Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Neben Gebimmel stört nun auch Gestank
Im Kuhglocken-Streit wird Bäuerin aus Bayern jetzt wegen Gülle und Insekten verklagt
HOLZKIRCHEN (dpa) - Lautes Gebimmel, schlechte Gerüche – und dann auch noch lästige Insekten: Ein Ehepaar kaufte im oberbayerischen Holzkirchen ein Häuschen in idyllischer Lage, doch mit seinen tierischen Nachbarn kommt es nicht klar. Schon lange versuchen die beiden, die Kuhglocken – oder besser noch die Kühe selbst – von der benachbarten Weide wegzuklagen. Auch den Gestank beim Düngen mit Gülle wollen sie nicht mehr dulden – und die auf ihr Grundstück fliegenden Insekten möchten sie ebenfalls nicht haben. Jetzt gibt es einen zweiten Prozess um den tierischen Streit.
Nachdem die Klage des Ehemanns in erster Instanz abgewiesen worden war und er nun auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht München wartet, klagt jetzt seine Frau. Am Feitag begann der neue Prozess vor dem Landgericht München II. Dort sagte die Frau, anfangs habe man die Landwirtin „ganz freundlich“, „ganz in Ruhe“und „ganz höflich“gebeten, „ob sie bitte die Glocken abnehmen“könne. Die Bäuerin habe zu Ohropax geraten.
„Die ganze Zeit bimmelt es – Tag und Nacht“, sagt der Anwalt des Paars, Peter Hartherz. Der Ehemann hatte in seinem Prozess erklärt, er und seine Frau litten unter Schlaflosigkeit und Depressionen.
An die Bäuerin gewandt, fragte die Richterin jetzt: „Wofür haben Sie denn Kuhglocken?“Die Bäuerin: „Für den Fall, dass sie (die Kühe) ausbrechen – dann man sie hört bei der Nacht.“
Das Anwesen befinde sich in einem Wohngebiet, es gebe auch „keine Ortsüblichkeit der Weidehaltung“, macht der Anwalt geltend. Im Übrigen sei es Tierquälerei und verstoße gegen den Tierschutz, Kühen eine laute Glocke umzuhängen. Im Flachland sei das auch gar nicht nötig.
Das Paar, das seit 2004 in Holzkirchen (Landkreis Miesbach) lebt, hatte das in bester Lage idyllisch liegende Haus 2011 erworben und dann liebevoll und aufwendig hergerichtet. Gerade weil die beiden Einheimische seien und die möglichen Beeinträchtigungen durch die Landwirtschaft kannten, hätten sie sich vor dem Kauf versichert, wie es rund um das neue Heim aussehe. „Es gab vorher dort nie Weideviehhaltung, und es gab nie Ackerbau. Es war immer eine einfache Wiese, wo man Heu macht“, sagt Hartherz.
Zwar sei auch früher gedüngt worden, und damit habe das Paar auch kein Problem. Nun aber habe die Bäuerin „einen Teppich von Gülle“ausgebracht, sagt Hartherz, der zum Beweis ein Foto mit einer braunen Wiese zu den Akten gab. „Das entspricht nicht den Vorgaben der Düngeverordnung. Das ist eine Umweltsauerei sondersgleichen“, meint der Anwalt. Alles in allem habe sich auch der Wert der Immobilie verringert – um 40 000 bis 50 000 Euro.
Für den Holzkirchner Bürgermeister Olaf von Löwis (CSU) hat der Fall grundsätzliche Bedeutung. „Es geht um die Definition der sachgerechten Landwirtschaft“, sagt er. Immerhin habe das Paar auf dem traumhaft gelegenen Anwesen einen unverbaubaren Blick in alle Richtungen. „Dafür muss man halt in Kauf nehmen, dass daneben Landwirtschaft stattfindet.“Für die Bäuerin indes gehe es um ihren Broterwerb.
GPS-Glocken abgelehnt
Der dörfliche Frieden scheint in Gefahr. „Ich habe nicht den Eindruck dass es den Menschen irgendwie darum geht, in die dörfliche Gemeinschaft integriert zu werden“, sagt von Löwis. Versuche zu einem Mediationsgespräch, so der Bürgermeister, seien nicht angenommen worden. Ein Angebot des Ehepaars, auf dessen Kosten – lautlose – GPSKuhglocken anzuschaffen, stieß bei der Bäuerin nicht auf offene Ohren.
Der Ehemann war mit seiner Klage wegen der Kuhglocken vor dem Landgericht München zunächst gescheitert. Grund dafür war ein Vergleich zwischen ihm und der Landwirtin. Demnach wurde die Wiese zweigeteilt – auf dem näher bei dem Anwesen liegenden Teil sollten nur Kühe ohne Glocken weiden. Erst im entfernteren Teil der Wiese sollten die Kühe – meist sind das fünf bis sieben Jungtiere – weiter mit Glocke grasen und bimmeln dürfen.
Doch der Vergleich habe den Lärm kaum eingedämmt, sagt Anwalt Hartherz. Nun hofft das Paar, über die am Vergleich nicht beteiligte Ehefrau und deren eigene Klage mehr zu erreichen.