Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Testverweigerern in Schulen droht Zwangsgeld
Wer sich nicht auf Corona untersuchen lassen will, wird wie ein Schwänzer behandelt
- Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler müssen sich in Baden-württemberg vor dem Schulbesuch auf das Coronavirus testen lassen. Einge Schüler beziehungsweise deren Eltern verweigerten diese Tests. Die Kinder dürfen deshalb die Schulen nicht betreten. Damit verstoßen sie aber gegen die Schulpflicht – und werden wie Schulschwänzer behandelt. Damit drohen Zwangsgelder.
Ein Sprecher des baden-württembergischen Kultusministeriums sagte der „Schwäbischen Zeitung“: „Diese Schülerinnen und Schüler können die Schulpflicht auch nicht durch die Teilnahme am Fernunterricht erfüllen“, wie das etwa bei Schülern der Fall sei, die zu einer Risikogruppe für schwere Corona-verläufe der Fall sei. Für die Verweigerer sei das Hindernis für die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Regel „zumutbar und ohne Weiteres möglich“- nämlich ein regelmäßiger Corona-test.
Den Familien drohen Sanktionen. Zunächst suche die Schule das Gespräch mit den Eltern, so das Ministerium. Hilft das nicht, kann die jeweilige Gemeinde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Das ende in der Regel mit einem Bußgeldbescheid für die Eltern. Die Höhe legen die Kommunen selbst fest, bis zu 1000 Euro sind möglich.
Fruchtet auch das nicht, so könne das zuständige Regierungspräsidium ein Zwangsgeld anordnen. Was im Land offenbar bereits geschieht. „In wenigen Fällen prüfen die Regierungspräsidien aktuell die Einleitung von Zwangsgeldverfahren“, teilt das Kultusministerium mit.
Wie bei anderen Schulschwänzern bleibt als letztes Mittel der Zwang zum Unterrichtsbesuch. Dabei holt die Polizei die Kinder oder Jugendlichen ab und bringt sie zur Schule. Doch für Eltern und Kinder, die Tests verweigern, gilt das nicht. Denn um Mitschüler zu schützen, müssten die Jungen und Mädchen ja auf Corona getestet werden. Aber: „Eine Zwangstestung gibt es nicht“, sagt der Ministeriumssprecher.
Während laut Ministerium keine genauen Zahlen über Testverweigerer im Südwesten vorliegen, verweigern in Bayern nach Angaben der Staatsregierung etwa 1600 Schüler und Schülerinnen oder deren Eltern die Tests. Bis zu den Herbstferien können die Schulen den Betroffenen eine Bedenkzeit einräumen. Ab dem 8. November drohen Bußgelder von bis zu 1000 Euro. „Ansonsten wären wir hier nicht mehr weitergekommen“, sagte Walter Baier, Vorsitzender der Direktorenvereinigung an den bayerischen Gymnasien der „Süddeutschen Zeitung“. Die stellvertretende Landesvorsitzende des bayerischen Elternverbands Henrike Paede fürchtet dagegen negative Folgen. Sie sagte dem „Spiegel“, durch die neue Regelung bestehe die Gefahr, dass Kinder zwischen die Fronten gerieten. Wenn Eltern den Kindern den Test verbieten und die Schule diesen fordert, würden die Kinder zu „Opfern ihrer Eltern“.
Schüler, die nicht zur Schule gehen, werden mit Materialien ihrer Lehrer zu Hause unterrichtet. Jedoch sind Schulen nicht mehr dazu verpflichtet, solche Angebote zu machen, seitdem die Präsenzpflicht für den Unterricht wieder gilt.
Anfang Oktober scheiterte im Freistaat die Klage zweier Schüler gegen die Testpflicht. Die 13-jährige Gymnasiastin und ihr 12-jähriger Bruder hatten erklärt, sie hätten häufig Nasenbluten und Angst vor den Tests mit einem in die Nasenhöhle eingeführten Fremdkörper. Die Verwaltungsrichter in Würzburg entschieden, die Landesregierung schließe eine Wahlfreiheit der Schüler bei den Tests zu Recht aus. Sie wolle einheitliche Tests im Klassenverband durch die Lehrkraft. Außerdem könnten die beiden Kläger die Tests in der Schule durch eine Impfung vermeiden, urteilten die Richter.