Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Gegen den Leerstand im Ortskern
Neue Auschreibung der ELR-Förderung: Impulse zur Nachverdichtung
RIEDLINGEN (sz/beß) - „Die Zukunft der Gemeinden im Ländlichen Raum liegt im Bestand. Der Schlüssel für vitale und lebenswerte Gemeinden ist die konsequente Nutzung und Entwicklung von Brachflächen, Baulücken und Bestandsgebäuden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der neuen Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2019. Die Hälfte der Fördermittel werde für Innenentwicklung und Wohnbauprojekte eingesetzt. Mit 3,1 Millionen Euro erhält 2018 der Landkreis Biberach die zweithöchste Förderung im Regierungsbezirk Tübingen und die sechsthöchste von 34 Landkreisen im Südwesten.
„Ein Kennzeichen für den Strukturwandel sind leer stehende Gebäude in den Ortskernen. Ein zunehmender Leerstand kann zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Ortsbildes führen und die Attraktivität des Ortes als Standort für Wohnen und Arbeiten schmälern“, so Hauk. Dennoch würden viele Gemeinden nach wie vor auf Neubaugebiete in der Hoffnung auf Zuzug junger Familien setzen.
Innenentwicklung könne aber nur gelingen, wenn ihr ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt wird. Ziel der Programmausschreibung 2019 sei es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. Vorrangig werden die Nutzung von Brachflächen und Baulücken sowie Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer in Bestandsgebäude gefördert.
„Der Schwerpunkt des ELR liegt auf der Innenentwicklung. Mit dem Förderschwerpunkt ‚Innenentwicklung/Wohnen‘ entstehen zeitgemäße Wohnungen, neu gestaltete Ortskerne und Raum für neues Bauen in den Ortsmitten“, erklärte der Minister. Auch zur dezentralen Wirtschaftsstruktur, die eine der Stärken Baden-Württembergs sei, leiste das ELR mit der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen einen Beitrag und trägt damit zum Erhalt und der Schaffung neuer Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen bei. Mit dem Förderschwerpunkt ‚Grundversorgung‘ unterstütze das ELR außerdem Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Dorfgasthäuser, um die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen im Ländlichen Raum zu gewährleisten.
Außerdem solle das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen attraktiver werden. Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe wie Holz einsetze, bekomme einen Zuschlag auf die sonst üblichen Fördersummen.
2018 hatte das Land mit 67 Millionen Euro 1186 Projekte gefördert. Bei den privaten Projekten handelt es sich beispielsweise um Modernisierungen, neue Wohnungen in ehemaligen Gasthäusern oder den Abbruch von leerstehenden Gebäuden zur Wiederbebauung. Das Spektrum der gewerblichen Vorhaben beinhaltet unter anderem den Bau neuer Lagerund Gewerbehallen, Verlagerungen von Standorten oder Betriebsvergrößerungen.
Über eine Million Euro Zuschuss
Acht Projekte wurden in Riedlingen und seinen Teilorten mit 319 570 Euro gefördert. In Uttenweiler waren es 29 220 Euro für drei Projekte, in Kanzach 29 160 Euro, in Dürmentingen 132 450 Euro für drei Projekte, in Unlingen 10 380 Euro für ein Projekt, in Moosburg 274 240 Euro für zwei Projekte, in Zwiefalten 74 560 Euro für zwei Projekte, in Langenenslingen 188 440 Euro für vier Projekte.
In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können 2019 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2019 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungsund Finanzierungskonzept.
Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis 30. September 2018 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.