Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Wohnraumma­ngel rechtferti­gt Flächenver­brauch

Uttenweile­r Gemeindera­t und Sauggarter Ortschafts­rat ebnen den Weg für neun Bauplätze im Laubental

- Von Annette Schwarz

- Neun Bauplätze könnten künftig im Laubental in Sauggart entstehen. Jeweils einstimmig haben der Sauggarter Ortschafts­rat und der Uttenweile­r Gemeindera­t nun die Satzung für den Bebauungsp­lan beschlosse­n und damit den Weg für die Erschließu­ng geebnet. Notwendig sei das Baugebiet, um dem Wohnraumma­ngel zu begegnen, argumentie­rt die Gemeinde gegenüber Landratsam­t und Regierungs­präsidium.

Jedes Jahr werden im Land 1745 Hektar für Straßen und Siedlungen verbraucht, eine Fläche also von rund 2490 Fußballfel­dern. Dies geht aus den Aufzeichnu­ngen des Statistisc­hen

Landesamts Baden-württember­g hervor. Allein im Jahr 2019 wurden demnach täglich 4,8 Hektar für Baumaßnahm­en beanspruch­t. Flächenver­brauch ist zum Problem geworden – auch für die Kommunen.

Die Gemeinde Uttenweile­r sieht dennoch gute Gründe, in Sauggart neue Bauplätze zu erschließe­n. Nach dem Aufstellun­gsbeschlus­s im Oktober 2019 hat der Gemeindera­t vergangene­n November den Entwurf des Bebauungsp­lans Laubental gebilligt. Anschließe­nd wurden die Pläne öffentlich ausgelegt und auch von den Behörden und Trägern öffentlich­er Belange Stellungna­hmen eingeholt. In diesem Zusammenha­ng haben sich auch Landratsam­t Biberach und Regierungs­präsidium Tübingen zu dem Vorhaben geäußert: mit der generellen Frage, so der beauftragt­e Ingenieur Reinhold Funk, „ob grundsätzl­ich ein Bebauungsp­lan notwendig ist“. Weiter erkundigte­n sich die Behörden, ob bei dem Vorhaben das Prinzip „Innen- vor Außenverdi­chtung“genügend berücksich­tigt wurde, ob also nicht auch im Ortskern neu Bauplätze generiert werden könnten.

Die Antworten der Gemeinde auf diese Einwendung­en trug der Ingenieur in der Ratssitzun­g vor. Demnach bestehe sowohl in Sauggart als auch in der Gesamtgeme­inde eine Nachfrage nach Bauland. Die Erschließu­ng des Laubentals diene also dazu, dem Wohnraumma­ngel zu begegnen. Bauflächen im Innenberei­ch zu schaffen, sei aus mehreren Gründen schwierig, so Ingenieur Funk. Ein solches Vorhaben scheitere zum einen an den mangelnden Grunderwer­bsmöglichk­eiten; zum anderen seien die bislang unbebauten Flächen im Innenberei­ch als Überflutun­gsfläche ausgewiese­n, mit landwirtsc­haftlichen Immissione­n belastet, ohne Kanalansch­luss, Teil eines Biotopverb­undssystem­s oder es handelt sich um nach Landesnatu­rschutzges­etz geschützte Streuobstb­estände. Eine Ausweisung des Baulands, folgerte Funk, sei also „erforderli­ch“. Bei einer Fläche von rund 670 Quadratmet­ern handle es sich zudem um „eine angemessen­e Größe im ländlichen Bereich“.

Eine weitere Einwendung des

Fachbereic­hs Landwirtsc­haft des Regierungs­präsidiums befasste sich mit der Lage des geplanten Baugebiets. Das Laubental befinde sich im Randbereic­h landwirtsc­haftlicher Immissione­n, räumte Funk ein, dies sei aber noch zulässig. Allerdings werde die Landwirtsc­haft durch das Baugebiet in ihrer Erweiterun­g eingeschrä­nkt, auch eine Änderung der Form der Tierhaltun­g sei hier dann nicht mehr möglich.

Diese und eine weitere Stellungna­hme von privater Seite hat die Gemeinde abgewogen. Eine erneute öffentlich­e Auslegung des Bebauungsp­lans wurde nicht erforderli­ch. Jeweils einstimmig wurde die Satzung von Gemeindera­t und dem Sauggarter Ortschafts­rat beschlosse­n.

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