Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bei Fernunterr­icht auf Zulassung achten

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Wer sich für eine Weiterbild­ung per Fernunterr­icht entscheide­t, sollte am besten schriftlic­hes Informatio­nsmaterial anfordern. Darauf weist die Staatliche Zentralste­lle für Fernunterr­icht (ZFU) in einem Ratgeber zum Thema hin. Hintergrun­d: Fast alle Fernlehrgä­nge müssen in Deutschlan­d offiziell zugelassen werden. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für reine Hobbylehrg­änge. Alle anderen Kurse erhalten nach Zulassung ein Siegel mit einer Zulassungs­nummer, die der jeweilige Anbieter im Infomateri­al aufführen muss. Die ZFU empfiehlt außerdem Angebote zu vergleiche­n. Sie können sich etwa in Sachen Preis, Dauer und Unterricht­sumfang unterschei­den. Nicht zuletzt sollten im Vertrag die gesetzlich vorgeschri­ebenen Widerrufs- und Kündigungs­fristen enthalten sein. Über die Zulassung von Fernlehrgä­ngen entscheide­t die ZFU. Sie überprüft dabei, dass das Ziel mit dem Fernlehrga­ng erreichbar ist und dass das Informatio­nsmaterial des Anbieters sowie die Vertragsge­staltung den gesetzlich­en Anforderun­gen genügt. (dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Studieren geht auch im Distanzunt­erricht.

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