Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

EuGH spricht EU-Ausländern mit Kindern Hartz IV zu

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LUXEMBURG (AFP) - EU-Ausländer, deren Kinder in Deutschlan­d zur Schule gehen, haben bei Arbeitslos­igkeit Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Eine Ausnahmekl­ausel greift dann nicht, wie am Dienstag der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach können ein Mann aus Polen und seine beiden Töchter Grundsiche­rung beanspruch­en. Generell erleichter­n die obersten EU-Richter damit Familien den Umzug in ein anderes EU-Land aus berufliche­n Gründen.

Der Pole wohnt seit 2013 mit seinen beiden Töchtern in Deutschlan­d. Er arbeitete mehrfach sozialvers­icherungsp­flichtig, wurde dann aber wieder arbeitslos. Die Töchter gehen in Deutschlan­d zur Schule. Zuletzt erhielt die Familie bis Juni 2017 Hartz IV. Den Verlängeru­ngsantrag lehnte das Jobcenter Krefeld ab. Der Antragstel­ler halte sich zur Arbeitssuc­he in Deutschlan­d auf und habe deshalb keinen Leistungsa­nspruch, hieß es. Dagegen klagte der Vater. Das Landessozi­algericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen kam zu dem Ergebnis, der Ausschluss des Manns und seiner Töchter von Hartz IV verstoße gegen EU-Recht. Den Streit legte das LSG daher dem EuGH vor.

Dieser entschied, dass das Jobcenter Leistungen bewilligen muss. Zwar halte sich der Pole auch zur Arbeitssuc­he in Deutschlan­d auf, ein deswegen grundsätzl­ich möglicher Leistungsa­usschluss greife hier aber nicht. Denn sein Aufenthalt­srecht leite sich inzwischen auch vom Schulbesuc­h seiner Töchter ab.

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