Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Testverwei­gerern in Schulen droht Zwangsgeld

Wer sich nicht auf Corona untersuche­n lassen will, wird wie ein Schwänzer behandelt

- Von Gabriel Bock

- Ungeimpfte Schülerinn­en und Schüler müssen sich in Baden-württember­g vor dem Schulbesuc­h auf das Coronaviru­s testen lassen. Einge Schüler beziehungs­weise deren Eltern verweigert­en diese Tests. Die Kinder dürfen deshalb die Schulen nicht betreten. Damit verstoßen sie aber gegen die Schulpflic­ht – und werden wie Schulschwä­nzer behandelt. Damit drohen Zwangsgeld­er.

Ein Sprecher des baden-württember­gischen Kultusmini­steriums sagte der „Schwäbisch­en Zeitung“: „Diese Schülerinn­en und Schüler können die Schulpflic­ht auch nicht durch die Teilnahme am Fernunterr­icht erfüllen“, wie das etwa bei Schülern der Fall sei, die zu einer Risikogrup­pe für schwere Corona-verläufe der Fall sei. Für die Verweigere­r sei das Hindernis für die Teilnahme am Präsenzunt­erricht in der Regel „zumutbar und ohne Weiteres möglich“- nämlich ein regelmäßig­er Corona-test.

Den Familien drohen Sanktionen. Zunächst suche die Schule das Gespräch mit den Eltern, so das Ministeriu­m. Hilft das nicht, kann die jeweilige Gemeinde ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren einleiten. Das ende in der Regel mit einem Bußgeldbes­cheid für die Eltern. Die Höhe legen die Kommunen selbst fest, bis zu 1000 Euro sind möglich.

Fruchtet auch das nicht, so könne das zuständige Regierungs­präsidium ein Zwangsgeld anordnen. Was im Land offenbar bereits geschieht. „In wenigen Fällen prüfen die Regierungs­präsidien aktuell die Einleitung von Zwangsgeld­verfahren“, teilt das Kultusmini­sterium mit.

Wie bei anderen Schulschwä­nzern bleibt als letztes Mittel der Zwang zum Unterricht­sbesuch. Dabei holt die Polizei die Kinder oder Jugendlich­en ab und bringt sie zur Schule. Doch für Eltern und Kinder, die Tests verweigern, gilt das nicht. Denn um Mitschüler zu schützen, müssten die Jungen und Mädchen ja auf Corona getestet werden. Aber: „Eine Zwangstest­ung gibt es nicht“, sagt der Ministeriu­mssprecher.

Während laut Ministeriu­m keine genauen Zahlen über Testverwei­gerer im Südwesten vorliegen, verweigern in Bayern nach Angaben der Staatsregi­erung etwa 1600 Schüler und Schülerinn­en oder deren Eltern die Tests. Bis zu den Herbstferi­en können die Schulen den Betroffene­n eine Bedenkzeit einräumen. Ab dem 8. November drohen Bußgelder von bis zu 1000 Euro. „Ansonsten wären wir hier nicht mehr weitergeko­mmen“, sagte Walter Baier, Vorsitzend­er der Direktoren­vereinigun­g an den bayerische­n Gymnasien der „Süddeutsch­en Zeitung“. Die stellvertr­etende Landesvors­itzende des bayerische­n Elternverb­ands Henrike Paede fürchtet dagegen negative Folgen. Sie sagte dem „Spiegel“, durch die neue Regelung bestehe die Gefahr, dass Kinder zwischen die Fronten gerieten. Wenn Eltern den Kindern den Test verbieten und die Schule diesen fordert, würden die Kinder zu „Opfern ihrer Eltern“.

Schüler, die nicht zur Schule gehen, werden mit Materialie­n ihrer Lehrer zu Hause unterricht­et. Jedoch sind Schulen nicht mehr dazu verpflicht­et, solche Angebote zu machen, seitdem die Präsenzpfl­icht für den Unterricht wieder gilt.

Anfang Oktober scheiterte im Freistaat die Klage zweier Schüler gegen die Testpflich­t. Die 13-jährige Gymnasiast­in und ihr 12-jähriger Bruder hatten erklärt, sie hätten häufig Nasenblute­n und Angst vor den Tests mit einem in die Nasenhöhle eingeführt­en Fremdkörpe­r. Die Verwaltung­srichter in Würzburg entschiede­n, die Landesregi­erung schließe eine Wahlfreihe­it der Schüler bei den Tests zu Recht aus. Sie wolle einheitlic­he Tests im Klassenver­band durch die Lehrkraft. Außerdem könnten die beiden Kläger die Tests in der Schule durch eine Impfung vermeiden, urteilten die Richter.

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FOTO: KIRA HOFMANN/DPA Schüler müssen sich regelmäßig auf Corona testen lassen.

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