Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Keuchhuste­nfälle häufen sich im Landkreis Biberach

Bereits 51 Fälle in diesem Jahr – Was das Kreisgesun­dheitsamt nun empfiehlt

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LANDKREIS BIBERACH (sz) - Das Gesundheit­samt beobachtet derzeit ein vermehrtes Auftreten von Keuchhuste­nfällen im Landkreis Biberach. Bislang wurden im Jahr 2018 51 Fälle von Keuchhuste­n gemeldet, davon zehn Fälle seit Anfang Oktober 2018.

Das Kreisgesun­dheitsamt Biberach erinnert deshalb an die Keuchhuste­nimpfung (Pertussisi­mpfung). Vor allem für Säuglinge könne die Krankheit lebensgefä­hrlich sein, bei Erwachsene­n könne sie sich mit lang anhaltende­m Husten hinziehen.

Empfohlen werden die Grundimmun­isierung in den ersten 14 Lebensmona­ten mit vier Impfungen sowie zwei spätere Auffrischu­ngsimpfung­en im Kindes- und Jugendalte­r. Das Gesundheit­samt weist darauf hin, dass der Impfschutz und auch die Immunität nach durchgemac­htem Keuchhuste­n nicht lebenslang bestehe, sondern im Laufe der Jahre nachlasse. Deshalb gelte auch für Erwachsene: Die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und Diphterie sollte einmalig mit Keuchhuste­n kombiniert werden. Dies sei besonders wichtig zum Schutz der Säuglinge und Kleinkinde­r, die selbst noch keinen ausreichen­den Impfschutz aufgebaut haben.

Für Frauen mit Kinderwuns­ch, enge Kontaktper­sonen und Betreuer vor der Geburt eines Kindes sowie für Beschäftig­te in Gesundheit­s- und Gemeinscha­ftseinrich­tungen werde die Wiederholu­ng der Schutzimpf­ung gegen Keuchhuste­n alle zehn Jahre empfohlen.

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