Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Weihnachtsmärkte
Noch gut ein Monat, dann ist wieder Weihnachtsmarkt-zeit. Doch nicht überall können die Veranstaltungen stattfinden. So hat in Berlin der Betreiber seinen traditionsreichen Weihnachtsmarkt vor dem Charlottenburger Schloss abgesagt. Die Besonderheit hier ist, dass das Gelände als Grünanlage gilt, auf der laut Infektionsschutzverordnung kein Alkohol ausgeschenkt werden darf. Ohne Glühweinverkauf lohne sich der Aufwand aber nicht, klagt der Betreiber. Immerhin: Der Großteil der auch touristisch bedeutsamen Märkte wird stattfinden, darunter der Dresdner Striezelmarkt und der Nürnberger Christkindlesmarkt. Allerdings wird es zahlreiche Auflagen geben. In Sachsen gilt: Bei Veranstaltungen mit zeitgleich mehr als 1000 Personen müssen Besucher in den „Verweilbereichen“(Zelte und ähnliches) geimpft, genesen oder getestet sein. In Bayern gilt dies ebenfalls. Dazu sind dort „Maßnahmen zur Besucherlenkung“nötig. In Baden-württemberg gilt auf Weihnachtsmärkten generell die Masken- und darüber hinaus die 3G-pflicht. Ab der „Alarmstufe“– zum Beispiel dauerhafte Hospitalisierungsrate von 12,0 und mehr – dürfen nur noch Geimpfte und Genese aufs Gelände. Derzeit liegt die Rate im Land bei 3,4. In Berlin planen die Betreiber einiger großer Märkte mit 2G-regeln; es dürfen also nur Geimpfte und Genesene kommen. Der Vorteil: Es soll keine Maskenpflicht gelten, und auch Abstände müssen nicht eingehalten werden.
Die bayerische Regierung sieht weder eine generelle 3G- oder Maskenpflicht vor, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Zudem muss weder der Marktbereich eingezäunt noch auf den Ausschank von Alkohol verzichtet werden. Allerdings sollen Menschenansammlungen vermieden und Mindestabstände eingehalten werden. Als geeignete Maßnahmen dafür nennt das Rahmenkonzept unter anderem größere Abstände zwischen den Ständen, Abstandsmarkierungen, vergrößerte Verkaufsflächen, Besucherlenkung und Hinweisschilder. (mg/dpa)