Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Ab 2019 Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen
BERLIN (dpa) - Wer ein Elektroauto als Dienstwagen auch privat nutzt, kann bald mit Steuervorteilen rechnen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine milliardenschwere Förderung. Die große Koalition erwartet einen Schub bei der weiterhin schleppenden Nachfrage nach E-Autos. Umweltverbände dagegen sprachen von einem Geschenk vor allem für Fahrer von Luxusautos, weil der Steuervorteil vor allem für schwere und umweltschädliche Hybridfahrzeuge gelte. Umweltfreundliche Fahrzeuge wie Fahrräder würden nicht von der geplanten Steuererleichterung profitieren, sagte Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD. „ÖPNV-Fahrgäste, die umweltfreundlich unterwegs sind, die Fahrzeuge selbst jedoch nicht besitzen, gehören ohnehin nicht zu den Dienstwagenprivilegierten.“
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelung soll gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte: „Damit kann sich auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren. E-Fahrzeuge werden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter.“
Bei E-Autos als Dienstwagen gilt die bisherige Regelung wegen bislang höherer Anschaffungskosten finanziell als unattraktiv. Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag einen reduzierten Satz bei der Dienstwagenbesteuerung vereinbart.