Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Badestelle oder Naturfreibad?
Frage stellt sich für jede Gemeinde mit See und wird in Schussenried neu beantwortet
BAD SCHUSSENRIED - Badestelle oder Naturfreibad? Vor dieser Frage stehen viele Gemeinden mit Seen auf ihrem Gebiet. Die Verantwortlichen im Rathaus Bad Schussenried diskutieren darüber schon länger – und kontrovers.
Erst im Frühjahr hatte der Gemeinderat entschieden, dass der Zellersee ein Naturfreibad bleibt: Badegäste dürfen nur unter Aufsicht schwimmen und planschen. Dies bedeutet zugleich, dass es geregelte Öffnungszeiten geben muss, zu denen ein Bademeister da ist. De facto sind diese wegen der Kosten eingeschränkt.
Nun hat sich an den seit diesem Jahr geltenden Öffnungszeiten heftige Kritik von Bürgern entzündet. Darauf reagiert die Stadt jetzt und erweitert für die laufende Badesaison 2018 das Zeitfenster (siehe Kasten). Zudem werden die Öffnungszeiten flexibler: Der im Auftrag der Stadt tätige Betreiber kann aufs Wetter reagieren und länger oder kürzer aufmachen.
Kein Eintritt, kein Bademeister
Von 2019 an wird diese Frage vermutlich an Brisanz verlieren: Dann wird der Zellersee als Badestelle betrieben. Es wird kein Eintritt mehr erhoben. Der See wird ohne fixe Zeiten frei zugänglich, da nicht ständig ein Bademeister anwesend sein muss. „Wir sind nicht verpflichtet, für eine Aufsicht zu sorgen – aber wir können es“, betonte der Stadtrat Alexander Eisele (FUB/BL) zu diesem Punkt. Aus seiner Sicht könnten etwa die erwachsenen Frühschwimmer ohne Aufsicht ihre Bahnen ziehen. Nachmittags, wenn viele Kinder und Jugendliche an den See kommen, könnte die Stadt einen Bademeister bestellen. Es obliege mithin dem Rat, zu entscheiden, „wie viel Bademeister wir uns leisten können und wollen“.
Eine Badestelle hat freilich einen weiteren Preis: Bestimmte Attraktionen wie Trampolins und Wasserrutschen sind unzulässig. Die Stadt hatte vergangenes Jahr eigens ein Gutachten zur Frage Naturfreibad oder Badestelle bestellt. Die Verantwortlichen lesen die Expertise in Details jedoch unterschiedlich. Alexander Eisele strich daher nochmals heraus, dass ein Steg übers Wasser durchaus mit einer Badestelle vereinbar sei. Voraussetzung ist wohl ein technischer Unterschwimmschutz, damit sich kein Badegast unter dem Steg verhakt, wie einer Anmerkung von Bürgermeister Achim Deinet zu entnehmen war. Auch eine Gastronomie sowie Duschen und Umkleiden, sogar gegen Benutzungsgebühren, sind bei einer Badestelle möglich – solange für den See selbst kein Eintritt erhoben wird, heißt es in dem Gutachten.
Die Frage tauchte jetzt wieder auf, weil die FUB/BL-Fraktion einen Antrag zur Weiterentwicklung des Zellerseebads von 2019 an gestellt hatte. Einmütige Zustimmung fand jener Teil ihrer Initiative, dass eine Arbeitsgruppe (AG) eine nach Prioritäten geordnete Wunschliste für die Infrastruktur rund um den See erarbeiten soll. Umstritten blieb, ob sich der Rat schon jetzt auf eine Badestelle festlegen soll. Für die Freien Wähler argumentierte Wolfgang Dangel: „Das halten wir für verfrüht, wir nehmen sonst das Ergebnis der Arbeitsgruppe vorweg.“Wenn bei den Sitzungen der AG am Ende eine Badestelle herauskommen sollte, trügen die Freien Wähler dies mit – aber nicht vorher.
Die FUB/BL-Fraktion beharrte jedoch darauf, dass über diese Frage schon jetzt abgestimmt wird. Unterstützung fand sie bei der CDU, für die Peter Vollmer sagte: „Es freut uns, dass die FUB so wortreich unsere Anliegen vertritt.“Mit zehn Jastimmen gegen sechs Neinstimmen legte der Rat fest, dass der Zellersee von 2019 an als Badestelle betrieben wird.
Die Freien Wähler drangen immerhin mit ihrem Ansinnen durch, dass diese Vorfestlegung die Diskussion in der AG nicht von vornherein beschneiden soll. Im FUB/BL-Antrag hatte es ursprünglich geheißen, die AG solle auch diskutieren, was sich die Stadt leisten kann. Frank Spähn (FWV) sagte, die Frage müsse richtig lauten: „Was will sich die Stadt für ihre Bürger leisten?“Im Beschluss heißt es jetzt, die AG soll die Wunschliste abgleichen mit dem, was sich die Stadt leisten „kann/will“.