Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Keuchhustenfälle häufen sich im Landkreis Biberach
Bereits 51 Fälle in diesem Jahr – Was das Kreisgesundheitsamt nun empfiehlt
LANDKREIS BIBERACH (sz) - Das Gesundheitsamt beobachtet derzeit ein vermehrtes Auftreten von Keuchhustenfällen im Landkreis Biberach. Bislang wurden im Jahr 2018 51 Fälle von Keuchhusten gemeldet, davon zehn Fälle seit Anfang Oktober 2018.
Das Kreisgesundheitsamt Biberach erinnert deshalb an die Keuchhustenimpfung (Pertussisimpfung). Vor allem für Säuglinge könne die Krankheit lebensgefährlich sein, bei Erwachsenen könne sie sich mit lang anhaltendem Husten hinziehen.
Empfohlen werden die Grundimmunisierung in den ersten 14 Lebensmonaten mit vier Impfungen sowie zwei spätere Auffrischungsimpfungen im Kindes- und Jugendalter. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass der Impfschutz und auch die Immunität nach durchgemachtem Keuchhusten nicht lebenslang bestehe, sondern im Laufe der Jahre nachlasse. Deshalb gelte auch für Erwachsene: Die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und Diphterie sollte einmalig mit Keuchhusten kombiniert werden. Dies sei besonders wichtig zum Schutz der Säuglinge und Kleinkinder, die selbst noch keinen ausreichenden Impfschutz aufgebaut haben.
Für Frauen mit Kinderwunsch, enge Kontaktpersonen und Betreuer vor der Geburt eines Kindes sowie für Beschäftigte in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen werde die Wiederholung der Schutzimpfung gegen Keuchhusten alle zehn Jahre empfohlen.