Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bei Rauchmelde­rn darf Gemeinscha­ft für alle entscheide­n

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KARLSRUHE (dpa) - Eine Eigentümer­gemeinscha­ft kann den Einbau und die Wartung von Rauchmelde­rn für alle Wohnungen eines Hauses beschließe­n. Dies gelte auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits Rauchmelde­r angebracht haben, entschied der Bundesgeri­chtshof. Er wies damit die Revision von Wohnungsei­gentümern aus Nordrhein-Westfalen zurück, die mit ihrer Klage gegen den Beschluss einer 32 Wohnungen umfassende­n Eigentümer­gemeinscha­ft bereits in den Vorinstanz­en gescheiter­t waren. Die Richterin sagte, Einbau und Wartung für das gesamte Gebäude in eine Hand zu legen, gewährleis­te ein hohes Maß an Sicherheit.

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