Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Mann rastet aus und beschäftigt Polizei
Alkohol und Drogen: Bewährungsstrafe für Beleidigung, Widerstand und tätlichem Angriff
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Allgemeinarzt und diverse Fachärzte, Telefon 116117 (kostenfrei, bundesweit einheitlich, ohne Vorwahl), Internet: www.116117info.de
Krankentransporte, Rufnummer deutschlandweit 19222 jeweilige Ortsvorwahl erforderlich
Riedlingen
Augenärztlicher Notfalldienst, 116117
Kinderärztlicher Notdienst, 116117
Sana-Klinik Biberach, 07351/550, Notaufnahme täglich 24 Stunden besetzt
Zahnärztlicher Notdienst, 0180/ 5911650
Apotheken-Notdienstfinder, Festnetz: 0800/ 0022833 (kostenfrei), Handy: 22833 (max. 69 ct/Min), www.lakbw.de, www.apotheken.de
Dürmentingen
Heinz Schlegel: Werke des malenden Ortsvorstehers, Bilder, bis 15. März, Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstr. 20, 07371/ 95070, Mo-Fr 8.30-12 Uhr, Mi auch 14-19 Uhr
Bad Buchau
Adelindis Therme, Thermenweg 2, 07582/8001395, 9-21 Uhr
Sauna in der Adelindis Therme, 2, Damen: 13-21 Uhr
Thermenweg
Bad Buchau
Bücherei im Ev. Gemeindehaus,
24, 9.30-16.30 Uhr
Ertingen
Gemeinde- und Jugendbücherei (Rathaus/UG), Dürmentinger Str. 14, 16-18 Uhr
Uttenweiler
Gemeindebücherei, Uhr
Karlstr.
Syrlinstr. 3, 1618.30
Behördennummer 115, bundeseinheitliche Rufnummer, aus dem Festnetz zum Ortstarif, kostenlos bei FestnetzFlatrate, Mobilfunktarife können abweichen
Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes, gebührenfrei, Europanummer: 116111
Telefonseelsorge, gebührenfrei, 0800/ 1110111, 0800/ 1110222
Weißer Ring - Hilfe für Kriminalitätsopfer, kostenfreie, bundesweite Rufnummer, 0800/ 1110222
Bad Saulgau
Kino Saulgau, 07581/ 8751, Es ist zu deinem Besten, 18.10, 20.20 Uhr | Gott, du kannst ein Arsch sein!, 15.30, 20.20 Uhr | Jim Knopf und die Wilde 13, 15.40, 17.45 Uhr | Love Sarah - Liebe ist die wichtigste Zutat, 18 Uhr | Ooops! 2 Land in Sicht, 15.30 Uhr | SEIN - gesund, bewusst, lebendig, 20.15 Uhr
Biberach
Traumpalast, 07351/ 13050, After Truth, 17.45 Uhr | Eine Frau mit berauschenden Talenten, 17.45, 20.30 Uhr |
Ein Gauner & Gentleman, 14.30, 15, 15.30, 16 Uhr | Es ist zu deinem Besten,
18.15, 20.30 Uhr | Gott, du kannst ein Arsch sein!, 20.15 Uhr | Jim Knopf und die Wilde 13, 15.45 Uhr | Ooops! 2 Land in Sicht, 15.45 Uhr | Peninsula, 18.30 Uhr | Tenet, 19.30 Uhr | Vergiftete Wahrheit, 20 Uhr
Münsingen
Film: Lawrence von Arabien, TonfilmTheater am Alten Lager, Hahnensteig 11, 19 Uhr
Riedlingen
Lichtspielhaus, 07371/ 8655, Corpus Christi, 18 Uhr | Der Göttliche Andere,
20.30 Uhr
Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt, Notruf 112
Polizei, Notruf 110
Bad Buchau
Kath. Frauenbund, Frauengymnastik, Federseeklinik, Sporthalle: 19.30 Uhr
Unlingen Recyclingzentrum, 9-12 Uhr, 13-17 Uhr
Göffinger Str. 15,
RIEDLINGEN - Fast schon im zehnstelligen Bereich hatte ein 35-Jähriger Polizeipersonal beschäftigt, der sich dafür jetzt vor dem Riedlinger Amtsgericht zu verantworten hatte. Wegen der Tatbestände Sachbeschädigung, Widerstand, tätlichem Angriff, Körperverletzung und Beleidigung gab es eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bis zu diesem Vorfall galt der Mann nicht als polizeibekannt. Lediglich eine kleinere Geldangelegenheit war im Vorstrafenregister vermerkt, eine Geldstrafe wegen Betrugs. Der Mann hatte 2016 mal etwas bestellt und nicht bezahlt. „Ich bin normal höflich und zuvorkommend“, beschrieb er sich selbst vor Gericht. Einen ganz schlechten Tag hatte er dann aber offenbar am 19. Oktober 2019. Er sei morgens gegen 4 Uhr zu Fuß auf dem Heimweg von einer Hochzeitsfeier in Pflummern gewesen, berichtete er vor Gericht, habe dort „Stress“mit seiner Lebensgefährtin gehabt, ziemlich viel getrunken und zu der Zeit kein Taxi bekommen. Der Zufall wollte es, dass ein Polizeibeamter in Zivil von der Nachtschicht auf dem Heimweg Richtung Riedlingen war und auf Höhe der „Blitzer“in Pflummern den dunkel gekleideten Mann bemerkte, der mitten auf der Straße lief. Der Fahrer wendete, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass das in der Dunkelheit gefährlich sei. „Ich fühlte mich angegriffen“, versuchte der 35-Jährige zu erklären, was dann passierte. Der Polizist wurde von ihm nicht nur mit dem „Stinkefinger“, sondern auch mit übelsten Ausdrücken bedacht. Schließlich trat der Mann auch noch gegen die hintere Autotüre, was laut späterem Kostenvoranschlag einen Schaden von fast 1000 Euro verursachte.
Der Geschädigte meldete den Vorfall den Kollegen im Polizeirevier Riedlingen. Die machten sich auf den Weg und entdeckten den Fußgänger im Straßengraben. Auch sie wurden von ihm nicht eben freundlich und mit Ausdrücken empfangen, mit der er seine Missachtung ausdrückte, wie es in der Anklageschrift heißt. Da er sich weigerte, seine Personalien anzugeben und bei ihm keine Ausweispapiere gefunden wurden, nahm ihn die Streife mit ins Revier. Im Vernehmungszimmer sei der Mann aggressiv gewesen, so die Schilderung der Polizisten im Zeugenstand. Vor allem eine Polizistin, welche die Beleidigungen schriftlich dokumentierte, habe er ins Visier genommen und mit sexistischen Äußerungen überzogen. Als ihr das Papier ausging und sie neues holen wollte, habe er ihr auch noch schmerzhaft gegen das Schienbein getreten. Mehrere Beamte seien nötig gewesen, um den Mann auf dem Boden zu bändigen und schließlich ins Krankenhaus zu bringen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Die anschließende Fahrt nach Biberach verlief ohne größere Verkommnisse. Dort angekommen, rastete der der 35-Jährige in der Zelle jedoch erneut aus, wehrte sich heftig und beleidigte sämtliche Beteiligten – mittlerweile waren bei der Aktion acht Polizisten im Dienst involviert.
Die Angabe seiner Personalien verweigerte der Mann bis zuletzt. Erst durch einen Anruf der Lebensgefährtin wusste man, mit wem man es zu tun hatte: Mit einem bis dato nicht einschlägig in Erscheinung getretetenen Zeitgenossen. Die Blutprobe ergab einen Blutalkoholwert von 1,51 Promille, außerdem wurden synthetische Cannabioide festgestellt. Bei seiner Überprüfung waren Verpackungen sogenannter „Legal Highs“entdeckt worden, Kräutermischungen mit bewusstseinsverändernder Wirkung. Bei der Hochzeit sei er neben einer Rauchergruppe gestanden und habe wohl etwas abbekommen, gab es als Erklärung an, die Drogen habe er vorsorglich jemand abgenommen. Da platzte Richter Ralph Ettwein der Kragen: „Machen Sie den guten Eindruck nicht zunichte!“Immerhin war der Mann ansonsten geständig gewesen, hatte sich bei den Beteiligten schriftlich entschuldigt und steht bei seiner Lebensgefährtin in der Kreide, die für die Kosten aufgekommen war: knapp 1000 Euro für den Schaden am Auto sowie insgesamt 1250 Euro Schmerzensgeld, das drei Polizeibeamte geltend gemacht hatten.
Er glaube ihm kein Wort, versicherte Ettwein, und die Schutzbehauptung eines „Blackouts“sei zu erwarten gewesen. Notfalls könne auch ein Sachverständiger auf Kosten des Angeklagten hinzugezogen werden, drohte der Richter: „Dann kommen nochmals 1000 Euro dazu.“Nach einer kurzen Verhandlungspause, in der Verteidiger Markus Schendera auf seinen Mandanten einwirkte, räumte der auch den Drogenkonsum ein: „Ich habe einen Joint geraucht.“Auch ansonsten gestehe er alle Tatvorwürfe. Das ersparte die Vernehmung weiterer Zeugen – und das Risiko, dadurch zwei Polizeireviere nahezu lahmzulegen. „Er war nicht bei sich, er war irgendwie in einer anderen Welt“, beschrieb ein Polizist den Zustand des Mann es in jener Nacht:
„Ich vermute, dass er was eingeworfen hat. Rein mit Alkohol ist man normalerweise nicht so.“
Für sämtliche Delikte, teils tateinheiltlich – Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff, Beleidigung – bildete Richter Ettwein eine Gesamtstrafe von sieben Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit entsprach er dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während der Verteidiger auf drei Monate plädiert hatte. Nachdem Als Bewährungsauflage muss der Mann lediglich zwei Gesprächstermine bei der Suchtberatung nachweisen, nachdem er im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs selbst schon aktiv geworden war. Der besonders betroffenen Polizistin wurden weitere 250 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ettwein billigte dem Angeklagten verminderte Steuerungsfähigkeit durch die Kombination von Alkohol und der synthetischen Droge zu. „Es wird nicht alles angezeigt, was man zu hören kriegt“, räumte Ettwein ein. Hier handle es sich aber um einen Vorfall, der über einen langen Zeitraum ging. Besonders schwer wiege der tätliche Angriff: „Das ist qualitativ was ganz anderes. Da hört es auf.“
Der Angeklagte, der sich nochmals bei allen entschuldigte, versicherte, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handle: „Es wird nicht wieder vorkommen.“