Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Breitbandversorgung „Bei den Birklen“läuft nicht rund
Gemeinde Altheim gewährt keine zusätzlichen Sachleistungen als Voraussetzung
ALTHEIM - In der Abstimmung mit Unitymedia BW bezüglich der Breitbandversorung im Gebiet um die Goethestraße und „Auf den Birklen“gibt es Ungereimtheiten. Unitymedia fordert, obwohl sie noch bei keinem Termin anwesend war, Sachleistungen durch die Gemeinde Altheim. Möglicherweise stünden Kosten in Höhe von 10 000 Euro im Raum.
Im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen von Goethestraße und „Auf dem Bürgle“sowie bei der Erschließung des Neubaugebiets „Bei den Birklen“im ehemaligen Areal Haid werden auch Leitungen der Versorgungsträger wie Netze-BW, Telekom oder Erdgas mitverlegt. Nach mehrmaligen erfolglosen Anläufen befindet sich die Gemeinde derzeit noch in Abstimmung mit Unitymedia über die Verlegung von Breitbandkabeln im Neubaugebiet, obwohl sie noch bei keinem anvisierten Termin anwesend war. Als geplante Verlegung soll die Gemeinde Sachleistungen gewähren. Dazu zählten die bauseitige Herstellung und Wiederverfüllung der erforderlichen Leitungsgräben, die Verlegung von Kabeln und Leerrohren entlang der Zuführung, die Gründung und Aufstellung der Verstärkergehäuse, der Breitbandkabeltrasse einschließlich der Trassensicherung und der Verstärkerschränke. Das Ingenieurbüro Schwörer hat dazu geschätzte Kosten von 10 000 Euro ermittelt.
Anderseits, so erklärte Bürgermeister Martin Rude in der Gemeinderatssitzung, ist Altheim Gesellschafterin der Breitbandversorgungsgesellschaft (BLS) im Landkreis Sigmaringen und baut somit ein eigenes Glasfasernetz auf. Aus Gründen der Gleichbehandlung im Wettbewerb ist es nach Ansicht der Verwaltung nicht zu verantworten, die von Unitymedia geforderten Sachleistungen zu übernehmen.
Neben der eigenen Infrastruktur auf dem Gebiet der Glasfaser würde die Gemeinde damit in Teilen das Netz eines weiteren Anbieters aufbauen und dadurch die eigene Position schwächen. Auf Grund dieser Argumente votierte der Gemeinderat einstimmig dafür, von der Gewährung der geforderten Sachleistungen durch die Gemeinde abzusehen.