Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Von Aufbereiten bis Verhandeln
Wer sein Auto verkauft, möchte meist möglichst viel Gewinn erzielen – Diese Tipps helfen
(dpa) - Jedes Jahr wechseln Millionen Autos den Besitzer. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes waren es 2019 rund 7,2 Millionen Fahrzeuge. Experten vom Auto Club Europa (ACE), vom ADAC und von Autoscout24 geben zehn Tipps für den Autoverkauf. Zunächst sollten Autobesitzer überlegen, auf welchem Weg sie ihr Fahrzeug verkaufen wollen. Manche Methode ist bequemer, manche kann etwas mehr einbringen. „Die einfachste Art ist die Inzahlungnahme bei einem Händler. Auch der Direktverkauf bei einem freien Händler erfolgt schnell und unkompliziert“, sagt Jochen Kurz vom Portal Autoscout24. Den höheren Gewinn erzielen Verkäufer in der Regel mit dem Verkauf über ein Inserat im Internet oder eine klassische Zeitungsanzeige – Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.
1. Auto aufbereiten: Ein gepflegtes Auto erhöht den Preis. „Wer es vorher gründlich putzt oder aufbereiten lässt, erzielt einen höheren Preis. Die Investitionen rentieren sich meist“, sagt Marcel Mühlich vom ACE. Auch wichtig: „Sich gründlich über das eigene Auto im aktuellen technischen Zustand zu informieren und alle Unterlagen wie Fahrzeugpapiere, Rechnungen, Hu-bescheinigungen zusammenzutragen“, so Adac-sprecher Johannes Boos.
2. Fotos machen: Im Morgen- oder Abendlicht kommt das Auto schön zur Geltung. Dabei werden alle Seiten aus der Hocke fotografiert (wirkt dynamischer), damit Interessenten sehen können, dass das Auto keinen Schaden hat. „Ein Foto von der Rücksitzbank aus bildet das komplette Cockpit ab“, sagt Mühlich. Gute Fotos von allen Seiten, einem sauberen und leeren Innenraum und von wichtigen Ausstattungsdetails hält auch Jochen Kurz für wichtig.
3. Inserat-text verfassen: Ein neutral gehaltener Text beschreibt das Auto am besten. Er sollte die genaue Modellbezeichnung, Baujahr, Laufleistung und Motorvariante umfassen. „Zu den interessanten Details zählen markante Ausstattungen wie Anhängerkupplung oder Schiebedach sowie Zubehör wie Reifen oder Dachträger“, erklärt Boos. Auch Mängel, Unfallfreiheit und die Zahl der Vorbesitzer gehören in die Anzeige. „Diese Angaben müssen stimmen, da diese Teil des Kaufvertrags werden. Das gilt auch für Fehler in der Annonce, wenn diese Fehler nicht im Vertrag explizit korrigiert werden.“
4. Preisfindung: Um einen möglichst realistischen Preis zu finden, schauen Verkäufer etwa auf Autoplattformen nach vergleichbaren Modellen und vergleichen ihre Vorstellungen damit. Manchmal zeigen die Plattformen beim Erstellen des Inserats automatisch einen angemessenen Preis an.
5. Inserat: Mehr Leser und damit auch Interessenten finden Verkäufer, wenn sie das Fahrzeug auf möglichst vielen Plattformen inserieren, etwa mobile.de, autoscout24.de und ebay-kleinanzeigen.de.
6. Kontaktdaten angeben: „Wer nicht um 5 Uhr morgens von Interessenten geweckt werden will, gibt auf den Verkaufsplattformen nur seine E-mail-adresse als Kontakt an, nicht jedoch die Telefonnummer“, rät Marcel Mühlich.
7. Preisverhandlungen: Unseriöse Interessenten verhandeln Preise gerne schon am Telefon. Auf den Spruch „Was ist der letzte Preis?“sollten Verkäufer nicht am Telefon eingehen und sich auch nicht unter Druck setzen lassen. „Seriöse Käufer schauen sich erst das Auto an und verhandeln am Objekt den Preis“, so Mühlich.
8. Besichtigung und Probefahrt: Vier Augen sehen mehr als zwei. Wenn ein Begleiter beim Verkauf anwesend ist, kann er bei späteren Unstimmigkeiten als Zeuge dienen.
Eine Probefahrt gehört zum Autoverkauf dazu. Vor Fahrtbeginn kontrolliert der Verkäufer den Führerschein des Probefahrers und notiert die Daten des Personalausweises oder fotografiert ihn. Natürlich fährt der Verkäufer im Auto mit, in Corona-zeiten mit Ffp2-maske. „Sinnvoll ist es auch, die Länge und den Zeitraum der Probefahrt vorab zu besprechen und eine „Probefahrt-vereinbarung“auszufüllen, denn der Probefahrer haftet für alle verschuldeten Unfälle. Bei höherwertigen Fahrzeugen ist zudem eine Kaution ratsam“, erklärt Johannes Boos.
9. Kaufvertrag und Bezahlung: Sind sich beide Parteien einig, muss nur noch der Kaufvertrag unterschrieben und bezahlt werden. Im Vertrag müssen alle wichtigen Daten wie Fahrgestellnummer, Laufleistung, Zubehör und mögliche Unfallschäden genannt werden. Dazu kommen die Personalien von Verkäufer und Käufer. Ein Foto vom Personalausweis kann bei späteren Problemen helfen, ebenso der genaue Verkaufszeitpunkt. Ausführliche Musterkaufverträge schließen die Sachmängelhaftung bei Privatpersonen aus.
Bargeld ist die gängige Bezahlmethode, eine Vorabüberweisung möglich. Auf Paypal-zahlungen, Ratenzahlung, Bezahlung mit Scheck oder Überweisungen sollten Verkäufer nicht eingehen. Erst wenn das Auto bezahlt ist, händigt man das Fahrzeug, die Zulassungspapiere, Schlüssel und alle Dokumente aus.
10. Abmeldung: Wer ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen. Die sicherste Art, ein Auto zu verkaufen, ist es, es vorher abzumelden. Dann haftet der Verkäufer nicht für eventuelle Unfälle, die in der Zeit passieren, in der das verkaufte Auto noch nicht umgemeldet ist. „Das geht aber nur, wenn das Auto auf privatem Grund steht“, sagt Marcel Mühlich.