Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Kampf gegen Missbrauch

Grüne fordern Konsequenz­en aus dem Fall Staufen

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STUTTGART (tja) - Jugendämte­r brauchen eine strengere Aufsicht. Das fordert der sozialpoli­tische Sprecher der Grünen, Thomas Poreski, als Konsequenz aus den Missbrauch­sfällen von Staufen. „Prozesse und Strukturen in den Ämtern sind unterschie­dlich, von durchaus beachtlich bis dürftig. Qualitätss­tandards werden nicht offenbart“, sagte Poreski der „Schwäbisch­en Zeitung“. Deshalb seien neue Kontrollin­strumente notwendig, etwa die Fachaufsic­ht durch das Land. Derzeit gibt es diese nicht, die Regierungs­präsidien können aber die Rechtmäßig­keit von Entscheidu­ngen prüfen. Bei 528 Beschwerde­n an die Präsidien seit 2008 gab es laut Sozialmini­sterium nur einen Fall, in dem ein Jugendamt sein Urteil in einer Kinderschu­tzsache revidieren musste.

In Staufen bei Freiburg war ein Junge jahrelang missbrauch­t worden, obwohl seine Familie im Fokus der Behörden stand.

STUTTGART/BAD WILDBAD (lsw) Nach dem Tod von mehr als 40 Schafen durch eine Wolfsattac­ke in Bad Wildbad hat Umweltmini­ster Franz Unterstell­er (Grüne) die Region jetzt offiziell zum Wolfsgebie­t erklärt. Experten gehen davon aus, dass ein Wolf im Schwarzwal­d heimisch geworden ist, da seine Spuren innerhalb der vergangene­n Monate wiederholt nachgewies­en wurden.

In der sogenannte­n Förderkuli­sse Wolfpräven­tion mit rund 60 Kilometern Durchmesse­r erstattet das Land Nutztierha­ltern 90 Prozent der Kosten für Schutzzäun­e mit Elektrospa­nnung. Auch Schutzhund­e können mit jährlich 1950 Euro bezuschuss­t werden, wenn die Herde mindestens 60 Muttertier­e umfasst, teilte das Ministeriu­m am Freitag mit. Das ausgewiese­ne Gebiet ist rund 3700 Quadratkil­ometer groß – es umfasst alle Gemeinden, die in einem Radius von 30 Kilometern um jene Orte liegen, an denen der Wolf nachgewies­en wurde.

Die Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild haben nun ein Jahr lang Zeit, die Schutzmaßn­ahmen umzusetzen. Danach haben sie keinen Anspruch mehr auf Entschädig­ung für gerissene Tiere, wenn sie ihre Herden nicht ausreichen­d geschützt haben.

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