Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Gericht verurteilt Staplerfahrer wegen Drogengeschäften
Ein 30-Jähriger hat Marihuana verkauft und selbst konsumiert – Der Richter sieht Chancen auf Zukunft ohne Straftaten
- Vor allem sein Geständnis, aber auch seine günstige Prognose fürs weitere Leben haben dazu beigetragen, dass ein 30-jähriger Drogenhändler aus der Region keine Haftstrafe antreten muss, sondern mit zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung davonkommt. Richter Alexander Kessler folgte mit seinem Urteil am Amtsgericht Neu-ulm sowohl der zu Prozessbeginn erfolgten Absprache mit dem Verteidiger, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und den beiden Schöffen sowie dem abschließenden Antrag des Staatsanwalts, wobei sich auch der Angeklagte und der Verteidiger mit dem Strafmaß einverstanden erklärten.
Dem Angeklagten B. wurde zur Last gelegt, unerlaubterweise Betäubungsmittel, in den vorliegenden
Fällen Marihuana, erworben, besessen, vertrieben und dazu selbst konsumiert zu haben. Wie B. vor Gericht erzählte, sei er mit 16 Jahren erstmals in Berührung mit Drogen gekommen. Als es ihm gesundheitlich nicht so gut gegangen sei, habe er mit dem Konsum für ein bis zwei Jahre aufgehört, sei ihm dann aber wieder verfallen. Nach eigenen Angaben habe er maximal zwei bis drei Gramm pro Tag genommen. Um Geld für Marihuana zu bekommen, hat der Angeklagte, so gab er es an und so sagten es auch die beiden Beamten der Polizei als Zeugen aus, mit dem Stoff, den er von seinem Bekannten E. erhielt, der ihn in großen Mengen vertrieb, selbst gehandelt. Das Maß einer geringen Menge wurde dabei auch weit überschritten, wie der Richter erklärte. Eine Zeit lang hatte B. zuvor auf ärztliche Atteste hin „Zeug in der Apotheke“erhalten.
Drei Fälle wurden dem Mann nachgewiesen, wobei dieser in den ersten beiden zehn Prozent des erworbenen Marihuanas selbst konsumiert und mit den anderen 90 Prozent gehandelt hat. Im dritten Fall wollte der Angeklagte das Betäubungsmittel nur zum eigenen Konsum gekauft haben. Zweimal hat der Angeklagte Marihuana im Umfang von 800 Gramm in Elchingen erworben. Die Polizei war B. über Dealer E. auf die Spur gekommen. Nach einer Durchsuchung im Haus, in dem B. mit seiner Familie lebt und bei der an sechs Stellen „Stoff“gefunden wurde, wurde dieser im Haus von E. zusammen mit diesem festgenommen. Da hatte B. nicht nur 60 Gramm Marihuana, sondern auch fast 3200 Euro Bargeld bei sich.
B. arbeitet derzeit als Staplerfahrer, hat nach eigener Aussage seit März dieses Jahres keine Drogen mehr genommen, alle schädlichen Kontakte abgebrochen, an vier Einzelgesprächen bei der Caritas in Kempten teilgenommen und unterzieht sich seit Längerem zuverlässig einer Therapie bei einem Heilpraktiker. „Ich werde von meiner Familie unterstützt“, sagte er, „und mit meiner Freundin, die ich seit sieben Jahre kenne, gibt es keinen Streit mehr.“Er verdient nicht sehr viel, gibt aber zu Hause Geld ab und muss zudem Schulden in Höhe von 10 000 Euro tilgen.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten in seinem Plädoyer zugute, dass dieser ein Geständnis abgelegt hat, nicht vorbestraft ist, sich geändert hat und Marihuana eine weiche Droge ist. Dies sah auch Richter Kessler so. Gemäß seinem Urteil bekommt B. zwei Jahre Haft für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, ist zwei Jahre lang einem Bewährungshelfer unterstellt, darf nachweislich während der Bewährungszeit keine Drogen nehmen, muss seine Therapie fortsetzen, die Kosten des Verfahrens tragen und 1000 Euro an eine soziale Einrichtung in Neu-ulm zahlen. Ein ordentliches Bündel an Auflagen, dem Alexander Kessler zum Schluss noch gegenüber dem Verurteilten die Mahnung folgen ließ, dem Drogenleben absolut adieu zu sagen, sonst lande er bei einer weiteren Zuwiderhandlung im Knast.