Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Bei Fernunterricht auf Zulassung achten
Wer sich für eine Weiterbildung per Fernunterricht entscheidet, sollte am besten schriftliches Informationsmaterial anfordern. Darauf weist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in einem Ratgeber zum Thema hin. Hintergrund: Fast alle Fernlehrgänge müssen in Deutschland offiziell zugelassen werden. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für reine Hobbylehrgänge. Alle anderen Kurse erhalten nach Zulassung ein Siegel mit einer Zulassungsnummer, die der jeweilige Anbieter im Infomaterial aufführen muss. Die ZFU empfiehlt außerdem Angebote zu vergleichen. Sie können sich etwa in Sachen Preis, Dauer und Unterrichtsumfang unterscheiden. Nicht zuletzt sollten im Vertrag die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufs- und Kündigungsfristen enthalten sein. Über die Zulassung von Fernlehrgängen entscheidet die ZFU. Sie überprüft dabei, dass das Ziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist und dass das Informationsmaterial des Anbieters sowie die Vertragsgestaltung den gesetzlichen Anforderungen genügt. (dpa)