Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Sigmaringer wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
Sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung Mann muss Therapie beginnen
HECHINGEN (sr) - Am zweiten Verhandlungstag im Hechinger Landgericht hat das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Ernst Wührl einen 60 Jahre alten Sigmaringer wegen versuchter Vergewaltigung seiner Ehefrau in Verbindung mit schwerer Körperverletzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Täter ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zahlen und eine Therapie beginnen.
Zur abschließenden Beweisaufnahme wurde zunächst der vernehmende Kriminalkommissar aus Ravensburg befragt. Dieser war, zusammen mit seinem Kollegen, am Tag nach der Tat, die sich in den Abendstunden des 27.April ereignet hatte, frühmorgens nach Sigmaringen zur Spurensicherung gekommen, wo der Mann inhaftiert war. Er habe sehr ruhig, in sich gekehrt, fast apathisch gewirkt, beschrieb der Kommissar den Zustand des Täters. „Vielleicht habe ich Scheiße gebaut. Ich weiß nicht mehr, was passiert ist“, habe der Mann gesagt. Der apathische Zustand des Täters würde dem Störungsbild der chronifizierten posttraumatischen Belastungsstörung entsprechen, das laut psychiatrischen Gutachtens bei dem ehemaligen Fremdenlegionär vorliege. In diese Richtung hielt die Verteidigung ihr Plädoyer. „Mein Mandant hat ein klassisches Trigger (Schlüsselreiz) Krankheitsbild. Der Satz seiner Frau, „Ich verlasse Dich“, löste einen Kurzschluss aus und er war nicht mehr in der Lage, sein Tun zu steuern. Er liebt seine Frau von Herzen“, erklärte die Anwältin. Zudem sei ihr Mandant seit seiner Inhaftierung im April schon sehr stark haftgeprägt, er gehöre in Therapie und nicht in Haft.
Der Angeklagte selbst suchte immer wieder den Blickkontakt zu seiner Frau, die bei der Verhandlung anwesend war. Die Verteidigerin warf zudem die Frage auf, inwiefern die hoheitliche Hand entscheiden dürfe, denn die Frau und die Familie wollen ihren Mann, Vater und Großvater zurück. „Ich kann das nicht vergessen, aber ich verzeihe ihm. Er ist so schon genug gestraft“, wird die Ehefrau zitiert.
Staatsanwältin Kristina Selig plädierte für zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Speziell in der Attacke mit dem Schnitzelklopfer sah die Staatsanwältin als eine bewusste Handlung an. Dass der Streit trotz der Gegenwart des 4-jährigen Enkelkindes eskaliert sei, sah die Staatsanwältin als untragbar an. Bevor sich das Gericht zur intensiven Beratung zurückzog, wurde dem Angeklagten das Wort erteilt. „Mir tut alles wahnsinnig leid. Wenn das Gericht mir die Chance gibt, will ich alles tun, um gesund zu werden und sofort eine Therapie beginnen“, erklärte der Mann.
„Ungewöhnliche Umstände“
Nach intensiver Beratung verlas Richter Wührl das Urteil, das dem Antrag der Verteidigung voll entsprach: Zwei Jahre Haft auf Bewährung, 5000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer. Zudem muss der 60_Jährige innerhalb vier Monaten eine spezifische Traumatherapie beginnen. Die Verfahrenskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Angeklagten. Der Richter sprach in seiner Begründung von den ungewöhnlichen Umständen und der veränderten Sachlage des Falls sowie der angemessenen Bestrafung, da die Familie kein Interesse an der weiteren Strafverfolgung habe.
„Es gruselt mich, wenn ich die schwerwiegenden Straftaten höre und ich kann nur erahnen, welche Todesängste ihre Frau ausgestanden hat, als die Autofahrt mit dem Messer in den Wald ging“, sagte der Richter. Das sei die andere Seite, die nicht ungeahndet gelassen werden dürfe. Da die Haftstrafe mit sofortiger Wirkung auf Bewährung ausgesetzt wurde, wurden dem Angeklagten noch im Gerichtssaal die Fußfesseln entfernt und er verließ den Gerichtssaal mit seiner Familie.