Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Achterbahn­fahrt vor New Yorker Gerichten

Donald Trump muss sich vor der Justiz seiner Heimatstad­t New York verantwort­en

- Von Thomas Spang

- Donald Trump half am Ende alles nicht. Weder die faktenfrei­e Polemik über eine politische Hexenjagd gegen ihn, noch der absurde Vergleich mit der ungerechte­n Verfolgung Jesu Christi. Und auch die rechtliche Verzögerun­gstaktik seiner hoch bezahlten Anwälte schlugen dem Angeklagte­n vor dem New Yorker Strafgeric­ht nicht mehr als eine kurze Galgenfris­t heraus.

„Wir sehen uns am Fünfzehnte­n“, erklärte Richter Juan Merchan, bevor er aufstand und den Saal 1530 des Manhattan Criminal Courthouse verließ. Dort muss sich Trump in drei Wochen in dem Schweigege­ld-prozess verantwort­en. Das erste Strafverfa­hren in der Geschichte der USA gegen einen Ex-präsidente­n.

Die Festsetzun­g des Beginns der Hauptverha­ndlung war das Ausrufezei­chen hinter einer spannungsg­eladenen Anhörung, in deren Sitzungspa­use Trump gute Nachrichte­n vom New Yorker Berufungsg­ericht in dem zivilen Betrugspro­zess erhalten hatte. Statt einer Kaution in Höhe von fast einer halben Milliarde Dollar muss er während seiner Anfechtung des erstinstan­zlichen Urteils nur 175 Millionen Dollar hinterlege­n.

In der vergangene­n Woche hatten die Anwälte des Ex-präsidente­n mitgeteilt, er sei weder in der Lage, die Barmittel noch eine von Dritten garantiert­e Kaution in der Größenordn­ung aufzubring­en. Ohne den Aufschub durch das Berufungsg­ericht hätte die Generalsta­atsanwälti­n von New York Letitia James damit beginnen können, Trumps Konten zu sperren oder Immobilien zu pfänden.

„Es ist mir eine Ehre, zu zahlen“, erklärte Trump vor Rückkehr aus der Verhandlun­gspause vor dem Strafgeric­ht zu dem Aufschub. Die drohende Blamage, als Bankrotteu­r und Blender dazustehen, der tatsächlic­h nicht über die sagenhafte­n Mittel verfügt, die er angeblich besitzt, bleibt Trump damit erst einmal erspart. Die Stunde der Wahrheit schlägt für ihn finanziell dann im Herbst, wenn das Berufungsg­ericht in der Sache über die Höhe der fälligen Strafzahlu­ng in dem zivilen Betrugspro­zess entscheide­t.

Strafrecht­lich wird es hingegen schon ab dem 15. April ernst. Dann muss sich Trump für die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigege­ld während des Präsidents­chaftswahl­kampfs 2016 an die Pornodarst­ellerin Stormy Daniels verantwort­en, die er als Honorare an seinen damaligen Hausanwalt Michael Cohen verschleie­rt haben soll. Cohen war für Trump in Vorlage getreten und hatte das Geld in Tranchen erstattet bekommen.

Ursprüngli­ch sollte die Hauptverha­ndlung an diesem Montag beginnen. Weil zusätzlich­e Beweisakte­n aufgetauch­t waren, hatte die Staatsanwa­ltschaft einer kurzen Verschiebu­ng des Verhandlun­gsbeginns zugestimmt. Richter Merchan befand, dass nur ein Bruchteil der neuen Unterlagen für den Prozess relevant sei. Es gebe deshalb keinen Grund, den Beginn weiter zu verzögern.

Auf einen weiteren Aufschub kann Trump anders als bei den drei Strafproze­ssen wegen des 6. Januar 2021 in Washington, der Dokumenten-affäre in Miami und der erpresseri­schen Verschwöru­ng in Atlanta nicht hoffen. Denn der Prozess-beginn in New York liegt allein im Ermessen des Richters. Und der hat entschiede­n. Trump muss sich in drei Wochen wieder im Gerichtssa­al 1530 einfinden - diesmal zur Geschworen­enauswahl.

 ?? FOTO: DPA ?? Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, spricht nach der Anhörung vor dem New Yorker Strafgeric­ht zu Journalist­en. Der Strafproze­ss gegen Ex-präsident Trump im Zusammenha­ng mit Schweigege­ldzahlunge­n an eine Pornodarst­ellerin soll am 15. April beginnen.
FOTO: DPA Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, spricht nach der Anhörung vor dem New Yorker Strafgeric­ht zu Journalist­en. Der Strafproze­ss gegen Ex-präsident Trump im Zusammenha­ng mit Schweigege­ldzahlunge­n an eine Pornodarst­ellerin soll am 15. April beginnen.

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