Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Kindergartenplätze werden teurer
Langenenslingen entspricht der Empfehlung von Kirchen und kommunalen Verbänden
- Seit dem Jahr 2010 sind im Kindergartenbereich Langenenslingen regelmäßig moderate Gebührenerhöhungen für jeweils ein Kindergartenjahr vorgenommen worden. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass der Abmangel hinsichtlich der allgemeinen Kostenentwicklung nicht signifikant steigt. Der Gemeinderat folgte in der letzten Sitzung dem Vorschlag der Landesweiten Empfehlung der Kirchen und kommunalen Landesverbände, die Gebührenerhöhung für zwei Kindergartenjahre festzulegen, wobei die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent und für 2025/2026 um 7,3 Prozent erhöht werden.
Die gemeindliche Gebührensatzung sei in den letzten Jahren regelmäßig entsprechend der landesweiten Empfehlung angepasst worden, so Bürgermeister Andreas Schneider. Letztmals erfolgte sie zum Kindergartenjahr 2023/ 2024. Das Ziel der Verbände sei es dabei, mit den Benutzungsgebühren einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent zu erreichen. Hiervon sind wir noch ein ganzes Stück entfernt, denn wir liegen bei rund 14 Prozent Kostendeckung", so der Bürgermeister. Man werde die landesweite Empfehlung
mittragen und für zwei Kindergartenjahre die Benutzungsgebühren entsprechend anpassen.
Also für das Jahr 2024/2025 mit einer Erhöhung um 7,5 Prozent und 2025/2026 mit einer Anpassung plus 7,3 Prozent. Darin enthalten sind, neben den allgemeinen Kostensteigerungen, auch rückwirkend die tarif lichen Kostensteigerungen. Auf Anfrage sei vonseiten der Elternbeiräte eine Stellungnahme zu dieser Erhöhung eingegangen, die so mitgetragen werde. Weitere Empfehlungen, wie zum Beispiel familienbezogene Staffelungen, würden in Langenenslingen immer schon bei den Benutzungsgebühren berücksichtigt. Auch für die Schulkindbetreuung wird die Gebührenempfehlung angewandt. Erfreulich laut Bürgermeister Schneider, dass die Verpf legungskosten für die Kinder in der Ganztagesbetreuung sowie für die Krippenkinder gleich bleiben. Die Gebühren sind nach wie vor kostendeckend. Auch das Getränkegeld in Höhe von drei Euro wird nicht erhöht.
Die neuen Benutzungsgebühren: Regelbetreuung (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren): 1 Kind Kindergartenjahr 2024/25 151 Euro/kindergartenjahr 2025/26 162 Euro, 2 Kinder 118/126 Euro, 3 Kinder 81/87 Euro. 4 und mehr
Kinder 29/31 Euro. Ganztagesbetreuung (Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren bei Besuch an drei bis fünf Tagen pro Woche). 1 Kind 225/242 Euro. 2 Kinder 176/188 Euro, 3 Kinder 120/129 Euro, 4 und mehr Kinder 42/45 Euro. Ganztagesbetreuung (bei Besuch an bis zu zwei Tagen pro Woche): 1 Kind 188/202 Euro, 2 Kinder 147/ 157 Euro, 3 Kinder 101/108 Euro, 4 und mehr Kinder 36/38 Euro. Kinder unter drei Jahren mit Regelbetreuung (Regelkindergarten im Alter von 2,5 bis 3 Jahren in altersgemischter Gruppe): 1 Kind 262/ 281 Euro, 2 Kinder 204/218 Euro, 3 Kinder 140/150 Euro, 4 und mehr Kinder 49/52 Euro. Kinder unter drei Jahren mit Ganztagesbetreuung (Regelkindergarten und zusätzlich Ganztagesbetreuung im Alter von 2,5 bis 3 Jahren in altersgemischter Gruppe an drei bis fünf Tagen pro Woche): 1 Kind 336/361 Euro, 2 Kinder 262/280 Euro, 3 Kinder 179/192 Euro, 4 und mehr Kinder 62/66 Euro. Kinder unter drei Jahren mit Ganztagesbetreuung (Regelkindergarten und zusätzlich Ganztagesbetreuung im Alter von 2,5 bis 3 Jahren in altersgemischter Gruppe an bis zu 2 Tagen pro Woche): 1 Kind 299/321 Euro, 2 Kinder 233/249 Euro, 3 Kinder 159/171 Euro, 4 und mehr Kinder 55/59 Euro. Kinderkrippe (Kinder im Alter von 1 bis 2,5 Jahren): 1 Kind 355/380 Euro, 2 Kinder 264/283 Euro, 3 Kinder 179/192 Euro, 4 und mehr Kinder 73/78 Euro. Ebenfalls angepasst wurde die Gebühr für die Betreuung der Grundschüler im Kindergarten Langenenslingen mit 7,5 beziehungsweise 7,3 Prozent.