Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Dieselfahrverbote werden konkreter
Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan liegt vor – Verstoß kostet 80 Euro
STUTTGART (dpa) - Die geplanten Fahrverbote für Dieselautos der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter in Stuttgart rücken näher – bei Verstößen nach der Einführung sollen 80 Euro Strafe fällig werden. Vom 27. August bis zum 28. September wird der entsprechende Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan öffentlich ausgelegt, kündigte das Regierungspräsidium Stuttgart am Donnerstag an. Er sieht Fahrverbote für ältere Dieselwagen vom 1. Januar 2019 an vor – ganzjährig in der Umweltzone der baden-württembergischen Landeshauptstadt.
Ein Verstoß soll nach den Worten von Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) 80 Euro kosten. „Die Kontrollen werden stichprobenartig durch die Polizei und das Ordnungsamt Stuttgart im fließenden und ruhenden Verkehr erfolgen“, sagte er. In Hamburg, wo es auf einzelnen Strecken bereits jetzt Fahrverbote gibt, müssen Autofahrer bei einer Missachtung 20 Euro und Lastwagenfahrer 75 Euro zahlen.
Nicht enthalten in dem Stuttgarter Planentwurf sind bisher Fahrverbote für Diesel der Euro-Norm 5. Die grün-schwarze Regierung will Mitte 2019 zunächst prüfen, ob für sie Fahrbeschränkungen überhaupt noch nötig sind. Jedoch ist zur Frage der Euro-5-Diesel ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig.
Hermann sagte, derzeit werde erörtert, wie Fahrzeuge gekennzeichnet werden können, die nicht von dem Fahrverbot betroffen sind: „Wir planen die Schaffung eines sichtbaren Zeichens, dürfen allerdings keine eigene Plakette erfinden.“Eine einheitliche blaue Plakette für neuere Diesel müsste der Bund einführen – der will das aber nicht.
Baden-Württembergs Landeshauptstadt ist wegen ihrer Verkehrsdichte und Kessellage besonders von einer hohen Schadstoffbelastung in der Luft betroffen. Dabei geht es um gefährliche Stickoxide und auch um Feinstaub. Monatelang hatte die Landesregierung mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an der Spitze versucht, die Fahrverbote abzuwenden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwangen das Land aber, die Luft spürbar sauberer zu bekommen.
Die klare Haltung des Verwaltungsgerichts zeigt sich auch an einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung: Es setzte ein Zwangsgeld von 10 000 Euro gegen das Land fest, weil es nichts unternehme, um einen 2016 mit zwei Anwohnern der stark belasteten Kreuzung „Am Neckartor“geschlossenen Vergleich umzusetzen. Damals hatte das Land zugesagt, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren.