Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„Wir prüfen jedes Windparkprojekt objektiv“
Mitglieder des Vereins Zukunft Natur erheben Vorwürfe gegen das Landratsamt Sigmaringen
BAD SAULGAU - Klüngelei mit der Windparkfirma Uhl aus Ellwangen und eine unprofessionelle Arbeitsweise bei der Erstellung des Gutachtens für Windkrafträder auf dem Schellenberg bei Steinbronnen? Bei der Hauptversammlung des Vereins Zukunft Natur haben Mitglieder des Vereins dem Landratsamt Sigmaringen als Genehmigungsbehörde heftige Vorwürfe gemacht. Inzwischen liegen die Akten beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Dirk Thannheimer hat Fabian Oswald, Pressesprecher des Landratsamts, mit den Vorwürfen konfrontiert.
Das Landratsamt Sigmaringen genehmigte den Bau der drei Windkraftanlagen. Das Verwaltungsgericht stoppte ihn nach seinem Urteil aber vorerst. Wie erklären Sie sich diese unterschiedliche Einschätzung, Herr Oswald?
Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 7. September 2017 wurde mit der fehlerhaft durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls im Hinblick auf den Artenschutz und der unzureichenden Dokumentation begründet. Das Verwaltungsgericht hat deshalb den erteilten Sofortvoll- Mitglieder des Vereins Zukunft Natur werfen dem Landratsamt Sigmaringen als Genehmigungsbehörde Klüngelei mit der Firma Uhl vor, die auf dem Schellenberg bei Steinbronnen drei Windkraftanlagen bauen will.
zug zur Genehmigung aufgehoben und damit die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Widersprüche wiederhergestellt. Das Gericht wollte damit verhindern, dass durch den Bau der Anlagen Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Rechtmäßigkeit der erteilten Genehmigung entschieden wurde. Verschiedene Punkte sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung noch nicht abschließend und eindeutig geklärt. Zu vergleichbaren Fragen gab es in jüngster Vergangenheit unterschiedliche Entscheidungen verschiedener Gerichte. Diese unklare Rechtslage macht es auch für uns als Genehmigungsbehörde schwer, rechtssicher zu entscheiden. Insofern begrüßen auch wir es, dass dieser Sachverhalt nun beim Verwaltungsgerichtshof beraten wird.
Konkret wird dem Landratsamt vorgeworfen, fehlerhaft und unprofessionell gearbeitet zu haben.
Grundsätzlich hat jeder Antragssteller einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Hierzu prüfen wir jeden Einzelfall umfassend. Die oben beschriebene unklare Rechtslage macht unsere Arbeit nicht leichter.
Windparkgegner werfen dem Landratsamt Klüngelei mit der Firma Uhl vor. Was sagen Sie dazu?
Bei der Durchführung des Genehmigungsverfahrens sind wir strikt an Rechtsprechung und Gesetz gebunden. Wir behandeln alle Beteiligten im Verfahren gleich.
Bei der Hauptversammlung wurden Vergleiche mit anderen Windparkprojekten genannt, die inzwischen nicht zustande kommen, weil die zuständigen Landratsämter offenbar schärfer in ihrer Bewertung waren. Ist das Landratsamt Sigmaringen zu lasch?
Im Landkreis Sigmaringen wurden in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Windenergieanlagen von Firmen projektiert und voruntersucht. Insgesamt waren es fünf Vorhaben, bei denen wir involviert waren, die aber aufgrund unserer kritischen Beurteilung vor allem wegen artenschutzrechtlicher Themen von den Firmen auf Eis gelegt oder ganz aufgegeben wurden. Daraus wird erkennbar, dass wir jedes Windparkprojekt im Einzelfall objektiv prüfen und beurteilen. Das Projekt in Steinbronnen kann deshalb nicht mit anderen, inzwischen nicht zustande gekommenen Windparkprojekten verglichen werden.