Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Wiedersehen mit einem Hochstapler
Als Pilot und Arzt sorgte Marc G. für Schlagzeilen – Nun steht er wieder vor Gericht
(dpa) - Mal war er Staatsanwalt „Tassilo von Hirsch“, mal Arzt oder Pilot: Er betrog sogar seinen eigenen Rechtsanwalt und seine Mutter. Bis ihn die Justiz für einige Zeit aus dem Verkehr zog. Nun soll der notorische Hochstapler Marc G. erneut straffällig geworden sein. Ende August steht er in Düsseldorf wieder einmal vor Gericht.
Laut jüngster Anklage wurde bei ihm ein gefälschter Richter-ausweis entdeckt. Zudem soll der Angeklagte von einem Geschäftsmann 120 000 Euro ergaunert haben. Als Finanzmakler neu im Geschäft benötige er die Summe als Anschubfinanzierung, soll er ihm glauben gemacht haben. Doch laut Staatsanwaltschaft gab es nie die Absicht, das Geld zurückzuzahlen.
„Ich war der Prahler, der im Mittelpunkt stand, Champagner ausgegeben und das Geld rausgelassen hat“, hatte Marc G. in einem früheren Verfahren gestanden. In Düsseldorfer Nobel-clubs, Bordellen und beim Shopping auf der Königsallee habe er eine sechsstellige Summe verprasst. Der Facebook-auftritt des Angeklagten spricht Bände: Viel Luxus, Geld und schöne Frauen.
Die Menschen, die nähere Bekanntschaft mit dem Mann aus Ratingen machten, berichten, dass er für die Realisierung seines Lebensstils wenig zimperlich sei: Es sei „wirklich unfein“gewesen, für die Telefonate mit Sex-hotlines ausgerechnet das Konto seiner Anwaltskanzlei
anzugeben, hatte ein früherer Anwalt von Marc G. gesagt. Aber es zeige: Je dreister der Betrug, desto größer sei für ihn der „Kick“. Für den Betrug am eigenen Anwalt hatte er einfach dessen Kontodaten vom Briefpapier verwendet.
Der Aushilfskellner verschonte sogar seine eigene Mutter nicht, wenn es darum ging, unter falschem Namen online zu shoppen. Auf 38 Alias-namen kam die Staatsanwaltschaft. Zu drei Jahren und neun Monaten Haft hatte das Landgericht den Ratinger 2016 verurteilt. Da war er bereits mehrfach vorbestraft.
Als besonders verwerflich hatten Staatsanwältin und Gericht damals hervorgehoben, dass er unter falschem Namen eine Prostituierte per Flugzeug aus Berlin nach Düsseldorf beordert hatte, um sie dann um Lohn und Spesen zu prellen. Mehrere Stunden war ihm das Callgirl mit verbundenen Augen zu Diensten. Die versprochenen 10 000 Euro sah sie natürlich nicht.
Die Richterin hatte die Unverfrorenheit des Wiederholungstäters hervorgehoben: „Die deutlichen Warnzeichen der Justiz haben Sie ständig missachtet“, sagte sie. Seine Erfahrungen mit der Justiz scheinen Marc G. tatsächlich eher inspiriert zu haben: Nachdem er früher als falscher Arzt, Pilot und Diplomat sein Unwesen trieb, trat er als Staatsanwalt „Tassilo von Hirsch“auf.
Nun also ein gefälschter Richterausweis mit dem Konterfei des Angeklagten. Hinweise dafür, dass er den Ausweis bereits eingesetzt hat, hat die Staatsanwaltschaft allerdings nicht.
2013 war der geltungsbewusste junge Mann zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht sprach ihn wegen 56 Fällen von Betrug und Titelmissbrauch schuldig. Mal trat er als „Graf von Falkenstein“auf, mal als Facharzt „Dr. Dr. Petermeier“. So hatte er für sich und seine Freundin jeweils einen Porsche bestellt, obwohl er nahezu mittellos war. Eine 6000 Euro teure Pilotenuniform sollte darüber hinwegtäuschen.
Spielzeugpistolen auf Rechnung des Bundesnachrichtendienstes und eine E-mail an den Polizeipräsidenten als „Dr. h.c.“– Marc G. bewies bei seinen Coups oft Humor.
Vor Gericht erschien er mal sorgfältig frisiert, im vornehmen Anzug mit Krawatte. In einem der ersten Prozesse hatte ein Psychiater dem jungen Mann ein „Felix-krull-syndrom“und verminderte Schuldfähigkeit attestiert – doch davon wollten spätere Gutachter und Gerichte nichts wissen. Überdurchschnittlich intelligent, aber auch selbstsüchtig und „gewissensarm“sei der junge Mann. Kein Wahn treibe ihn an, sondern bloß kriminelle Energie.
Während der inzwischen 33-Jährige in früheren Prozessen freimütig und kleinlaut gestand, ist damit diesmal nicht zu rechnen. Ein Geständnis werde es nicht geben, kündigte Verteidiger Marc Françoise an. Rechtlich könne man doch einiges anders werten, als die Staatsanwaltschaft das in ihrer Anklage getan habe.