Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Vereinbarungen zwischen Stadt und Altertumsverein
Der „Vertrag über die Verwaltung des Federseemuseums“wurde zwischen Stadt Bad Buchau, Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau und dem Altertumsverein geschlossen. Er ist nach Einschätzung der Kommunalaufsicht „schwebend unwirksam“. Strittig ist § 2 (6) zu „Einnahmen und Kostentragung“: „Da der Museumsbau auch im Interesse der Förderung des Fremdenverkehrs und Kurbetriebs erstellt worden ist und unterhalten wird, verpflichtet sich die Stadt (Kurverwaltung) Bad Buchau, etwaige Defizite aus dem Museumsbetrieb in voller Höhe zu ersetzen.“
Der Altertumsverein kritisiert im aktuellen Vertragsentwurf anderem diese Passagen:
§ 2(8): „Die Akquisition bzw. Anwerbung von Drittmitteln staatlicher Institutionen (Zuschüsse, Unterstützungen, Beteiligungen, Sponsoring o.ä.) auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene obliegt ausschließlich dem Bürgermeister der Stadt.“
§ 3 (1): „Zur Steuerung und Kontrolle des laufenden Museumsbetriebs richten Stadt und Altertumsverein einen gemeinsamen Betriebsausschuss ein.“
§ 3(2): „[...] Im Falle einer Pattsituation entscheidet die Stimme des Bürgermeisters (faktisches Vetorecht der Stadt als Kostenträger) [...]“ unter § 3(3): „Der Betriebsausschuss tagt in der Regel zweimonatlich und hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: a.) Haushaltsrecht [...] b.) Lenkung und Steuerung des laufenden Museumsbetriebs, Personal- und Kostenkontrolle [...] c.) Planung und Konzeption der weiteren Museumsentwicklung [...]“
§ 3(4): „Den Mitgliedern des Betriebsausschusses ist jeweils bis Mitte des Folgemonats eine monatlich aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung/Übersicht mit Vorjahresvergleich vorzulegen.“
§ 3(5): „Der Museumshaushalt bedarf zwingend der Zustimmung des Gemeinderates.“