Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Der europäische Haftbefehl
Der europäische Haftbefehl vereinfacht und beschleunigt die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Grundsätzlich werden Entscheidungen in Strafsachen gegenseitig anerkannt. Für 32 Kategorien schwerer Straftaten ist es nicht erforderlich, dass eine Tat in beiden Ländern als Straftatbestand eingestuft ist. Es reicht, dass die Tat im Land, das den Haftbefehl ausgestellt hat, mit mindestens drei Jahren Haft belegt werden kann. Puigdemont wird in Spanien unter anderem Rebellion vorgeworfen. Was genau in dem neuen europäischen Haftbefehl steht, war am Sonntag noch nicht bekannt. Der spanische Radiosender Cadena Ser berichtete, maßgeblich für Deutschland als Festnahmeort sei unter anderem Paragraph 82 des Strafgesetzbuches zum „Hochverrat gegen ein Land“, der dem Vorwurf der Rebellion in Spanien ähnlich sei.
Der europäische Haftbefehl gilt in allen EU-Ländern, auch in Belgien, wo Puigdemont zuletzt lebte. Bereits nach seiner Flucht aus Spanien im Herbst hatte der Gerichtshof in Madrid ein Auslieferungsgesuch nach Belgien geschickt. Damals standen die Ermittlungen am Anfang. Wegen der Sorge, dass die belgischen Behörden die Überstellung verweigern könnten, wurde das Gesuch später zurückgezogen. Inzwischen sind die Ermittlungen abgeschlossen, womöglich liegt weiteres Belastungsmaterial vor. (ze/dpa)