Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Vor-ort-impfaktionen noch im März geplant
Wohnortnahes Impfangebot im Kreis Biberach soll den Impfstoff in die Fläche bringen
(gw/sz) - Die Impfungen im Landkreis Biberach schreiten weiter gut voran. Wie das Landratsamt in einer Pressemeldung mitteilt, sollen neben dem Kreisimpfzentrum in Ummendorf und den Impfungen durch die mobilen Impfteams in den Einrichtungen ab Ende März Vor-ort-impfaktionen das Angebot erweitern. „So können wir den impfberechtigten Bürgerinnen und Bürgern über 80 Jahren, die teilweise nicht mehr so mobil sind, ein wohnortnahes Impfangebot machen“, so Landrat Heiko Schmid.
Anfang nächster Woche werde die 10 000. Impfung im Kreisimpfzentrum vorgenommen, teilt das Landratsamt mit. Aufgrund der bereits weitestgehend abgeschlossenen Impfungen in den Einrichtungen könne nun das Angebot der mobilen Impfteams auf die Städte und Gemeinden ausgeweitet werden. Das sehe ein aktueller Handlungsleitfaden des Sozialministeriums vor.
„Die Zusammenarbeit mit dem Zentralen Impfzentrum in Ulm und dem DRK funktioniert sehr gut“, betont der Landrat. Nun habe man mit dem Zentralen Impfzentrum eine Vereinbarung getroffen, dass der Landkreis ausgehend von der Verfügbarkeit des Impfstoffs voraussichtlich ab 29. März Vor-ort-impfaktionen in den Städten und Gemeinden im Landkreis anbieten kann. „Das ist ein wichtiger Schritt, um den Impfstoff in die Fläche zu bekommen“, so Schmid weiter. Er habe die Städte und Gemeinden am Donnerstag darüber informiert und auf der Grundlage von Raumschaften und der Zahl der potenziell Impfberechtigten einen Vorschlag für die Vor-ort-impfungen in den Kommunen unterbreitet. „Demnach könnten Impfungen neben der geplanten Impfaktionen in Ertingen und Bad Buchau für die Federseegemeinden,
Bad Schussenried, Ingoldingen und Uttenweiler in weiteren sechs Raumschaften stattfinden“, erläutert Schmid.
Die Anmeldezahlen der Bad Buchauer Aktion hätten gezeigt, dass bis zu 40 Prozent der über 80-Jährigen das Angebot annehmen. „Ich habe die Städte und Gemeinden gebeten, sich diesbezüglich abzustimmen, sodass die mobilen Impfteams zügig mit den Impfungen beginnen können.“Laut Schmid „liegen bereits Anfragen
und Rückmeldungen der Kommunen vor und ich gehe davon aus, dass entsprechende Abstimmungen zeitnah erfolgen werden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, bei den Impfungen noch schneller voranzukommen, gerade bei Menschen mit höchster Impfpriorität.“
Grundlage für die Impfungen ist der Handlungsleitfaden des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zur aufsuchenden Covid-19-impfung durch mobile Impfteams in Kommunen.
Darin sind die Voraussetzungen und Kriterien für die aufsuchende Impfung in Kommunen klar definiert. Demnach darf die Vor-ortimpfung nur für Bürgerinnen und Bürger im Alter von über 80 Jahren angeboten werden. Den Kommunen kommt hier unter anderem die Aufgabe und Verantwortung bei der Einrichtung der Impfzentren, dem Terminmanagement und der Registrierung und Organisation der Impftage zu.