Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Befristetes Arbeitsverhältnis kann „Brücke“beim Berufseinstieg sein
er sich handhaben, erklärt Wehrle. Er rät, den Personen möglichst keine Vorschriften zu machen – sondern sie unter verschiedenen Möglichkeiten auswählen zu lassen. Das könne etwa so aussehen: „Entweder 1,50 Meter Abstand. Oder Mundschutz. Oder Einzelbüro.“Es gehe nie um die Sache an sich, sondern um den Verlust der Autonomie.
Wer Schwierigkeiten hat, mit überängstlichen oder laxen Kollegen zusammenzuarbeiten, sollte folgende Regel beachten: „Denken Sie immer daran, dass nicht Sie das Problem haben, sondern der andere.“Der Karriereberater empfiehlt, sich etwa nicht von der schlechten Laune der Schwarzmaler anstecken zu lassen.
„Und nehmen Sie Hinweise des Perfektionisten, etwa dass Sie sich heute schon zum dritten Mal ins Gesicht gefasst haben, nicht persönlich.“Solche Menschen würden ein Bedürfnis ausdrücken, das ihnen wichtig ist. „Der Schwarzmaler hat Angst. Und der Perfektionist fürchtet Fehler. Niemand verhält sich schwierig, nur um anderen zu schaden.“
Wer Schwierigkeiten hat, im Kreis der Mitarbeiter gelassen zu bleiben, sollte sie wie Schauspieler auf einer Bühne betrachten. „Wenn ein Machtmensch ausflippt, können Sie zum Beispiel denken: 'wie spannend! Jetzt tanzt er wie Rumpelstilzchen. Und er hat sogar Schaum vor dem Mund, wirklich kurios!'“
Diese innerliche Distanz zu wahren gelinge, wenn man sich bewusst macht, dass schwieriges Verhalten oft ganz willkürlich auftritt.
Nicht zuletzt sollte man sich auch selbstkritisch fragen: Womit nerve ich meine Kollegen im Moment? Zum Beispiel könne es passieren, dass man als Elternteil zu viel über die aktuellen Erziehungssorgen spricht, erklärt Wehrle. Oder als ängstlicher Mensch zu viele Sorgen äußert. „Wer das erkennt, kann gegensteuern.“(dpa)
Martin Wehrle, Karriereberater und Buchautor
Einen befristeten Arbeitsvertrag können insbesondere Berufsanfänger auch als Chance sehen. Das erklärt Kerstin Plack, Referentin für Arbeits- und Tarifrecht bei der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) auf dem Portal „abi.de“.
Zwar kann eine Befristung immer auch Stressfaktor sein, sie baue aber „Brücken in den Arbeitsmarkt“, so Plack. Das gelte insbesondere für Bewerber, die kaum qualifiziert sind oder noch wenig Berufserfahrung haben. Sie haben
„Entweder 1,50 Meter Abstand. Oder Mundschutz. Oder Einzelbüro.“
die Möglichkeit, beim Arbeitgeber ihr Können unter Beweis zu stellen und gleichzeitig Erfahrung zu sammeln. Im besten Fall ergibt sich eine Option auf Weiterbeschäftigung.
Allgemein gilt: Bei Neueinstellungen brauchen Arbeitgeber keinen Grund für eine Befristung. Eine solche sachgrundlose Befristung darf aber höchstens für die Dauer von zwei Jahren eingegangen werden, erklärt die Expertin. Das Arbeitsverhältnis könne bis zu dieser Höchstdauer bis zu dreimal verlängert werden. (dpa)