Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Mann bedroht Ex-frau mit dem Tod
43-Jähriger muss ein weiteres halbes Jahr ins Gefängnis – Anrufterror aus der Klinik
- Es gibt Leute, die mehr als die Hälfte ihres Lebens im Gefängnis und im Maßregelvollzug verbringen, wo psychisch oder suchtkranke Menschen behandelt werden, die wegen ihrer Erkrankung straffällig geworden sind. Zu dieser Personengruppe gehört der 43-jährige einschlägig Vorbestrafte, der dieser Tage wegen mehrfacher Bedrohung vor dem Münsinger Amtsgericht stand. Es hatte seine Ehefrau, mit der er in Scheidung lebt, am Telefon knapp ein Dutzend Mal aufs Übelste beschimpft und mehrmals mit dem Tod bedroht.
„Ich werde dich abstechen und ausbluten lassen“, „Ich schlage dich so lange, bis du im eigenen Saft liegst“, „Du gehörst ins Grab“, „Ich werde dir am lebendigen Leib die Haut abziehen.“Solche und andere Bedrohungen befanden sich auf dem Anrufbeantworter der Frau, die daraufhin ein weiteres Mal Anzeige gegen ihren getrennt lebenden Ehemann erstattete. Zugetragen hatte sich der Fall zwischen dem 10. und 17. März des vergangenen Jahres. Zu dieser Zeit befand sich der 43-Jährige in der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie in Zwiefalten.
Inzwischen sitzt der Mann in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg, weshalb er in Handschellen von zwei Justizbeamten in den
Gerichtssaal begleitet wurde. Über seinen Anwalt ließ er gleich zu Beginn der Hauptverhandlung mitteilen, dass er alles einräume und die Vorfälle sehr bedaure. Mit diesem Geständnis blieb seiner Noch-ehefrau erspart, ihrem Peiniger gegenüberzutreten und als Opferzeugin auszusagen.
Knapp 15 Minuten benötigte anschließend Richter Marian Jander allein, das Vorstrafenregister des Angeklagten vorzulesen. In den vergangenen drei Jahrzehnten hat er es auf 23 Eintragungen gebracht. Zu den Delikten zählen Bedrohungen, Fahrten ohne
Fahrerlaubnis, Diebstähle, Urkundenfälschungen, Sachbeschädigungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Betrugsdelikte Trunkenheitsfahrten und Fahrten ohne Versicherung.
Rund 24 Jahre seines Lebens saß der Mann, der nach Auskunft seines Verteidigers seit dem 16. Lebensjahr alkoholkrank sei und eine Persönlichkeitsstörung habe, im Maßregelvollzug oder im Gefängnis. „Nüchtern ist mein Mandant ein lieber Kerl“, sagte Matthias Obermüller, der ihn schon seit vielen Jahren immer wieder vor Gericht vertritt. Man kenne sich und er wisse, wie sein Mandant tickt, der aktuell wieder eine Therapie mache.
Die Vertreterin der Anklage erinnerte in ihrem Plädoyer daran, dass bei den Anrufen „Verbrechen der übelsten Art“angedroht worden seien. Bei diesem langen Vorstrafenregister komme nur ein weiterer Gefängnisaufenthalt infrage, natürlich ohne Bewährung. Sie forderte ein Jahr und einen Monat für den Wiederholungstäter.
„Ich möchte nichts schön reden“, sagte der Verteidiger und bat den Richter „um eine milde Strafe“. Obermüller zeigte sich zuversichtlich, dass bei seinem Mandanten „das Ende einer langen Geschichte“gekommen sei und er nach seiner Haftentlassung einen guten, einen besseren Weg einschlagen werde. Er wolle danach einer geregelten Arbeit im Forstbereich nachgehen.
Bleibt abzuwarten, ob der Verteidiger recht behält. Bevor es soweit ist, muss sein Mandant erst einmal ein weiteres halbes Jahr hinter Gittern bleiben. So lautete der Urteilsspruch von Richter Jander, der davon sprach, dass der 43-Jährige übers Maß hinausgegangen sei. Wegen der einschlägigen Vorstrafen sah der Richter auch keine günstige Sozialprognose. Trotzdem beließ er es bei einem halben Jahr Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.