Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Autobahnbetreiber Pansuevia muss Mehrkosten für A-8-Ausbau selbst tragen
MÜNCHEN (dpa/sz) - Im Streit um den Ausbau der A 8 zwischen Ulm und Augsburg hat der Bund auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Er muss dem privaten Autobahnbetreiber Pansuevia, der mit dem Ausbau und dem Betrieb des Teilstücks beauftragt worden war, keine Mehrkosten in Höhe von mehr als 34 Millionen Euro erstatten. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) am Dienstag. In erster Instanz war die PansueviaKlage bereits abgewiesen worden.
Der Bund hatte Pansuevia im Jahr 2011 mit dem Bau des rund 58 Kilometer langen Streckenabschnitts beauftragt. Das von den Konzernen Hochtief und Strabag eigens dafür gegründete Unternehmen baute in den folgenden vier Jahren einen 41 Kilometer langen Abschnitt sechsspurig aus. Die übrigen 17 Kilometer hatte es bereits zuvor fertiggestellt. Mit 75 Millionen Euro hatte der Staat das Projekt angeschoben. Die Vergütung sollte sich nach der Zahl der die Strecke nutzenden Lastwagen richten. Das Unternehmen betreibt die Strecke nach wie vor.
Die Bauarbeiten kosteten Pansuevia am Ende 354 Millionen Euro. Die Kosten waren aus dem Ruder gelaufen. Wegen heftiger Regenfälle verzögerte sich der Bau. Das Unternehmen beschuldigt zudem den Bund, in einem Planungsentwurf den schlechten Zustand der Strecke verschwiegen zu haben.
Das Gericht entschied nun aber, dass solche Risiken laut Vertrag vom Bauunternehmen zu tragen sind. Die Planung und der Wissensstand des Bundes über den Zustand der Strecke sei vertraglich „ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit erfolgt“.