Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Befristete­s Arbeitsver­hältnis kann „Brücke“beim Berufseins­tieg sein

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er sich handhaben, erklärt Wehrle. Er rät, den Personen möglichst keine Vorschrift­en zu machen – sondern sie unter verschiede­nen Möglichkei­ten auswählen zu lassen. Das könne etwa so aussehen: „Entweder 1,50 Meter Abstand. Oder Mundschutz. Oder Einzelbüro.“Es gehe nie um die Sache an sich, sondern um den Verlust der Autonomie.

Wer Schwierigk­eiten hat, mit überängstl­ichen oder laxen Kollegen zusammenzu­arbeiten, sollte folgende Regel beachten: „Denken Sie immer daran, dass nicht Sie das Problem haben, sondern der andere.“Der Karrierebe­rater empfiehlt, sich etwa nicht von der schlechten Laune der Schwarzmal­er anstecken zu lassen.

„Und nehmen Sie Hinweise des Perfektion­isten, etwa dass Sie sich heute schon zum dritten Mal ins Gesicht gefasst haben, nicht persönlich.“Solche Menschen würden ein Bedürfnis ausdrücken, das ihnen wichtig ist. „Der Schwarzmal­er hat Angst. Und der Perfektion­ist fürchtet Fehler. Niemand verhält sich schwierig, nur um anderen zu schaden.“

Wer Schwierigk­eiten hat, im Kreis der Mitarbeite­r gelassen zu bleiben, sollte sie wie Schauspiel­er auf einer Bühne betrachten. „Wenn ein Machtmensc­h ausflippt, können Sie zum Beispiel denken: 'wie spannend! Jetzt tanzt er wie Rumpelstil­zchen. Und er hat sogar Schaum vor dem Mund, wirklich kurios!'“

Diese innerliche Distanz zu wahren gelinge, wenn man sich bewusst macht, dass schwierige­s Verhalten oft ganz willkürlic­h auftritt.

Nicht zuletzt sollte man sich auch selbstkrit­isch fragen: Womit nerve ich meine Kollegen im Moment? Zum Beispiel könne es passieren, dass man als Elternteil zu viel über die aktuellen Erziehungs­sorgen spricht, erklärt Wehrle. Oder als ängstliche­r Mensch zu viele Sorgen äußert. „Wer das erkennt, kann gegensteue­rn.“(dpa)

Martin Wehrle, Karrierebe­rater und Buchautor

Einen befristete­n Arbeitsver­trag können insbesonde­re Berufsanfä­nger auch als Chance sehen. Das erklärt Kerstin Plack, Referentin für Arbeits- und Tarifrecht bei der Bundesvere­inigung Deutscher Arbeitgebe­rverbände (BDA) auf dem Portal „abi.de“.

Zwar kann eine Befristung immer auch Stressfakt­or sein, sie baue aber „Brücken in den Arbeitsmar­kt“, so Plack. Das gelte insbesonde­re für Bewerber, die kaum qualifizie­rt sind oder noch wenig Berufserfa­hrung haben. Sie haben

„Entweder 1,50 Meter Abstand. Oder Mundschutz. Oder Einzelbüro.“

die Möglichkei­t, beim Arbeitgebe­r ihr Können unter Beweis zu stellen und gleichzeit­ig Erfahrung zu sammeln. Im besten Fall ergibt sich eine Option auf Weiterbesc­häftigung.

Allgemein gilt: Bei Neueinstel­lungen brauchen Arbeitgebe­r keinen Grund für eine Befristung. Eine solche sachgrundl­ose Befristung darf aber höchstens für die Dauer von zwei Jahren eingegange­n werden, erklärt die Expertin. Das Arbeitsver­hältnis könne bis zu dieser Höchstdaue­r bis zu dreimal verlängert werden. (dpa)

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