Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Grabpflege kostet gut 100 Euro pro Jahr
Für Angehörige sind Rasengräber pflegefrei – Sie müssen für den Aufwand der Stadt zahlen
BAD SCHUSSENRIED - Auf dem Friedhof in Otterswang ist es ab sofort möglich, in Bad Schussenried will die Stadt das Angebot demnächst schaffen: Erdbestattungen von Särgen in Rasengräbern. Was die Angehörigen dafür bezahlen müssen, steht noch nicht fest.
In Otterswang wurden Einzelund Doppelgräber nach dem Vorbild von Ingoldingen und Winterstettenstadt angelegt – also mit einem Rindenmulchstreifen für Grabschmuck sowie einer Rasenfläche davor. Der Rasen muss frei bleiben, damit die Stadt ihn in einem Zug mähen kann. Für die Hinterbliebenen sind die Rasengräber pflegefrei, „das ist das Originäre“an dieser Bestattungsform, sagte Hauptamtsleiter Günter Bechinka. Diese ist gefragt, weil oft keine Angehörigen mehr am Ort wohnen oder das Grab aus anderen Grünen nicht bepflanzen können.
Friedhofsgärtner mähen
Für die Pflege durch die Stadt fallen jedoch Kosten an, weshalb die Gebühren für diese neue Bestattungsform insgesamt naturgemäß höher sein müssen als für herkömmliche Erdgräber. Bechinka hat den Aufwand kalkuliert: Demnach fallen bei einem Raseneinzelgrab allein für Pflegearbeiten über die Nutzungsdauer von 25 Jahren hinweg Kosten von 2589 Euro an – also etwas mehr als 100 Euro pro Jahr. Hauptsächlich schlägt das regelmäßige Mähen zu Buche, manches andere kommt hinzu. Über die Pflegekosten hinaus fallen noch wie bei jeder anderen Bestattungsform Grabüberlassungsgebühren an. In Summe schlug Bechinka daher Gebühren von 4254 Euro für ein Rasenreihengrab mit 25 Jahren Nutzungsdauer und 4880 Euro für ein Rasenwahlgrab vor.
Für die Räte war klar „dass der Pflegeaufwand finanziert werden muss“, so Alexander Eisele (FUB/ BL). Sie wollten jedoch sichergestellt wissen, dass die Angehörigen bei allen Bestattungsformen gleichmäßig belastet werden. Die Gebühren decken im Friedhofswesen generell nicht die tatsächlichen Kosten, die Stadt schießt Geld aus dem Steuertopf zu. Der Kostendeckungsgrad soll für alle Grabarten gleich sein. Deshalb wollen die Räte die Gebühren für die neuen Rasengräber nach der Sommerpause festlegen, wenn Vergleichszahlen vorliegen. Sollten bis dahin in Otterswang Rasenbestattungen anfallen, wird zunächst eine Abschlagszahlung verlangt.
Als Nächstes soll die neue Bestattungsform in Bad Schussenried angeboten werden. Ein freies Feld auf dem Friedhof ist ausgeguckt. Die Gestaltung orientiert sich an Otterswang, mit einem Unterschied: Zur Debatte stand, auf Zwischenwege komplett zu verzichten, wie es etwa in Biberach der Fall ist. Das wäre billiger, allerdings wären die Rasengräber für Besucher mit Rollatoren oder Rollstühlen schwerer zugänglich und wenn Bagger anrücken, entstünde größerer Flurschaden. Auf Vorschlag von Peter Vollmer (CDU) soll der Technische Ausschuss Schotterrasenwege prüfen. Sollten sie passabel begehbar sein, wäre das eine Alternative. In Otterswang sind die Wege des einheitlichen Bildes auf dem dortigen Friedhof wegen mit Pflaster ausgekleidet. Für Reichenbach und Steinhausen wird ebenfalls geprüft, die stark nachgefragte Bestattungsform Rasengräber anzubieten. Dort muss aber noch der passende Platz dafür gefunden werden.