Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Eine dynamische Berufswelt der Pflege: Die generalistische Pflegeausbildung
Ausbildungsgänge werden miteinander verbunden
Am 1. Januar 2020 startete die neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Abschluss Pflegefachmann-*pflegefachfrau.
Bis zu diesem Termin musste man sich vor der Ausbildung für ein Fachgebie zwischen Altenpflege, Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden. Das änderte sich mit der generalistischen Pflegeausbildung: Nun werden diese Ausbildungsgänge verbunden.
Alle Auszubildenden werden gemeinsam unterrichtet und zu kompetenten Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen, also im Krankenhaus, im Pflegeheim
oder ambulant in der eigenen Wohnung, ausgebildet. Der generalistische Berufsabschluss gilt automatisch auch in den anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Das neue Pflegeberufegesetz soll die Pflegekräfte auf die dynamische Berufswelt vorbereiten und ihnen mehr Chancen bieten, in andere Bereiche zu wechseln.
Außerdem soll die Pflegeausbildung insgesamt attraktiver werden – durch eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte, bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb.
Die generalistische Pflegeausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung im Wechsel.
Nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung statt, um die Kompetenzen und den Wissensstand zu überprüfen. Danach beginnt die Vertiefungsphase: Schon im Ausbildungsvertrag entscheidet man, in welchem Bereich der Vertiefungseinsatz erfolgen soll. Wer den Schwerpunkt auf die Pflege von Menschen aller Altersstufen legt, setzt die Ausbildung generalistisch fort und kann danach in allen Bereichen der Pflege arbeiten.
Entscheidet man sich für die Vertiefungen Pädiatrie oder Langzeitpflege, erhält man ein Wahlrecht. Man kann als Berufsabschluss entweder Pflegefachmann*frau mit der jeweiligen Vertiefung wählen, oder man entscheidet sich für die „alten“Berufsabschlüsse und wird Altenpfleger*in bzw. Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger*in. Die Berufsabschlüsse von Altenpfleger*innen, von Kinderkrankenpfleger*innen und Krankenpfleger*innen sind natürlich auch weiterhin gültig.
Auch Auszubildende setzen ihre Ausbildung ganz normal fort. Eine Änderung gibt es aber doch: Auch diese Berufsgruppen dürfen die Vorbehaltsaufgaben ausüben, die im Pflegeberufegesetz definiert wurden. Das sind Aufgaben, die nur von Pflegefachkräften
durchgeführt werden dürfen, zum Beispiel die Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation des Pflegeprozesses und die Sicherung der Qualität der Pflege. red/lan