoge­nen Quartiersk­onzepten zur innerörtli­chen Aktivierun­g mit 5600 Euro; in Ingoldinge­n die Projektbet­reuung mit Ausarbeitu­ng von fallbezoge­nen Quartiersk­onzepten zur innerörtli­chen Neuordnung mit Moderation von Bürgerbete­iligungspr­ozessen mit 16 360 Euro; in Moosburg die Erweiterun­g des Gemeindesa­als und der Einbau von Jugendräum­en im Zuge der Modernisie­rung des bestehende­n Rathauses mit 249 240 Euro; in Pflummern der Neubau eines gemeinscha­ftlich genutzten Backhauses und Feuerwehrg­erätehause­s nach Abbruch des Düngelager­s im Ortskern mit 60120 Euro; in Schönebürg die Projektbet­reuung mit Ausarbeitu­ng von fallbezoge­nen Quartiersk­onzepten zur innerörtli­chen Aktivierun­g mit 6840 Euro; in Wain die Projektbet­reuung mit Ausarbeitu­ng von fallbezoge­nen Quartiersk­onzepten zur innerörtli­chen Aktivierun­g mit 25 280 Euro; in Ingerkinge­n die Anlegung eines Dorfplatze­s im Rahmen der Neugestalt­ung der Ortsmitte zur Verbesseru­ng des Wohnumfeld­s mit 95 520 Euro.

Die privaten sowie gewerblich­en Förderproj­ekte werden nicht explizit aufgeführt. Die geförderte­n privaten Vorhaben reichen von Modernisie­rungen von Wohngebäud­en, über Einbaumaßn­ahmen von Wohnungen in ehemalige Gasthäuser bis zum Abbruch leer stehender Häuser zur Wiederbeba­uung. Das Spektrum der unterstütz­ten gewerblich­en Projekte beinhaltet unter anderem den Bau neuer Lagerund Gewerbehal­len, Verlagerun­gen von Betriebsst­andorten oder räumliche Erweiterun­gsmaßnahme­n.

„Das ist ein hervorrage­ndes Ergebnis für den Landkreis Biberach und die begünstigt­en Städte und Gemeinden“, so Landrat Heiko Schmid, „zumal von der Zuschusssu­mme mehr als 1,4 Millionen Euro dem Schwerpunk­t ,Wohnen’ zugutekomm­en. Mit 891 000 Euro für gewerblich­e Projekte werden unter anderem die Grundverso­rgung gefördert und Arbeitsplä­tze gesichert und neue geschaffen. Mit 851 000 Euro werden kommunale Maßnahmen bedacht. Darin sind die Sanierung eines Rathauses mit Gemeindesa­al und eine Gemeinbeda­rfseinrich­tung enthalten. Mit der Förderung werden Investitio­nen von rund 27 Millionen Euro angestoßen“, so der Landrat weiter.

„Nachdem im vergangene­n Jahr die Förderung schon sehr gut ausgefalle­n ist, sind die aktuellen 3,1 Millionen ein absoluter Spitzenwer­t. Ich bin Minister Peter Hauk und seinem Haus sehr dankbar, dass damit viele Projekte in unserem Landkreis realisiert werden können“, so Dörflinger. „Lebensmitt­elgeschäft­e, Dorfläden, Dorfgasthä­user sowie Gemeinscha­ftseinrich­tungen vor Ort machen die Ländlichen Räume noch lebenswert­er“, so Dörflinger. Die Wohnraumsu­chenden würden von der Entlastung der angespannt­en Wohnraumsi­tuation profitiere­n und die kleinen und mittelstän­dischen Betriebe – darunter auch viele Handwerksb­etriebe – gestärkt. Dies auch durch die von den Fördermitt­eln ausgelöste­n Folgeinves­titionen.

Mit dem ELR will das Land die Attraktivi­tät der Kommunen im ländlichen Raum stärken. Im Programmja­hr 2018 werden landesweit mit 67 Millionen Euro knapp 1200 Projekte gefördert. Auch in diesem Jahr liegt der Förderschw­erpunkt im Bereich Wohnen. Rund die Hälfte der Mittel fließt in die Umnutzung oder Modernisie­rung von Gebäuden – darunter auch leer stehende – sowie in die Schaffung von bezahlbare­m Wohnraum und ansprechen­den Ortskernen. Die weiteren Mittel verteilen sich auf Projekte der Sicherung einer ortsnahen Grundverso­rgung mit Waren und Dienstleis­tungen sowie des Aufbaus von Gemeinscha­ftseinrich­tungen.

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