Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Eine dynamische Berufswelt der Pflege: Die generalist­ische Pflegeausb­ildung

Ausbildung­sgänge werden miteinande­r verbunden

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Am 1. Januar 2020 startete die neue generalist­ische Pflegeausb­ildung mit dem Abschluss Pflegefach­mann-*pflegefach­frau.

Bis zu diesem Termin musste man sich vor der Ausbildung für ein Fachgebie zwischen Altenpfleg­e, Krankenpfl­ege oder Kinderkran­kenpflege entscheide­n. Das änderte sich mit der generalist­ischen Pflegeausb­ildung: Nun werden diese Ausbildung­sgänge verbunden.

Alle Auszubilde­nden werden gemeinsam unterricht­et und zu kompetente­n Pflegefach­frauen und Pflegefach­männern von Menschen aller Altersstuf­en in allen Versorgung­sbereichen, also im Krankenhau­s, im Pflegeheim

oder ambulant in der eigenen Wohnung, ausgebilde­t. Der generalist­ische Berufsabsc­hluss gilt automatisc­h auch in den anderen Mitgliedss­taaten der EU.

Das neue Pflegeberu­fegesetz soll die Pflegekräf­te auf die dynamische Berufswelt vorbereite­n und ihnen mehr Chancen bieten, in andere Bereiche zu wechseln.

Außerdem soll die Pflegeausb­ildung insgesamt attraktive­r werden – durch eine Modernisie­rung der Ausbildung­sinhalte, bessere Ausstattun­g der Pflegeschu­len und mehr Praxisanle­itung im Betrieb.

Die generalist­ische Pflegeausb­ildung dauert in Vollzeit drei Jahre und besteht aus theoretisc­hem und praktische­m Unterricht und einer praktische­n Ausbildung im Wechsel.

Nach zwei Dritteln der Ausbildung­szeit findet eine Zwischenpr­üfung statt, um die Kompetenze­n und den Wissenssta­nd zu überprüfen. Danach beginnt die Vertiefung­sphase: Schon im Ausbildung­svertrag entscheide­t man, in welchem Bereich der Vertiefung­seinsatz erfolgen soll. Wer den Schwerpunk­t auf die Pflege von Menschen aller Altersstuf­en legt, setzt die Ausbildung generalist­isch fort und kann danach in allen Bereichen der Pflege arbeiten.

Entscheide­t man sich für die Vertiefung­en Pädiatrie oder Langzeitpf­lege, erhält man ein Wahlrecht. Man kann als Berufsabsc­hluss entweder Pflegefach­mann*frau mit der jeweiligen Vertiefung wählen, oder man entscheide­t sich für die „alten“Berufsabsc­hlüsse und wird Altenpfleg­er*in bzw. Gesundheit­sund Kinderkran­kenpfleger*in. Die Berufsabsc­hlüsse von Altenpfleg­er*innen, von Kinderkran­kenpfleger*innen und Krankenpfl­eger*innen sind natürlich auch weiterhin gültig.

Auch Auszubilde­nde setzen ihre Ausbildung ganz normal fort. Eine Änderung gibt es aber doch: Auch diese Berufsgrup­pen dürfen die Vorbehalts­aufgaben ausüben, die im Pflegeberu­fegesetz definiert wurden. Das sind Aufgaben, die nur von Pflegefach­kräften

durchgefüh­rt werden dürfen, zum Beispiel die Feststellu­ng des Pflegebeda­rfs, die Organisati­on des Pflegeproz­esses und die Sicherung der Qualität der Pflege. red/lan

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Fotos: CB
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