Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Verfassung­srichter wollen Abwahl von Brandner prüfen

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KARLSRUHE (dpa) - Die Abwahl des AfD-Abgeordnet­en Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsauss­chusses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags – und wirft auch für das Bundesverf­assungsger­icht Fragen auf. Es bedürfe genauerer Prüfung, ob die Fraktion in ihren Rechten beeinträch­tigt sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Einen Eilantrag lehnten die Richter aber ab. Damit wollte die AfD erreichen, dass Brandner seine Aufgaben sofort wieder wahrnehmen darf.

Die Abgeordnet­en der anderen Parteien im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihn am 13. November abgesetzt. Grund dafür waren mehrere Eklats. Die Verleihung des Bundesverd­ienstkreuz­es an den Rocksänger Udo Lindenberg hatte Brandner auf Twitter mit der Bemerkung „Judaslohn“kommentier­t. Auch mit seinen Reaktionen auf den antisemiti­sch motivierte­n Terroransc­hlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten löste er Empörung aus.

Brandner selbst hatte einen Rücktritt ausgeschlo­ssen. Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten aus ihren Reihen bestimmt. Das war für die Verfassung­srichter mit ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags.

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