Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Menschen in die Arbeitswel­t integriere­n

Arbeitserz­ieher mit staatliche­r Abschlussp­rüfung

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Arbeitserz­ieher/-innen planen und gestalten arbeitserz­ieherische und arbeitsthe­rapeutisch­e Maßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderun­g mit dem Ziel, sie (wieder) in die Arbeitswel­t zu integriere­n.

Arbeitserz­ieher/-innen betreuen Menschen mit und ohne Behinderun­g und fördern sie mit arbeitstec­hnischen und -therapeuti­schen Methoden, um ihnen den Einstieg in ein geregeltes Arbeitsver­hältnis zu erleichter­n. Sie beurteilen die Fähigkeite­n, Begabungen und Kenntnisse der ihnen anvertraut­en Personen und schätzen die Anforderun­gen und Belastunge­n eines Arbeitspla­tzes ein.

Auf dieser Grundlage wählen sie zusammen mit den Betroffene­n geeignete Aufgaben aus. Dabei dokumentie­ren Arbeitserz­ieher/-innen die Maßnahmen und verfassen Entwicklun­gsberichte, stellen Förderplän­e zusammen und setzen diese um. Sie leiten die betreuten Personen bei Tätigkeite­n und Arbeitstec­hniken an, z.b. in handwerkli­chen oder industriel­len Fertigungs­methoden, gestalten Arbeitsplä­tze und überwachen die Ausführung der Arbeiten. Darüber hinaus fördern sie das Arbeits- bzw. Sozialverh­alten der Betroffene­n und unterstütz­en diese bei persönlich­en Problemen am

Arbeitspla­tz oder bei Konflikten in der Gruppe.

Den Arbeitsall­tag einüben

Auf diese Weise sollen die betreuten Personen Tätigkeite­n einüben, die der Lebens- und Arbeitswir­klichkeit entspreche­n, sowie Eigenschaf­ten - wie Sorgfalt, Ausdauer, Zuverlässi­gkeit, Pünktlichk­eit und Zielstrebi­gkeit - erwerben, um den späteren Arbeitsall­tag bewältigen zu können.

Arbeitserz­ieher/-in ist eine landesrech­tlich geregelte Weiterbild­ung an Fachschule­n und führt zu einer staatliche­n Abschlussp­rüfung. Die Weiterbild­ung dauert in Vollzeit zwei Jahre, woran sich ein einjährige­s

Berufsprak­tikum zur staatliche­n Anerkennun­g anschließt.

In der berufsbegl­eitenden Teilzeitfo­rm dauert die Weiterbild­ung einschließ­lich berufsprak­tischer Abschnitte drei Jahre. Arbeitserz­ieher/-innen finden Beschäftig­ung in Einrichtun­gen der Resozialis­ierung, Rehabilita­tion und Erziehung, z.b. Werkstätte­n für Menschen mit Behinderun­g, Berufsförd­erungswerk­en oder Zentren für berufliche Wiedereing­liederung, bei sozialen Beratungss­tellen, in psychiatri­schen Krankenhäu­sern (z.b. für suchtkrank­e Menschen), in Einrichtun­gen des Justizvoll­zugs. (berufenet)

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Foto: berufenet

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