Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bürgermeister hat Beschlüsse des Gemeinderats auszuführen
Auf den Bericht „Kamf um die Fläche“(SZ vom 27. März) bezieht sich folgender Leserbrief:
Ein etwas merkwürdiges Verständnis der baden-württembergischen Gemeindeordnung gab Bürgermeister Schafft in dem Sz-bericht kund.
In der Stellungnahme zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Riedlingen hatten die Autoren u.a. kritisiert, dass in mehreren Gemeinden, vor allem aber in Riedlingen, der Gemeinderat nicht in die Entscheidungen eingebunden worden war.
Diesen Punkt hatte unabhängig davon auch die Bürgerliste im Riedlinger Gemeinderat in einem Schreiben an Schafft geäußert.
Bürgermeister Schafft meinte nun, diese Kritik der Autoren und der Bürgerliste sei verfehlt, der Gemeinderat habe nur mittelbar mit der Fortschreibung zu tun. Interessierte Gemeinderäte könnten ja in die öffentlichen Sitzungen des Verwaltungsverbands kommen und sich dort informieren.
Was Bürgermeister Schafft dabei übersieht, ist, dass er nicht als Person Vorsitzender des Verbandes ist oder dort Aufgaben erfüllt, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind.
Die Aufgaben des Verbands sind nicht durch Gesetz zugewiesen, sondern sie sind Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Der Bürgermeister ist Mitglied und Vorsitzender des Verbands als der Vertreter der Stadt Riedlingen. Und das Hauptorgan dieser Stadt ist nicht der Bürgermeister, sondern der Gemeinderat. Er hat die Angelegenheiten der Gemeinde zu regeln, der Bürgermeister hat seine Beschlüsse auszuführen. Vielleicht ist es ja in Bürgermeister Schaffts kommunalpolitischer Heimat, der hessischen Gemeindeordnung, anders geregelt. In Badenwürttemberg aber nicht.
Ulrich Widmann, Roland Uhl, Riedlingen