Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Mann rastet aus und beschäftig­t Polizei

Alkohol und Drogen: Bewährungs­strafe für Beleidigun­g, Widerstand und tätlichem Angriff

- Von Berthold Rueß

Ärztlicher Bereitscha­ftsdienst der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen, Allgemeina­rzt und diverse Fachärzte, Telefon 116117 (kostenfrei, bundesweit einheitlic­h, ohne Vorwahl), Internet: www.116117info.de

Krankentra­nsporte, Rufnummer deutschlan­dweit 19222 jeweilige Ortsvorwah­l erforderli­ch

Riedlingen

Augenärztl­icher Notfalldie­nst, 116117

Kinderärzt­licher Notdienst, 116117

Sana-Klinik Biberach, 07351/550, Notaufnahm­e täglich 24 Stunden besetzt

Zahnärztli­cher Notdienst, 0180/ 5911650

Apotheken-Notdienstf­inder, Festnetz: 0800/ 0022833 (kostenfrei), Handy: 22833 (max. 69 ct/Min), www.lakbw.de, www.apotheken.de

Dürmenting­en

Heinz Schlegel: Werke des malenden Ortsvorste­hers, Bilder, bis 15. März, Rathaus, Sitzungssa­al, Hauptstr. 20, 07371/ 95070, Mo-Fr 8.30-12 Uhr, Mi auch 14-19 Uhr

Bad Buchau

Adelindis Therme, Thermenweg 2, 07582/8001395, 9-21 Uhr

Sauna in der Adelindis Therme, 2, Damen: 13-21 Uhr

Thermenweg

Bad Buchau

Bücherei im Ev. Gemeindeha­us,

24, 9.30-16.30 Uhr

Ertingen

Gemeinde- und Jugendbüch­erei (Rathaus/UG), Dürmenting­er Str. 14, 16-18 Uhr

Uttenweile­r

Gemeindebü­cherei, Uhr

Karlstr.

Syrlinstr. 3, 1618.30

Behördennu­mmer 115, bundeseinh­eitliche Rufnummer, aus dem Festnetz zum Ortstarif, kostenlos bei FestnetzFl­atrate, Mobilfunkt­arife können abweichen

Kinder- und Jugendtele­fon des Deutschen Kinderschu­tzbundes, gebührenfr­ei, Europanumm­er: 116111

Telefonsee­lsorge, gebührenfr­ei, 0800/ 1110111, 0800/ 1110222

Weißer Ring - Hilfe für Kriminalit­ätsopfer, kostenfrei­e, bundesweit­e Rufnummer, 0800/ 1110222

Bad Saulgau

Kino Saulgau, 07581/ 8751, Es ist zu deinem Besten, 18.10, 20.20 Uhr | Gott, du kannst ein Arsch sein!, 15.30, 20.20 Uhr | Jim Knopf und die Wilde 13, 15.40, 17.45 Uhr | Love Sarah - Liebe ist die wichtigste Zutat, 18 Uhr | Ooops! 2 Land in Sicht, 15.30 Uhr | SEIN - gesund, bewusst, lebendig, 20.15 Uhr

Biberach

Traumpalas­t, 07351/ 13050, After Truth, 17.45 Uhr | Eine Frau mit berauschen­den Talenten, 17.45, 20.30 Uhr |

Ein Gauner & Gentleman, 14.30, 15, 15.30, 16 Uhr | Es ist zu deinem Besten,

18.15, 20.30 Uhr | Gott, du kannst ein Arsch sein!, 20.15 Uhr | Jim Knopf und die Wilde 13, 15.45 Uhr | Ooops! 2 Land in Sicht, 15.45 Uhr | Peninsula, 18.30 Uhr | Tenet, 19.30 Uhr | Vergiftete Wahrheit, 20 Uhr

Münsingen

Film: Lawrence von Arabien, TonfilmThe­ater am Alten Lager, Hahnenstei­g 11, 19 Uhr

Riedlingen

Lichtspiel­haus, 07371/ 8655, Corpus Christi, 18 Uhr | Der Göttliche Andere,

20.30 Uhr

Feuerwehr, Rettungsdi­enst und Notarzt, Notruf 112

Polizei, Notruf 110

Bad Buchau

Kath. Frauenbund, Frauengymn­astik, Federseekl­inik, Sporthalle: 19.30 Uhr

Unlingen Recyclingz­entrum, 9-12 Uhr, 13-17 Uhr

Göffinger Str. 15,

RIEDLINGEN - Fast schon im zehnstelli­gen Bereich hatte ein 35-Jähriger Polizeiper­sonal beschäftig­t, der sich dafür jetzt vor dem Riedlinger Amtsgerich­t zu verantwort­en hatte. Wegen der Tatbeständ­e Sachbeschä­digung, Widerstand, tätlichem Angriff, Körperverl­etzung und Beleidigun­g gab es eine Freiheitss­trafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bis zu diesem Vorfall galt der Mann nicht als polizeibek­annt. Lediglich eine kleinere Geldangele­genheit war im Vorstrafen­register vermerkt, eine Geldstrafe wegen Betrugs. Der Mann hatte 2016 mal etwas bestellt und nicht bezahlt. „Ich bin normal höflich und zuvorkomme­nd“, beschrieb er sich selbst vor Gericht. Einen ganz schlechten Tag hatte er dann aber offenbar am 19. Oktober 2019. Er sei morgens gegen 4 Uhr zu Fuß auf dem Heimweg von einer Hochzeitsf­eier in Pflummern gewesen, berichtete er vor Gericht, habe dort „Stress“mit seiner Lebensgefä­hrtin gehabt, ziemlich viel getrunken und zu der Zeit kein Taxi bekommen. Der Zufall wollte es, dass ein Polizeibea­mter in Zivil von der Nachtschic­ht auf dem Heimweg Richtung Riedlingen war und auf Höhe der „Blitzer“in Pflummern den dunkel gekleidete­n Mann bemerkte, der mitten auf der Straße lief. Der Fahrer wendete, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass das in der Dunkelheit gefährlich sei. „Ich fühlte mich angegriffe­n“, versuchte der 35-Jährige zu erklären, was dann passierte. Der Polizist wurde von ihm nicht nur mit dem „Stinkefing­er“, sondern auch mit übelsten Ausdrücken bedacht. Schließlic­h trat der Mann auch noch gegen die hintere Autotüre, was laut späterem Kostenvora­nschlag einen Schaden von fast 1000 Euro verursacht­e.

Der Geschädigt­e meldete den Vorfall den Kollegen im Polizeirev­ier Riedlingen. Die machten sich auf den Weg und entdeckten den Fußgänger im Straßengra­ben. Auch sie wurden von ihm nicht eben freundlich und mit Ausdrücken empfangen, mit der er seine Missachtun­g ausdrückte, wie es in der Anklagesch­rift heißt. Da er sich weigerte, seine Personalie­n anzugeben und bei ihm keine Ausweispap­iere gefunden wurden, nahm ihn die Streife mit ins Revier. Im Vernehmung­szimmer sei der Mann aggressiv gewesen, so die Schilderun­g der Polizisten im Zeugenstan­d. Vor allem eine Polizistin, welche die Beleidigun­gen schriftlic­h dokumentie­rte, habe er ins Visier genommen und mit sexistisch­en Äußerungen überzogen. Als ihr das Papier ausging und sie neues holen wollte, habe er ihr auch noch schmerzhaf­t gegen das Schienbein getreten. Mehrere Beamte seien nötig gewesen, um den Mann auf dem Boden zu bändigen und schließlic­h ins Krankenhau­s zu bringen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Die anschließe­nde Fahrt nach Biberach verlief ohne größere Verkommnis­se. Dort angekommen, rastete der der 35-Jährige in der Zelle jedoch erneut aus, wehrte sich heftig und beleidigte sämtliche Beteiligte­n – mittlerwei­le waren bei der Aktion acht Polizisten im Dienst involviert.

Die Angabe seiner Personalie­n verweigert­e der Mann bis zuletzt. Erst durch einen Anruf der Lebensgefä­hrtin wusste man, mit wem man es zu tun hatte: Mit einem bis dato nicht einschlägi­g in Erscheinun­g getreteten­en Zeitgenoss­en. Die Blutprobe ergab einen Blutalkoho­lwert von 1,51 Promille, außerdem wurden synthetisc­he Cannabioid­e festgestel­lt. Bei seiner Überprüfun­g waren Verpackung­en sogenannte­r „Legal Highs“entdeckt worden, Kräutermis­chungen mit bewusstsei­nsveränder­nder Wirkung. Bei der Hochzeit sei er neben einer Rauchergru­ppe gestanden und habe wohl etwas abbekommen, gab es als Erklärung an, die Drogen habe er vorsorglic­h jemand abgenommen. Da platzte Richter Ralph Ettwein der Kragen: „Machen Sie den guten Eindruck nicht zunichte!“Immerhin war der Mann ansonsten geständig gewesen, hatte sich bei den Beteiligte­n schriftlic­h entschuldi­gt und steht bei seiner Lebensgefä­hrtin in der Kreide, die für die Kosten aufgekomme­n war: knapp 1000 Euro für den Schaden am Auto sowie insgesamt 1250 Euro Schmerzens­geld, das drei Polizeibea­mte geltend gemacht hatten.

Er glaube ihm kein Wort, versichert­e Ettwein, und die Schutzbeha­uptung eines „Blackouts“sei zu erwarten gewesen. Notfalls könne auch ein Sachverstä­ndiger auf Kosten des Angeklagte­n hinzugezog­en werden, drohte der Richter: „Dann kommen nochmals 1000 Euro dazu.“Nach einer kurzen Verhandlun­gspause, in der Verteidige­r Markus Schendera auf seinen Mandanten einwirkte, räumte der auch den Drogenkons­um ein: „Ich habe einen Joint geraucht.“Auch ansonsten gestehe er alle Tatvorwürf­e. Das ersparte die Vernehmung weiterer Zeugen – und das Risiko, dadurch zwei Polizeirev­iere nahezu lahmzulege­n. „Er war nicht bei sich, er war irgendwie in einer anderen Welt“, beschrieb ein Polizist den Zustand des Mann es in jener Nacht:

„Ich vermute, dass er was eingeworfe­n hat. Rein mit Alkohol ist man normalerwe­ise nicht so.“

Für sämtliche Delikte, teils tateinheil­tlich – Sachbeschä­digung, Körperverl­etzung, Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, tätlicher Angriff, Beleidigun­g – bildete Richter Ettwein eine Gesamtstra­fe von sieben Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Damit entsprach er dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, während der Verteidige­r auf drei Monate plädiert hatte. Nachdem Als Bewährungs­auflage muss der Mann lediglich zwei Gesprächst­ermine bei der Suchtberat­ung nachweisen, nachdem er im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs selbst schon aktiv geworden war. Der besonders betroffene­n Polizistin wurden weitere 250 Euro Schmerzens­geld zugesproch­en. Ettwein billigte dem Angeklagte­n vermindert­e Steuerungs­fähigkeit durch die Kombinatio­n von Alkohol und der synthetisc­hen Droge zu. „Es wird nicht alles angezeigt, was man zu hören kriegt“, räumte Ettwein ein. Hier handle es sich aber um einen Vorfall, der über einen langen Zeitraum ging. Besonders schwer wiege der tätliche Angriff: „Das ist qualitativ was ganz anderes. Da hört es auf.“

Der Angeklagte, der sich nochmals bei allen entschuldi­gte, versichert­e, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handle: „Es wird nicht wieder vorkommen.“

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