Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
„Dieses Urteil schafft mehr Rechtssicherheit“
BERLIN - Was ist jetzt zu tun? Tobias Schmidt hat über das Facebook-Urteil des BGH mit Konstantin von Notz gesprochen, Netzpolitiker und Vizefraktionschef der Grünen im Bundestag.
Herr von Notz, Grundsatzurteil in Karlsruhe: Facebook muss Eltern Einblick in das Nutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter gewähren. Ein richtiges Urteil?
Seit Langem besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich des Umgangs mit digital gespeicherten Inhalten im Todesfall. Das Urteil schafft somit zweifellos mehr Rechtssicherheit. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen. Gleichzeitig beleuchtet es nur einen kleinen Ausschnitt der gesamten Problematik des Umgangs mit digitalen Inhalten von Verstorbenen, gerade denen, die auf Servern Dritter gespeichert sind.
Facebook wollte die Freunde des Mädchens vor dem Zugriff Dritter auf ihre Chat-Nachrichten und E-Mails schützen. Verletzt das Urteil nun die Datenschutzrechte?
Das Gericht hat entschieden, dass die Rechte von Dritten, mit denen der oder die Verstorbene kommunizierte, hintenanstehen. Das Urteil macht somit deutlich, dass, wer nicht will, dass seine private Kommunikation, seine Fotos und Angaben zu persönlichen Vorlieben den Verwandten nach dem Tod zur Kenntnis gelangen, diese löschen muss. Insgesamt ist zu empfehlen, dass sich Menschen früh genug mit diesen immer wichtiger werdenden Fragen beschäftigen und sich Gedanken über ihren digitalen Nachlass machen. Es muss sich jeder selbst überlegen, ob er will, dass die Erben Zugang zu sämtlichen Daten wie Fotosammlungen, E-Mails, digitalen Tagebüchern oder Chat-Protokollen bekommen. Für wen das nicht infrage kommt, der muss entsprechende Bereiche der Daten, bei denen er das nicht will, so sichern und verschlüsseln, dass sie nach seinem Tod nicht einfach geöffnet werden können.
Bisher ist unklar, wie in solchen Fällen zu verfahren sei. Muss der Gesetzgeber für Klarheit sorgen?
Wie gesagt, diese Rechtsklarheit besteht in weiten Teilen auch nach dem heutigen Urteil noch nicht. So sind bezüglich all dieser Fragen die in Trauer befindlichen Angehörigen häufig weiterhin auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen. Daher bleibt der Gesetzgeber in der Tat in der Verantwortung, für die nötige Rechtsklarheit zu sorgen.