Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
EuGH spricht EU-Ausländern mit Kindern Hartz IV zu
LUXEMBURG (AFP) - EU-Ausländer, deren Kinder in Deutschland zur Schule gehen, haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Eine Ausnahmeklausel greift dann nicht, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach können ein Mann aus Polen und seine beiden Töchter Grundsicherung beanspruchen. Generell erleichtern die obersten EU-Richter damit Familien den Umzug in ein anderes EU-Land aus beruflichen Gründen.
Der Pole wohnt seit 2013 mit seinen beiden Töchtern in Deutschland. Er arbeitete mehrfach sozialversicherungspflichtig, wurde dann aber wieder arbeitslos. Die Töchter gehen in Deutschland zur Schule. Zuletzt erhielt die Familie bis Juni 2017 Hartz IV. Den Verlängerungsantrag lehnte das Jobcenter Krefeld ab. Der Antragsteller halte sich zur Arbeitssuche in Deutschland auf und habe deshalb keinen Leistungsanspruch, hieß es. Dagegen klagte der Vater. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen kam zu dem Ergebnis, der Ausschluss des Manns und seiner Töchter von Hartz IV verstoße gegen EU-Recht. Den Streit legte das LSG daher dem EuGH vor.
Dieser entschied, dass das Jobcenter Leistungen bewilligen muss. Zwar halte sich der Pole auch zur Arbeitssuche in Deutschland auf, ein deswegen grundsätzlich möglicher Leistungsausschluss greife hier aber nicht. Denn sein Aufenthaltsrecht leite sich inzwischen auch vom Schulbesuch seiner Töchter ab.