Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Menschen in die Arbeitswelt integrieren
Arbeitserzieher mit staatlicher Abschlussprüfung
Arbeitserzieher/-innen planen und gestalten arbeitserzieherische und arbeitstherapeutische Maßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderung mit dem Ziel, sie (wieder) in die Arbeitswelt zu integrieren.
Arbeitserzieher/-innen betreuen Menschen mit und ohne Behinderung und fördern sie mit arbeitstechnischen und -therapeutischen Methoden, um ihnen den Einstieg in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Sie beurteilen die Fähigkeiten, Begabungen und Kenntnisse der ihnen anvertrauten Personen und schätzen die Anforderungen und Belastungen eines Arbeitsplatzes ein.
Auf dieser Grundlage wählen sie zusammen mit den Betroffenen geeignete Aufgaben aus. Dabei dokumentieren Arbeitserzieher/-innen die Maßnahmen und verfassen Entwicklungsberichte, stellen Förderpläne zusammen und setzen diese um. Sie leiten die betreuten Personen bei Tätigkeiten und Arbeitstechniken an, z.b. in handwerklichen oder industriellen Fertigungsmethoden, gestalten Arbeitsplätze und überwachen die Ausführung der Arbeiten. Darüber hinaus fördern sie das Arbeits- bzw. Sozialverhalten der Betroffenen und unterstützen diese bei persönlichen Problemen am
Arbeitsplatz oder bei Konflikten in der Gruppe.
Den Arbeitsalltag einüben
Auf diese Weise sollen die betreuten Personen Tätigkeiten einüben, die der Lebens- und Arbeitswirklichkeit entsprechen, sowie Eigenschaften - wie Sorgfalt, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Zielstrebigkeit - erwerben, um den späteren Arbeitsalltag bewältigen zu können.
Arbeitserzieher/-in ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung an Fachschulen und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Weiterbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre, woran sich ein einjähriges
Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung anschließt.
In der berufsbegleitenden Teilzeitform dauert die Weiterbildung einschließlich berufspraktischer Abschnitte drei Jahre. Arbeitserzieher/-innen finden Beschäftigung in Einrichtungen der Resozialisierung, Rehabilitation und Erziehung, z.b. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Berufsförderungswerken oder Zentren für berufliche Wiedereingliederung, bei sozialen Beratungsstellen, in psychiatrischen Krankenhäusern (z.b. für suchtkranke Menschen), in Einrichtungen des Justizvollzugs. (berufenet)