Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Corona-Homeoffice: Was geht, was nicht?
Telearbeit: Prof. Dr. Simon A. Fischer von der SRH Fernhochschule Riedlingen klärt auf
RIEDLINGEN (sz) - Viele arbeiten wegen des Coronavirus in den eigenen vier Wänden. Dabei stellen sich für Arbeitnehmer so manche Fragen: Wann muss ich erreichbar sein, gibt es eine Dokumentationspflicht, und wie strikt muss die Arbeit vom Privaten getrennt werden?
Prof. Dr. Simon A. Fischer, Professor für Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule Riedlingen, hat Antworten auf die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit der Telearbeit.
Mein Arbeitgeber ordnet Homeoffice an: Darf er das?
Eigentlich darf der Arbeitgeber nicht einseitig Arbeit im Homeoffice anordnen. Allerdings haben das die Gerichte bisher nur für „normale“Umstände entschieden und es vor allem damit begründet, dass der Arbeitnehmer den sozialen Kontakt zu seinen Kollegen verlieren könnte. In der jetzigen Situation muss man das allerdings anders bewerten, denn der direkte und persönliche Kontakt zwischen Kollegen sollte aktuell ohnehin nur dort stattfinden, wo er wirklich notwendig ist, also zum Beispiel in Krankenhäusern und Supermärkten. Hinzu kommt, dass die Zeit im Homeoffice auf wenige Wochen begrenzt sein dürfte. Somit gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber das aktuell darf.
Laptop-Mangel: Kann der Arbeitgeber die Verwendung des privaten PC fordern?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel zu stellen und damit auch den dienstlichen Computer. Es gibt allerdings viele Mitarbeiter, die gerne mit ihren eigenen Geräten arbeiten, da ihnen diese vertrauter sind. Das nennt man BYOD („bring your own device“, „bringen Sie ihr eigenes Gerät mit“). So zu arbeiten ist möglich, datenschutzrechtlich