Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bandenchef muss vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis
Landgericht ist überzeugt, dass 37-Jähriger in acht Fällen bei Einbrüchen im Illertal „federführend“war
RAVENSBURG/ILLERTAL (sig) Nach fünf Verhandlungstagen und damit einem Tag weniger als geplant hat das Landgericht Ravensburg am Donnerstag einen 37-Jährigen, der in Illertissen wohnt, unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Von ihm werden 20 000 Euro eingezogen, außerdem muss er die Prozesskosten tragen. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Franz Bernhard gab sich in der Urteilsbegründung überzeugt, dass der 37-Jährige Kopf einer Bande war, die Ende 2016 in Einund Zweifamilienhäuser im Illertal eingestiegen war und sie gezielt ausraubte.
Vermittelte der einschlägig Vorbestrafte während der vorausgegangenen Prozesstage zeitweise den Eindruck, ihn amüsiere die Verhandlung, trieb es ihm beim Verlesen des Urteils doch die Blässe ins Gesicht. Vor allem zwei Komplizen im Zeugenstand hatten ihn schwer belastet. Die Kammer erkannte den Angeklagten des schweren und des versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit Einbruchdiebstahl schuldig. Unterwegs war der Angeklagte in unterschiedlicher Komplizen-Besetzung unter anderem in Dettingen, Erolzheim und Kirchberg. Meist wurden mit einem Schraubenzieher Fenster und Terrassentüren aufgehebelt und eingestiegen.
Lotto-Gewinner im Visier
Der Einbruch in die Wohnung eines Ehepaares, das am 26. Dezember 2016 bei seiner Tochter Geburtstag feierte, entpuppte sich als Schwerpunkt der Serie. Dort suchten die Täter gezielt – mit Täterwissen und deshalb ausschließlich im Schlafzimmer – nach Bargeld aus einem Lottogewinn und eines Autoverkaufs. Mehr als 10 000 Euro und Schmuck ließen sie allein bei diesem Bruch mitgehen. Verdächtigt, die Täter über die Abwesenheit der Lotto-Gewinner informiert zu haben, wird der flüchtige Schwiegersohn der Opfer, den der Angeklagte zuvor über den Gewinn und den Versteck des Geldes ausgefragt hatte. Dieser Schwiegersohn hatte mehrmals während der Feier „scheinheilige“Telefonate geführt und sich bei dem ausgeraubten Ehepaar während deren Heimfahrt von der Feier telefonisch erkundigt, wann es denn zu Hause sei. Mit den Telefonaten, wird vermutet, wollte er die Komplizen wissen lassen, wie lange sie noch Zeit haben.
Vor Gleichgesinnten geprahlt
„Mit den Händen gearbeitet hat er nie etwas. Er ist ein Mensch, der materiell verortet ist und sich durch Bargeld definiert“, betonte der Kammervorsitzende. Das Gericht hatte bei den ihn belastenden Zeugen nicht den Eindruck, dies aus Rache zu tun, wie der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung sagte. Interessant nannte er, dass der Bandenchef selbst sich die Hände selten schmutzig gemacht habe, aber nach den Raubzügen bestimmte, welches Diebesgut wertvoll ist. „Der Angeklagte war in der Lage zu steuern und zu bestimmen“, sagte der Richter. Er habe sich geografisch – im Gegensatz zu seinen Komplizen – bestens ausgekannt. Geprahlt hatte er vor Gleichgesinnten, in welche Häuser er schon eingestiegen war und deshalb nicht arbeiten müsse.
In der Urteilsbegründung legte der Vorsitzende dem Angeklagten nicht zuletzt die schweren Opferfolgen zur Last, die selbst bei einem minderschweren Fall hoch zu bewerten seien. So leidet das Ehepaar, aus deren Schlafzimmer Geld und Schmuck geraubt wurden, heute noch an den Folgen und befindet sich in Behandlung. Weil es in der Wohnung nicht bleiben konnte, ist es umgezogen. Ein Geständnis hat der Verurteilte nicht abgelegt, er machte auch keine Angaben zu den Vorwürfen.
Der 37-Jährige war im Alter von 17 Jahren nach Deutschland gekommen. Immer wieder pendelte er zwischen dem Kosovo und Deutschland und reiste nach einem nicht erteilten Visum illegal ein. Als er im Dezember 2017 wieder einmal zurückkam, wurde er verhaftet.