Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kitas dürfen für maximal die Hälfte der Kinder öffnen
Land lockert die Corona-Zügel an diesem Montag ein weiteres Stück
STUTTGART (lsw) - Die Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Ein Überblick:
Kinderbetreuung: Kitas dürfen ab Montag für maximal 50 Prozent der Kinder wieder öffnen. Neben Kindern, die bisher schon die Notbetreuung besucht haben, haben Kinder mit besonderem Förderbedarf Vorrang.
Freizeit: Touristen und Dauercamper dürfen ab Montag wieder auf Campingplätzen übernachten – im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften. Es muss allerdings
GGeine eigenständige Versorgung sichergestellt sein. Die Sanitärbereiche der Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Das gilt auch für Wohnmobilstellplätze. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder genutzt werden. Hotels hingegen dürfen vorerst weiter keine Touristen empfangen. Auch Freizeiteinrichtungen im Freien dürfen wieder öffnen, Freizeitparks aber noch nicht. Restaurants: Nach wochenlanger Corona-Zwangspause dürfen unter strengen Auflagen zu Abstand und Hygiene Restaurants ab Montag drinnen und draußen wieder den Betrieb
Gaufnehmen. Das gilt auch für Cafés und Eisdielen, nicht aber für zum Beispiel Bars, reine Schankwirtschaften oder Diskotheken.G
Grundschulen: Für die Viertklässler, die vor dem Übergang in eine weiterführende Schule stehen, beginnt wieder der Unterricht, allerdings nicht in vollem Umfang.
Ausbildung: Von Montag an dürfen berufliche Bildungseinrichtungen wie etwa Berufsschulen den Betrieb wieder aufnehmen. Allerdings gelten ähnlich wie in allgemeinbildenden Schulen strenge Regeln zu Abstand und Hygiene, hinzu
GGkommen besondere Vorgaben zum Beispiel für Ausbildungswerkstätten oder Wohnheime.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Patienten und Bewohner dürfen von Montag an wieder Besuch bekommen, müssen sich aber an einige Regeln halten. Pro Patient und Tag ist im Krankenhaus nur ein Besucher erlaubt. Wer jemanden besuchen möchte, muss eine Schutzmaske tragen und seine Kontaktdaten hinterlassen. Wer in einer Pflegeeinrichtung lebt, darf pro Tag einmal Besuch von maximal zwei Personen bekommen.
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