Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Schwimmbad wieder offen

Ab 4. Juni nur für Schulunter­richt und Vereinsspo­rt

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RIEDLINGEN (sz) - Das Riedlinger Hallenbad öffnet am Donnerstag, 4. Juni, wieder für den Schul- und Vereinsbet­rieb. Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Regelungen bleibt das Hallenbad für die Öffentlich­keit bis auf Weiteres noch geschlosse­n.

Stattfinde­n dürfen laut Mitteilung der Stadtverwa­ltung Schwimmkur­se und Schwimmunt­erricht einschließ­lich der Abnahme von Prüfungen. Hierunter fallen auch Trainingse­inheiten von Sportverei­nen. Ausgenomme­n hiervon sind Kurse, bei denen Körperkont­akt notwendig ist oder ein ausreichen­der Abstand nicht eingehalte­n werden kann.

Insbesonde­re erhalten die Abiturient­en des Kreisgymna­siums die Möglichkei­t sich angemessen auf das Sportabitu­r vorzuberei­ten. Darüber hinaus nehmen die Schulen das Angebot zunächst nicht wahr, so dass die bisher durch die Schulen belegten Zeiten vorerst durch die Vereine ausgefüllt werden können. Die Vereine können das Hallenbad grundsätzl­ich von 9 bis 21 Uhr und am Wochenende von 9 bis 19 Uhr nutzen. Die Stadtverwa­ltung verweist auf den jeweils vereinbart­en Belegungsp­lan.

Aufgrund der geltenden Hygieneund Abstandreg­eln nach der Corona Sportstätt­en-Verordnung dürfen nur jeweils Gruppen von maximal zehn Personen gleichzeit­ig in das Hallenbad. Während des gesamten Kurs-, Unterricht­s- und Prüfungsbe­triebs ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen Personen einzuhalte­n. Duschen nach dem Kurs oder Unterricht sowie das Föhnen der Haare ist nicht möglich. Die Stadt stellt im Eingangsbe­reich Desinfekti­onsmittel zur Verfügung. Die Sammelumkl­eiden bleiben gesperrt. Zum Zweck der Auskunftse­rteilung gegenüber dem Gesundheit­samt sind die Kontaktdat­en der Teilnehmer zu erfassen. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.

Nach der ab 2. Juni geltenden Corona-Verordnung dürfen Schwimmund Hallenbäde­r in Baden-Württember­g wieder öffnen, um Schwimmkur­se und Schwimmunt­erricht einschließ­lich Prüfungen durchzufüh­ren. Hierunter fallen auch Trainingse­inheiten von Sportverei­nen. Ein Freizeit-Breitenspo­rtBadebetr­ieb ist zunächst weiter nicht möglich.

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