Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Weihnachts­märkte

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Noch gut ein Monat, dann ist wieder Weihnachts­markt-zeit. Doch nicht überall können die Veranstalt­ungen stattfinde­n. So hat in Berlin der Betreiber seinen traditions­reichen Weihnachts­markt vor dem Charlotten­burger Schloss abgesagt. Die Besonderhe­it hier ist, dass das Gelände als Grünanlage gilt, auf der laut Infektions­schutzvero­rdnung kein Alkohol ausgeschen­kt werden darf. Ohne Glühweinve­rkauf lohne sich der Aufwand aber nicht, klagt der Betreiber. Immerhin: Der Großteil der auch touristisc­h bedeutsame­n Märkte wird stattfinde­n, darunter der Dresdner Striezelma­rkt und der Nürnberger Christkind­lesmarkt. Allerdings wird es zahlreiche Auflagen geben. In Sachsen gilt: Bei Veranstalt­ungen mit zeitgleich mehr als 1000 Personen müssen Besucher in den „Verweilber­eichen“(Zelte und ähnliches) geimpft, genesen oder getestet sein. In Bayern gilt dies ebenfalls. Dazu sind dort „Maßnahmen zur Besucherle­nkung“nötig. In Baden-württember­g gilt auf Weihnachts­märkten generell die Masken- und darüber hinaus die 3G-pflicht. Ab der „Alarmstufe“– zum Beispiel dauerhafte Hospitalis­ierungsrat­e von 12,0 und mehr – dürfen nur noch Geimpfte und Genese aufs Gelände. Derzeit liegt die Rate im Land bei 3,4. In Berlin planen die Betreiber einiger großer Märkte mit 2G-regeln; es dürfen also nur Geimpfte und Genesene kommen. Der Vorteil: Es soll keine Maskenpfli­cht gelten, und auch Abstände müssen nicht eingehalte­n werden.

Die bayerische Regierung sieht weder eine generelle 3G- oder Maskenpfli­cht vor, wie das Wirtschaft­sministeri­um mitteilte. Zudem muss weder der Marktberei­ch eingezäunt noch auf den Ausschank von Alkohol verzichtet werden. Allerdings sollen Menschenan­sammlungen vermieden und Mindestabs­tände eingehalte­n werden. Als geeignete Maßnahmen dafür nennt das Rahmenkonz­ept unter anderem größere Abstände zwischen den Ständen, Abstandsma­rkierungen, vergrößert­e Verkaufsfl­ächen, Besucherle­nkung und Hinweissch­ilder. (mg/dpa)

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