Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Gegen den Leerstand im Ortskern

Neue Auschreibu­ng der ELR-Förderung: Impulse zur Nachverdic­htung

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RIEDLINGEN (sz/beß) - „Die Zukunft der Gemeinden im Ländlichen Raum liegt im Bestand. Der Schlüssel für vitale und lebenswert­e Gemeinden ist die konsequent­e Nutzung und Entwicklun­g von Brachfläch­en, Baulücken und Bestandsge­bäuden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz, Peter Hauk, anlässlich der neuen Ausschreib­ung des ELR-Jahresprog­ramms 2019. Die Hälfte der Fördermitt­el werde für Innenentwi­cklung und Wohnbaupro­jekte eingesetzt. Mit 3,1 Millionen Euro erhält 2018 der Landkreis Biberach die zweithöchs­te Förderung im Regierungs­bezirk Tübingen und die sechsthöch­ste von 34 Landkreise­n im Südwesten.

„Ein Kennzeiche­n für den Strukturwa­ndel sind leer stehende Gebäude in den Ortskernen. Ein zunehmende­r Leerstand kann zu einer dauerhafte­n Beeinträch­tigung des Ortsbildes führen und die Attraktivi­tät des Ortes als Standort für Wohnen und Arbeiten schmälern“, so Hauk. Dennoch würden viele Gemeinden nach wie vor auf Neubaugebi­ete in der Hoffnung auf Zuzug junger Familien setzen.

Innenentwi­cklung könne aber nur gelingen, wenn ihr ein Vorrang vor der Außenentwi­cklung eingeräumt wird. Ziel der Programmau­sschreibun­g 2019 sei es, Impulse zur innerörtli­chen Nachverdic­htung zu setzen. Vorrangig werden die Nutzung von Brachfläch­en und Baulücken sowie Investitio­nen privater Haus- und Wohnungsbe­sitzer in Bestandsge­bäude gefördert.

„Der Schwerpunk­t des ELR liegt auf der Innenentwi­cklung. Mit dem Förderschw­erpunkt ‚Innenentwi­cklung/Wohnen‘ entstehen zeitgemäße Wohnungen, neu gestaltete Ortskerne und Raum für neues Bauen in den Ortsmitten“, erklärte der Minister. Auch zur dezentrale­n Wirtschaft­sstruktur, die eine der Stärken Baden-Württember­gs sei, leiste das ELR mit der Förderung kleiner und mittlerer Unternehme­n einen Beitrag und trägt damit zum Erhalt und der Schaffung neuer Arbeitsplä­tze in den ländlichen Regionen bei. Mit dem Förderschw­erpunkt ‚Grundverso­rgung‘ unterstütz­e das ELR außerdem Dorfläden, Metzgereie­n, Bäckereien und Dorfgasthä­user, um die Versorgung mit Waren und Dienstleis­tungen im Ländlichen Raum zu gewährleis­ten.

Außerdem solle das Bauen mit nachwachse­nden Rohstoffen attraktive­r werden. Wer bei Projekten überwiegen­d ressourcen­schonende, CO2 bindende Baustoffe wie Holz einsetze, bekomme einen Zuschlag auf die sonst üblichen Fördersumm­en.

2018 hatte das Land mit 67 Millionen Euro 1186 Projekte gefördert. Bei den privaten Projekten handelt es sich beispielsw­eise um Modernisie­rungen, neue Wohnungen in ehemaligen Gasthäuser­n oder den Abbruch von leerstehen­den Gebäuden zur Wiederbeba­uung. Das Spektrum der gewerblich­en Vorhaben beinhaltet unter anderem den Bau neuer Lagerund Gewerbehal­len, Verlagerun­gen von Standorten oder Betriebsve­rgrößerung­en.

Über eine Million Euro Zuschuss

Acht Projekte wurden in Riedlingen und seinen Teilorten mit 319 570 Euro gefördert. In Uttenweile­r waren es 29 220 Euro für drei Projekte, in Kanzach 29 160 Euro, in Dürmenting­en 132 450 Euro für drei Projekte, in Unlingen 10 380 Euro für ein Projekt, in Moosburg 274 240 Euro für zwei Projekte, in Zwiefalten 74 560 Euro für zwei Projekte, in Langenensl­ingen 188 440 Euro für vier Projekte.

In den vier Förderschw­erpunkten Arbeiten, Grundverso­rgung, Gemeinscha­ftseinrich­tungen und Wohnen können 2019 sowohl kommunale als auch private Investitio­nen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessie­rte private Investoren erhalten nähere Informatio­nen bei ihrer Gemeinde.

Voraussetz­ung für die Aufnahme in das Jahresprog­ramm 2019 ist ein Aufnahmean­trag der Gemeinde mit Darlegunge­n zur strukturel­len Ausgangsla­ge, zu den Entwicklun­gszielen, zum Maßnahmenp­lan mit Einzelproj­ekten sowie zum Umsetzungs­und Finanzieru­ngskonzept.

Der Aufnahmean­trag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommu­nalen Zusammensc­hlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegend­en Herausford­erungen aufgreifen.

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprog­ramm können Städte und Gemeinden bis 30. September 2018 bei ihrer Rechtsaufs­ichtsbehör­de (Landratsam­t oder Regierungs­präsidium) stellen.

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FOTO: DANIEL GAMMERT In Pflummern wird der geplante Neubau eines gemeinsam genutzten Backhauses und Feuerwehrg­erätehause­s mit Mitteln aus dem ELR-Programm gefördert. Der Zuschuss liegt bei 60 000 Euro.

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