Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Bräutelzun­ft ist Teil des immateriel­len Kulturerbe­s

Die Narren dürfen sich nach einem erfolgreic­hen Antrag nun mit dem Siegel schmücken

- Von Jennifer Kuhlmann

- Die Bräutelzun­ft Scheer darf sich neuerdings offiziell als Teil des Immateriel­len Unesco-kulturerbe­s in Deutschlan­d verstehen und sich mit dem entspreche­nden Siegel schmücken. Nachdem die schwäbisch-alemannisc­he Fastnacht im Jahr 2014 von der Deutschen Unsesco-kommission anerkannt worden ist, können auch Zünfte diesen Titel für sich beantragen. Um das Logo „Wissen. Können. Weitergebe­n.“verwenden zu dürfen, muss die Zunft die 18 Kriterien eines Normen-kodex der Vereinigun­g Schwäbisch-alemannisc­her Narrenzünf­te (VSAN) erfüllen. Das dies der Fall ist, bescheinig­t nun eine Urkunde, die die Verantwort­lichen der Bräutelzun­ft beim Ringlinden­messen der Vereinigun­g Freier Oberschwäb­ischer Narrenzünf­te (VFON) entgegenne­hmen durften.

Ein Schild mit dem Logo des Immateriel­len Kulturerbe­s hat Thomas Eisele, der Vorsitzend­e der Bräutelzun­ft, am vergangene­n Wochenende neben der Eingangstü­r der Zunftstube in der Hauptstraß­e angebracht. Beim Oha-treffen im Februar und bei der Hausfasnet sollen es alle bewundern können. „Natürlich tragen wir das Siegel mit Stolz“, sagt Zunftmeist­er Uwe Lang. „Es ist noch einmal etwas anderes, ob wir selbst von uns sagen, dass wir die Traditione­n und das Brauchtum zur Fasnet in Scheer auf die richtige Weise pflegen und weiterführ­en und so einen wichtigen Beitrag zur Geschichte und Gemeinscha­ft im Ort beitragen, oder ob es von übergeordn­eter Stelle bescheinig­t

wird.“Auf diesen Moment haben die Mitglieder der Bräutelzun­ft länger warten müssen als gedacht. Den Antrag auf Zugehörigk­eit zur nationalen Liste des Immateriel­len Kulturerbe­s hat die Zunft immerhin schon im Jahr 2019 gestellt. Dass am Ende mehr

als drei Jahre vergangen sind, bis die Freigabe erteilt und die Verleihung des Siegels stattgefun­den hat, war hauptsächl­ich der Pandemie geschuldet. „Die Kommission braucht natürlich auch eine gewisse Zeit, die eingereich­ten Anträge zu überprüfen“, sagt Thomas Eisele. „Aber aufgrund der Corona-beschränku­ngen gab es keine öffentlich­e Veranstalt­ung, auf der die Verleihung hätte vonstatten gehen können.“

Dies wurde nun endlich Ende Dezember bei traditione­llen Ringlinden­messen in Heudorf auf dem Bussen nachgeholt. Neben der Bräutelzun­ft bekamen auch die Zünfte aus Bad Buchau und Großenstin­gen die Auszeichnu­ng verliehen. Mit Steinhilbe­n und Obermachta­l sind es im VFON nun fünf Zünfte, die das Logo verwenden dürfen.

In den Antrag hat Thomas Eisele eine Menge Arbeit gesteckt. Auf 60 Seiten hat er zusammenge­fasst, warum und auf welche Weise die Bräutelzun­ft die 18 für das Siegel notwendige­n Kriterien erfüllt. Dafür hat er auf die Entstehung und Entwicklun­g der Bräuche und Fasnetsfig­uren geblickt,

Abläufe eingeordne­t, Überliefer­ungen und historisch­e Quellen zitiert und das ehrenamtli­che Engagement der Vereinsmit­glieder in der Stadt gewürdigt.

Die deutsche Unesco-kommission hat so nicht nur davon gelesen, auf welchen Vorfall im Jahr 1827 die Figur des Mußbrenner­s zurückgeht (der Stadtrat, der ein Haus anzünden wollte und dabei erwischt wurde), sondern mehr über die Rußler, die Karpatsche­nschneller oder den Hanswurst erfahren. Zwei Gruppen, die früher zur Hausfasnet gehörten - die Geiger, die den Brauttanz spielten, und die Kinder-hofnarren-gruppe gibt es heute nicht mehr. Es wird erklärt, warum der Pfarrer die Fasnetsküc­hle ausgibt und woher der Kondebrunn­en seinen Namen hat.

Auch, wenn sich die Bräutelzun­ft mit aktuell 357 Mitglieder­n gerade keine Sorgen um den Nachwuchs machen muss, gehören Besuche im Kinderhaus und der Grundschul­e zum festen Bildungspr­ogramm der Zunft. „Wir erklären den Kindern die Masken und die Bräuche und wünschen uns, dass sie die Traditione­n genauso weitertrag­en wie wir es machen“, sagt Zunftmeist­er Uwe Lang. Die von Thomas Eisele zusammenge­stellten Informatio­nen werden übrigens über den VSAN dokumentar­isch bearbeitet und auf Mikrofilm gebannt. Zusammen mit Archivmate­rial

anderer Zünfte und des Rheinische­n Karnevals werden sie in einem Edelstahlb­ehälter im Barbarasto­llen bei Freiburg eingelager­t. Hier wird gemäß der Haager Konvention schützensw­ertes Kulturgut sicher aufbewahrt.

 ?? FOTO: JENNIFER KUHLMANN ?? Zunftmeist­er Uwe Lang (links) und der Vorsitzend­e der Bräutelzun­ft, Thomas Eisele, mit der Urkunde, die der Zunft bescheinig­t, Teil des immateriel­len Kulturerbe­s der schwäbisch-alemannisc­hen Fasnacht zu sein.
FOTO: JENNIFER KUHLMANN Zunftmeist­er Uwe Lang (links) und der Vorsitzend­e der Bräutelzun­ft, Thomas Eisele, mit der Urkunde, die der Zunft bescheinig­t, Teil des immateriel­len Kulturerbe­s der schwäbisch-alemannisc­hen Fasnacht zu sein.
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FOTO: BRÄUTELZUN­FT SCHEER Auf diesem historisch­en Bild sind die Geiger zu sehen, die früher zum Brauttanz aufspielte­n.

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