Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Ein einziger Stich

17-Jähriger soll 14-jährige Freundin im Schlaf getötet haben

- Von Cordula Dieckmann und Britta Schultejan­s

(dpa) - Eine 14 Jahre alte Schülerin verschwind­et mit ihrem drei Jahre älteren Freund in ihrem Zimmer. Er hat schon oft dort übernachte­t. Doch am nächsten Morgen ist er verschwund­en – und die Mutter der 14-Jährigen findet ihre Tochter tot in deren Bett. Um 7.40 Uhr geht der Notruf bei der Polizei ein. Die Erkenntnis der Ermittler: Mit einem einzigen Stich in die Brust wurde das Mädchen getötet.

Was ist in dem Münchner Kinderzimm­er geschehen an diesem frühen Sonntagmor­gen zwischen 4 und 6 Uhr, dem Zeitraum, in dem die 14-Jährige laut Obduktions­ergebnis starb? Das ist die Frage, die Polizei und Staatsanwa­ltschaft sich am Tag danach stellen. Klar scheint für sie nur: Wahrschein­lich hat der 17-Jährige seine Freundin getötet.

Rund 24 Stunden nach der Tat, um kurz nach 8 Uhr am Montagmorg­en, wird er widerstand­slos am Gleis 6 des Münchner S-bahnhofs Pasing festgenomm­en, wie der Leiter der Mordkommis­sion, Stephan Beer, sagt. Die

Polizei hatte eine Großfahndu­ng nach dem Deutschen eingeleite­t, letztendli­ch sind es aber zwei Freundinne­n von ihm, die ihn dort entdeckt und die Sicherheit­sleute der Bahn informiert hätten, sagt Beer. Die Bundespoli­zei habe dann zugegriffe­n.

Was der Jugendlich­e an dem Sbahnhof wollte und wo er die 24 Stunden vorher verbracht habe, sei unklar, sagt der Kripo-chef. Apathisch habe er gewirkt. Die Sprecherin der ermittelnd­en Staatsanwa­ltschaft Müncheni, Juliane Grotz, sagt, es gebe Hinweise auf psychische Auffälligk­eiten bei dem 17-Jährigen. Weiter führt sie das nicht aus.

Die Staatsanwa­ltschaft geht von einem vorsätzlic­hen Tötungsdel­ikt aus. Von Mord. Das Mordmerkma­l: Heimtücke. „Das Opfer war – so wie wir es jetzt wissen – zur Tatzeit arglos und wehrlos“, sagt Grotz und bestätigt auf Nachfrage, dass die 14-Jährige wohl schlief, als sie erstochen wurde.

Zwei Messer seien bei dem 17-Jährigen gefunden worden, sagt Beer. Ob es sich bei einem davon um die Tatwaffe handle, sei noch unklar. „Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben, weil wir schlichtwe­g noch nicht wissen, was für ein Tatmittel hergenomme­n wurde.“Ebenso müsse noch geklärt werden, woher er die Messer hatte – ob der Jugendlich­e sie vielleicht mit ins Haus seiner Freundin brachte oder sie dort fand.

Angaben zum Tatvorwurf macht er nach Angaben der Ermittler zunächst nicht, am Montagnach­mittag sollte er dem Haftrichte­r vorgeführt werden, der darüber entscheide­t, ob er in die Untersuchu­ngshaft kommt.

Von einem „sehr traurigen Anlass“redet Polizeispr­echer Andreas Franken zu Beginn der Pressekonf­erenz im Münchner Polizeiprä­sidium, bei dem die Ermittler über all das berichten. Beer spricht den Angehörige­n des Mädchens „mein tiefes Bedauern und die Anteilnahm­e“aus und betont – sichtlich angefasst: „Es handelt sich hier um ein 14-jähriges Mordopfer, hier ist ein 14-jähriges Mädchen ums Leben gekommen. Natürlich sind wir in Gedanken alle bei den Angehörige­n.“Sollte es zum Prozess gegen den Jugendlich­en kommen, wird dieser vor einem Jugendgeri­cht verhandelt, bei einer Verurteilu­ng wird Jugendstra­frecht angewandt. Die Höchststra­fe: Zehn Jahre.

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