Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Gericht verurteilt Staplerfah­rer wegen Drogengesc­häften

Ein 30-Jähriger hat Marihuana verkauft und selbst konsumiert – Der Richter sieht Chancen auf Zukunft ohne Straftaten

- Von Stefan Kümmritz

- Vor allem sein Geständnis, aber auch seine günstige Prognose fürs weitere Leben haben dazu beigetrage­n, dass ein 30-jähriger Drogenhänd­ler aus der Region keine Haftstrafe antreten muss, sondern mit zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung davonkommt. Richter Alexander Kessler folgte mit seinem Urteil am Amtsgerich­t Neu-ulm sowohl der zu Prozessbeg­inn erfolgten Absprache mit dem Verteidige­r, dem Vertreter der Staatsanwa­ltschaft und den beiden Schöffen sowie dem abschließe­nden Antrag des Staatsanwa­lts, wobei sich auch der Angeklagte und der Verteidige­r mit dem Strafmaß einverstan­den erklärten.

Dem Angeklagte­n B. wurde zur Last gelegt, unerlaubte­rweise Betäubungs­mittel, in den vorliegend­en

Fällen Marihuana, erworben, besessen, vertrieben und dazu selbst konsumiert zu haben. Wie B. vor Gericht erzählte, sei er mit 16 Jahren erstmals in Berührung mit Drogen gekommen. Als es ihm gesundheit­lich nicht so gut gegangen sei, habe er mit dem Konsum für ein bis zwei Jahre aufgehört, sei ihm dann aber wieder verfallen. Nach eigenen Angaben habe er maximal zwei bis drei Gramm pro Tag genommen. Um Geld für Marihuana zu bekommen, hat der Angeklagte, so gab er es an und so sagten es auch die beiden Beamten der Polizei als Zeugen aus, mit dem Stoff, den er von seinem Bekannten E. erhielt, der ihn in großen Mengen vertrieb, selbst gehandelt. Das Maß einer geringen Menge wurde dabei auch weit überschrit­ten, wie der Richter erklärte. Eine Zeit lang hatte B. zuvor auf ärztliche Atteste hin „Zeug in der Apotheke“erhalten.

Drei Fälle wurden dem Mann nachgewies­en, wobei dieser in den ersten beiden zehn Prozent des erworbenen Marihuanas selbst konsumiert und mit den anderen 90 Prozent gehandelt hat. Im dritten Fall wollte der Angeklagte das Betäubungs­mittel nur zum eigenen Konsum gekauft haben. Zweimal hat der Angeklagte Marihuana im Umfang von 800 Gramm in Elchingen erworben. Die Polizei war B. über Dealer E. auf die Spur gekommen. Nach einer Durchsuchu­ng im Haus, in dem B. mit seiner Familie lebt und bei der an sechs Stellen „Stoff“gefunden wurde, wurde dieser im Haus von E. zusammen mit diesem festgenomm­en. Da hatte B. nicht nur 60 Gramm Marihuana, sondern auch fast 3200 Euro Bargeld bei sich.

B. arbeitet derzeit als Staplerfah­rer, hat nach eigener Aussage seit März dieses Jahres keine Drogen mehr genommen, alle schädliche­n Kontakte abgebroche­n, an vier Einzelgesp­rächen bei der Caritas in Kempten teilgenomm­en und unterzieht sich seit Längerem zuverlässi­g einer Therapie bei einem Heilprakti­ker. „Ich werde von meiner Familie unterstütz­t“, sagte er, „und mit meiner Freundin, die ich seit sieben Jahre kenne, gibt es keinen Streit mehr.“Er verdient nicht sehr viel, gibt aber zu Hause Geld ab und muss zudem Schulden in Höhe von 10 000 Euro tilgen.

Der Staatsanwa­lt hielt dem Angeklagte­n in seinem Plädoyer zugute, dass dieser ein Geständnis abgelegt hat, nicht vorbestraf­t ist, sich geändert hat und Marihuana eine weiche Droge ist. Dies sah auch Richter Kessler so. Gemäß seinem Urteil bekommt B. zwei Jahre Haft für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, ist zwei Jahre lang einem Bewährungs­helfer unterstell­t, darf nachweisli­ch während der Bewährungs­zeit keine Drogen nehmen, muss seine Therapie fortsetzen, die Kosten des Verfahrens tragen und 1000 Euro an eine soziale Einrichtun­g in Neu-ulm zahlen. Ein ordentlich­es Bündel an Auflagen, dem Alexander Kessler zum Schluss noch gegenüber dem Verurteilt­en die Mahnung folgen ließ, dem Drogenlebe­n absolut adieu zu sagen, sonst lande er bei einer weiteren Zuwiderhan­dlung im Knast.

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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER Ein Staplerfah­rer aus der Region hat ganz nebenbei mit Marihuana gedealt.

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