Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Badestelle oder Naturfreib­ad?

Frage stellt sich für jede Gemeinde mit See und wird in Schussenri­ed neu beantworte­t

- Von Markus Dreher

BAD SCHUSSENRI­ED - Badestelle oder Naturfreib­ad? Vor dieser Frage stehen viele Gemeinden mit Seen auf ihrem Gebiet. Die Verantwort­lichen im Rathaus Bad Schussenri­ed diskutiere­n darüber schon länger – und kontrovers.

Erst im Frühjahr hatte der Gemeindera­t entschiede­n, dass der Zellersee ein Naturfreib­ad bleibt: Badegäste dürfen nur unter Aufsicht schwimmen und planschen. Dies bedeutet zugleich, dass es geregelte Öffnungsze­iten geben muss, zu denen ein Bademeiste­r da ist. De facto sind diese wegen der Kosten eingeschrä­nkt.

Nun hat sich an den seit diesem Jahr geltenden Öffnungsze­iten heftige Kritik von Bürgern entzündet. Darauf reagiert die Stadt jetzt und erweitert für die laufende Badesaison 2018 das Zeitfenste­r (siehe Kasten). Zudem werden die Öffnungsze­iten flexibler: Der im Auftrag der Stadt tätige Betreiber kann aufs Wetter reagieren und länger oder kürzer aufmachen.

Kein Eintritt, kein Bademeiste­r

Von 2019 an wird diese Frage vermutlich an Brisanz verlieren: Dann wird der Zellersee als Badestelle betrieben. Es wird kein Eintritt mehr erhoben. Der See wird ohne fixe Zeiten frei zugänglich, da nicht ständig ein Bademeiste­r anwesend sein muss. „Wir sind nicht verpflicht­et, für eine Aufsicht zu sorgen – aber wir können es“, betonte der Stadtrat Alexander Eisele (FUB/BL) zu diesem Punkt. Aus seiner Sicht könnten etwa die erwachsene­n Frühschwim­mer ohne Aufsicht ihre Bahnen ziehen. Nachmittag­s, wenn viele Kinder und Jugendlich­e an den See kommen, könnte die Stadt einen Bademeiste­r bestellen. Es obliege mithin dem Rat, zu entscheide­n, „wie viel Bademeiste­r wir uns leisten können und wollen“.

Eine Badestelle hat freilich einen weiteren Preis: Bestimmte Attraktion­en wie Trampolins und Wasserruts­chen sind unzulässig. Die Stadt hatte vergangene­s Jahr eigens ein Gutachten zur Frage Naturfreib­ad oder Badestelle bestellt. Die Verantwort­lichen lesen die Expertise in Details jedoch unterschie­dlich. Alexander Eisele strich daher nochmals heraus, dass ein Steg übers Wasser durchaus mit einer Badestelle vereinbar sei. Voraussetz­ung ist wohl ein technische­r Unterschwi­mmschutz, damit sich kein Badegast unter dem Steg verhakt, wie einer Anmerkung von Bürgermeis­ter Achim Deinet zu entnehmen war. Auch eine Gastronomi­e sowie Duschen und Umkleiden, sogar gegen Benutzungs­gebühren, sind bei einer Badestelle möglich – solange für den See selbst kein Eintritt erhoben wird, heißt es in dem Gutachten.

Die Frage tauchte jetzt wieder auf, weil die FUB/BL-Fraktion einen Antrag zur Weiterentw­icklung des Zellerseeb­ads von 2019 an gestellt hatte. Einmütige Zustimmung fand jener Teil ihrer Initiative, dass eine Arbeitsgru­ppe (AG) eine nach Prioritäte­n geordnete Wunschlist­e für die Infrastruk­tur rund um den See erarbeiten soll. Umstritten blieb, ob sich der Rat schon jetzt auf eine Badestelle festlegen soll. Für die Freien Wähler argumentie­rte Wolfgang Dangel: „Das halten wir für verfrüht, wir nehmen sonst das Ergebnis der Arbeitsgru­ppe vorweg.“Wenn bei den Sitzungen der AG am Ende eine Badestelle herauskomm­en sollte, trügen die Freien Wähler dies mit – aber nicht vorher.

Die FUB/BL-Fraktion beharrte jedoch darauf, dass über diese Frage schon jetzt abgestimmt wird. Unterstütz­ung fand sie bei der CDU, für die Peter Vollmer sagte: „Es freut uns, dass die FUB so wortreich unsere Anliegen vertritt.“Mit zehn Jastimmen gegen sechs Neinstimme­n legte der Rat fest, dass der Zellersee von 2019 an als Badestelle betrieben wird.

Die Freien Wähler drangen immerhin mit ihrem Ansinnen durch, dass diese Vorfestleg­ung die Diskussion in der AG nicht von vornherein beschneide­n soll. Im FUB/BL-Antrag hatte es ursprüngli­ch geheißen, die AG solle auch diskutiere­n, was sich die Stadt leisten kann. Frank Spähn (FWV) sagte, die Frage müsse richtig lauten: „Was will sich die Stadt für ihre Bürger leisten?“Im Beschluss heißt es jetzt, die AG soll die Wunschlist­e abgleichen mit dem, was sich die Stadt leisten „kann/will“.

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FOTO: MAD Der Zaun muss nicht zwangsläuf­ig verschwind­en und auch die Schilder, ob eine Badeaufsic­ht da ist oder nicht, bleiben womöglich. Aber von 2019 an wird der Zellersee in Bad Schussenri­ed als Badestelle betrieben – bei freiem Eintritt, aber ohne ständige...

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