Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Wohnraummangel rechtfertigt Flächenverbrauch
Uttenweiler Gemeinderat und Sauggarter Ortschaftsrat ebnen den Weg für neun Bauplätze im Laubental
- Neun Bauplätze könnten künftig im Laubental in Sauggart entstehen. Jeweils einstimmig haben der Sauggarter Ortschaftsrat und der Uttenweiler Gemeinderat nun die Satzung für den Bebauungsplan beschlossen und damit den Weg für die Erschließung geebnet. Notwendig sei das Baugebiet, um dem Wohnraummangel zu begegnen, argumentiert die Gemeinde gegenüber Landratsamt und Regierungspräsidium.
Jedes Jahr werden im Land 1745 Hektar für Straßen und Siedlungen verbraucht, eine Fläche also von rund 2490 Fußballfeldern. Dies geht aus den Aufzeichnungen des Statistischen
Landesamts Baden-württemberg hervor. Allein im Jahr 2019 wurden demnach täglich 4,8 Hektar für Baumaßnahmen beansprucht. Flächenverbrauch ist zum Problem geworden – auch für die Kommunen.
Die Gemeinde Uttenweiler sieht dennoch gute Gründe, in Sauggart neue Bauplätze zu erschließen. Nach dem Aufstellungsbeschluss im Oktober 2019 hat der Gemeinderat vergangenen November den Entwurf des Bebauungsplans Laubental gebilligt. Anschließend wurden die Pläne öffentlich ausgelegt und auch von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen eingeholt. In diesem Zusammenhang haben sich auch Landratsamt Biberach und Regierungspräsidium Tübingen zu dem Vorhaben geäußert: mit der generellen Frage, so der beauftragte Ingenieur Reinhold Funk, „ob grundsätzlich ein Bebauungsplan notwendig ist“. Weiter erkundigten sich die Behörden, ob bei dem Vorhaben das Prinzip „Innen- vor Außenverdichtung“genügend berücksichtigt wurde, ob also nicht auch im Ortskern neu Bauplätze generiert werden könnten.
Die Antworten der Gemeinde auf diese Einwendungen trug der Ingenieur in der Ratssitzung vor. Demnach bestehe sowohl in Sauggart als auch in der Gesamtgemeinde eine Nachfrage nach Bauland. Die Erschließung des Laubentals diene also dazu, dem Wohnraummangel zu begegnen. Bauflächen im Innenbereich zu schaffen, sei aus mehreren Gründen schwierig, so Ingenieur Funk. Ein solches Vorhaben scheitere zum einen an den mangelnden Grunderwerbsmöglichkeiten; zum anderen seien die bislang unbebauten Flächen im Innenbereich als Überflutungsfläche ausgewiesen, mit landwirtschaftlichen Immissionen belastet, ohne Kanalanschluss, Teil eines Biotopverbundssystems oder es handelt sich um nach Landesnaturschutzgesetz geschützte Streuobstbestände. Eine Ausweisung des Baulands, folgerte Funk, sei also „erforderlich“. Bei einer Fläche von rund 670 Quadratmetern handle es sich zudem um „eine angemessene Größe im ländlichen Bereich“.
Eine weitere Einwendung des
Fachbereichs Landwirtschaft des Regierungspräsidiums befasste sich mit der Lage des geplanten Baugebiets. Das Laubental befinde sich im Randbereich landwirtschaftlicher Immissionen, räumte Funk ein, dies sei aber noch zulässig. Allerdings werde die Landwirtschaft durch das Baugebiet in ihrer Erweiterung eingeschränkt, auch eine Änderung der Form der Tierhaltung sei hier dann nicht mehr möglich.
Diese und eine weitere Stellungnahme von privater Seite hat die Gemeinde abgewogen. Eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans wurde nicht erforderlich. Jeweils einstimmig wurde die Satzung von Gemeinderat und dem Sauggarter Ortschaftsrat beschlossen.