Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Personal für den Gutachterausschuss
Riedlinger Gemeinderat stimmte Vereinbarung zu und genehmigte Stellen
RIEDLINGEN – Bei seiner jüngsten Sitzung hatte sich jetzt auch der Riedlinger Gemeinderat mit dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss zu befassen.
Ein Unterschied zu den Beratungen in anderen Gemeinden bestand darin, dass der Stadt von den Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft und des Gemeindeverwaltungsgebietes der Federseegemeinden die gesetzlichen Aufgaben aus dem Gutachterausschuss übertragen werden.
Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt das. Riedlingen erhält damit die Kompetenz, die für die Arbeit des Ausschusses nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, wie eine gemeinsame Gebührensatzung. Die Vereinbarung bestimmt zudem die Anzahl der Gutachter und Gutachterinnen – Riedlingen ist mit dreien vertreten. Insgesamt werden dem Ausschuss 28 Gutachter angehören, wobei die Kommunen jeweils ihre benennen. Bestellen muss sie der Riedlinger Gemeinderat.
Bei der Beratung des Tagesordnungspunktes im Riedlinger Gemeinderat entspann sich eine Diskussion
um den Personalbedarf. Der wird in der Vorlage mit 1,6 Stellen angegeben. Hier hat sich Hauptamtsleiter Christian Simon an einer Umfrage des Städtetages orientiert, die ergeben hatte, dass bei einer „vollständigen Aufgabenerfüllung“im Durchschnitt 0,3 bis 0,5 Stellen je 10 000 Einwohner notwendig sind. Bei rund 39 000 Einwohnern der teilnehmenden Kommunen seien dies rund 1,6 Stellen, erklärte er die Berechnung. Besetzt sieht er sie mit einem Diplom-Ingenieur oder einer Person vergleichbarer Qualifikation in Vollzeit sowie einer Verwaltungsfachkraft im Halbtags-Job. Mit zehn Prozent ist die Zuarbeit des Stadtbaumeisters berücksichtigt.
Zu den Sach- und Personalkosten kommen anteilige Kosten für Weiterbildung oder auch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Wie auch von den anderen Gemeinden unterzeichnet, wird das Defizit aus den Kosten und den Einnahmen – wie Gebühren – nach den Einwohnerzahlen auf die Mitgliedskommunen verteilt.
Einstimmigkeit war neben der Vereinbarung denn auch der Maßgabe beschert, das notwendige und entsprechend qualifizierte Personal im Personalhaushalt einzustellen.