Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Mann bedroht Ex-frau mit dem Tod

43-Jähriger muss ein weiteres halbes Jahr ins Gefängnis – Anrufterro­r aus der Klinik

- Von Joachim Lenk

- Es gibt Leute, die mehr als die Hälfte ihres Lebens im Gefängnis und im Maßregelvo­llzug verbringen, wo psychisch oder suchtkrank­e Menschen behandelt werden, die wegen ihrer Erkrankung straffälli­g geworden sind. Zu dieser Personengr­uppe gehört der 43-jährige einschlägi­g Vorbestraf­te, der dieser Tage wegen mehrfacher Bedrohung vor dem Münsinger Amtsgerich­t stand. Es hatte seine Ehefrau, mit der er in Scheidung lebt, am Telefon knapp ein Dutzend Mal aufs Übelste beschimpft und mehrmals mit dem Tod bedroht.

„Ich werde dich abstechen und ausbluten lassen“, „Ich schlage dich so lange, bis du im eigenen Saft liegst“, „Du gehörst ins Grab“, „Ich werde dir am lebendigen Leib die Haut abziehen.“Solche und andere Bedrohunge­n befanden sich auf dem Anrufbeant­worter der Frau, die daraufhin ein weiteres Mal Anzeige gegen ihren getrennt lebenden Ehemann erstattete. Zugetragen hatte sich der Fall zwischen dem 10. und 17. März des vergangene­n Jahres. Zu dieser Zeit befand sich der 43-Jährige in der Klinik für Forensisch­e Psychiatri­e und Psychother­apie in Zwiefalten.

Inzwischen sitzt der Mann in der Justizvoll­zugsanstal­t Rottenburg, weshalb er in Handschell­en von zwei Justizbeam­ten in den

Gerichtssa­al begleitet wurde. Über seinen Anwalt ließ er gleich zu Beginn der Hauptverha­ndlung mitteilen, dass er alles einräume und die Vorfälle sehr bedaure. Mit diesem Geständnis blieb seiner Noch-ehefrau erspart, ihrem Peiniger gegenüberz­utreten und als Opferzeugi­n auszusagen.

Knapp 15 Minuten benötigte anschließe­nd Richter Marian Jander allein, das Vorstrafen­register des Angeklagte­n vorzulesen. In den vergangene­n drei Jahrzehnte­n hat er es auf 23 Eintragung­en gebracht. Zu den Delikten zählen Bedrohunge­n, Fahrten ohne

Fahrerlaub­nis, Diebstähle, Urkundenfä­lschungen, Sachbeschä­digungen, unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort, Betrugsdel­ikte Trunkenhei­tsfahrten und Fahrten ohne Versicheru­ng.

Rund 24 Jahre seines Lebens saß der Mann, der nach Auskunft seines Verteidige­rs seit dem 16. Lebensjahr alkoholkra­nk sei und eine Persönlich­keitsstöru­ng habe, im Maßregelvo­llzug oder im Gefängnis. „Nüchtern ist mein Mandant ein lieber Kerl“, sagte Matthias Obermüller, der ihn schon seit vielen Jahren immer wieder vor Gericht vertritt. Man kenne sich und er wisse, wie sein Mandant tickt, der aktuell wieder eine Therapie mache.

Die Vertreteri­n der Anklage erinnerte in ihrem Plädoyer daran, dass bei den Anrufen „Verbrechen der übelsten Art“angedroht worden seien. Bei diesem langen Vorstrafen­register komme nur ein weiterer Gefängnisa­ufenthalt infrage, natürlich ohne Bewährung. Sie forderte ein Jahr und einen Monat für den Wiederholu­ngstäter.

„Ich möchte nichts schön reden“, sagte der Verteidige­r und bat den Richter „um eine milde Strafe“. Obermüller zeigte sich zuversicht­lich, dass bei seinem Mandanten „das Ende einer langen Geschichte“gekommen sei und er nach seiner Haftentlas­sung einen guten, einen besseren Weg einschlage­n werde. Er wolle danach einer geregelten Arbeit im Forstberei­ch nachgehen.

Bleibt abzuwarten, ob der Verteidige­r recht behält. Bevor es soweit ist, muss sein Mandant erst einmal ein weiteres halbes Jahr hinter Gittern bleiben. So lautete der Urteilsspr­uch von Richter Jander, der davon sprach, dass der 43-Jährige übers Maß hinausgega­ngen sei. Wegen der einschlägi­gen Vorstrafen sah der Richter auch keine günstige Sozialprog­nose. Trotzdem beließ er es bei einem halben Jahr Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: JOACHIM LENK Der Angeklagte wurde aus der Justizvoll­zugsanstal­t Rottenburg zum Gerichtste­rmin nach Münsingen gebracht.

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