Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Lob für verdichtetes Bauen
Altheimer Gemeinderat bewilligte Bebauungsplan-änderung
- Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Bei den Birklen II“machte der Altheimer Gemeinderat den Weg frei für ein Mehrfamilienhaus. Bei der jüngsten Sitzung in Heiligkreuztal hatte er sich mit der Abwägung der Stellnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschäftigen. Aus der Bevölkerung waren keine eingegangen.
Das Landesamt für Denkmalpflege monierte die Höhe des Gebäudes von 12,50 Metern. Es fürchtet eine eingeschränkte Sichtbeziehung zur Kirche. Dem widerspricht die Gemeinde. Die Pfarrkirche Sankt Martin als Kulturdenkmal werde durch die neue Gebäudehöhe nicht beeinträchtigt, da das Grundstück an sich schon tiefer liege. Zudem sei das Baufenster so gewählt, dass eine Sichtbeziehung zur Kirche bestehen bleibe. Außerdem macht sie auf bestehende Gebäude in unmittelbarer Nähe zur Kirche aufmerksam, die mit 13 Metern sogar noch höher als das geplante seien. Und sie erinnert an eine Scheuer mit ähnlichen Maßen, die früher auf dem Gelände stand.
Reagiert wird auf die Einlassungen der archäologischen Denkmalpflege, die darauf hinweist, dass das betreffende Flächenstück im Bereich des archäologischen Prüffallgebiets „mittelalterliche und neuzeitliche Siedlung Altheim“liege. Dazu soll es einen Vor-ort-termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter geben. Sollten bei Erdarbeiten Funde, wie Scherben, Metallteile oder Knochen und Befunde, so Mauern, Gräber, Gruben und Brandschichten entdeckt werden, ist die archäologische Denkmalpflege zu benachrichtigen. Hauptamtsleiter Sascha Schlegel verwies in diesem Zusammenhang auf die Erdbewegungen bei der Baureifmachung
des Geländes, nichts zutage gefördert habe.
Festgelegt wurden zudem die Höchstmaße von Terrassen und Balkonen mit fünf Quadratmetern. Sie dürfen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Verboten dagegen sind Schotterflächen zur Gestaltung von Gartenanlagen. Diese sollen insektenfreundlich die angelegt werden, hält die Naturschutzbeauftragte fest.
Dass mit dem Mehrfamilienhaus statt zweier Einfamilienhäuser verdichtetes Bauen stattfindet, wird vom Landwirtschaftsamt „im Sinne einer potenziellen Schonung von Flächen im Außenbereich“begrüßt. Entstehen sollen darin neun barrierefrei gestaltete Wohnungen.